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   BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78   

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https://dejure.org/1984,22
BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
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G 10

Art. 10 GG;

§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde, 'unmittelbar, gegenwärtig' betroffen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    G 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der Post- und Telefonkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Post- und Telefonkontrolle nach § 3 des Gesetzes zu Art. 10 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßige Einschränkung - Verfassungsmäßigkeit - Überwachungsmaßnahmen - Gefahrenabwehr - Innere Sicherheit - Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Post- und Telefonkontrolle - Grundrechtsverletzung - Schutzbereich - Auslegung - Zuständige Anordnungsbehörde ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 157
  • NJW 1985, 121
  • ZUM 1985, 42
 
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Wird zitiert von ... (363)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Verfassungsrechtlich genügt grundsätzlich, wenn die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 146, 164 ; stRspr).

    Erforderlich ist ein Gesetz im verfassungsrechtlichen Sinne daher bereits, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber ein Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (stRspr; vgl. nur BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Ein grundrechtseinschränkendes Gesetz genügt diesem Grundsatz nur, wenn es geeignet und erforderlich ist, um die von ihm verfolgten legitimen Zwecke zu erreichen, und die Einschränkungen des jeweiligen grundrechtlichen Freiheitsraums hierzu in angemessenem Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Dazu hätte sie darlegen müssen, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ).

    aa) Die Gewährleistung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ), nicht aber auch die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen.

    Zu ihnen gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ).

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