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   BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06   

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BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06 (https://dejure.org/2007,5960)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 BvR 150/06 (https://dejure.org/2007,5960)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 150/06 (https://dejure.org/2007,5960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung einer Äußerung gegenüber einem bestimmten Presseorgan; Anforderungen an die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Fall einer unrichtigen oder verfälschenden Wiedergabe von Äußerungen in ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre Tatsachenbehauptungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 747
  • WM 2008, 36
  • afp 2008, 55
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    Dabei ist es Sache des Betroffenen selbst, zu bestimmen, was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll; insoweit wird der Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wesentlich durch das Selbstverständnis seines Trägers geprägt (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 82, 236 ).

    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat allerdings keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ).

    Es verleiht aber kein Recht auf ein bestimmtes Verständnis von Äußerungen, die tatsächlich gefallen sind und in der authentischen Form auch zum Gegenstand einer Deutung und Einschätzung ihrer Auswirkungen auf Dritte gemacht werden (vgl. BVerfGE 82, 236 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    Verfassungsrechtlich ist es geboten, dass diese die grundrechtlichen Maßstäbe zutreffend erkennen und den Fall an ihnen bewerten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Wo im Einzelfall die Erheblichkeitsgrenze liegt und inwieweit der Parteivortrag ausreicht, um ein Überschreiten dieser Grenze feststellen zu können, ist eine Frage fachgerichtlicher Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls und einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 101, 361 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt, umfasst auch das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ) und damit die Freiheit des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und wieweit andere Personen Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Das Persönlichkeitsrecht ist jedoch berührt bei solchen Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt, umfasst auch das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ) und damit die Freiheit des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und wieweit andere Personen Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Das Persönlichkeitsrecht ist jedoch berührt bei solchen Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt, umfasst auch das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ) und damit die Freiheit des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und wieweit andere Personen Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Dabei ist es Sache des Betroffenen selbst, zu bestimmen, was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll; insoweit wird der Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wesentlich durch das Selbstverständnis seines Trägers geprägt (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 82, 236 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat allerdings keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ).

    Das Persönlichkeitsrecht ist jedoch berührt bei solchen Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat allerdings keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ).

    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann verletzt sein, wenn Äußerungen unrichtig oder verfälscht wiedergegeben werden (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 97, 125 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt, umfasst auch das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 114, 339 ) und damit die Freiheit des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und wieweit andere Personen Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann verletzt sein, wenn Äußerungen unrichtig oder verfälscht wiedergegeben werden (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 97, 125 ).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04 -,.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Denn dieses umfasst grundsätzlich auch das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, wobei es Sache des Betroffenen selbst ist zu bestimmen, was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll; insoweit wird sein Inhalt wesentlich durch das Selbstverständnis des Trägers bestimmt (BVerfG NJW 2008, 747 = AfP 2008, 55).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der

    Die beanstandeten Veröffentlichungen greifen - ggf. mit Ausnahme der als Tatsachenbehauptungen zu qualifizierenden Äußerungen aus dem Artikel vom 02.12.2009, der verstorbene Kläger habe mit einer Ärztin geflirtet - in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des verstorbenen Klägers, teilweise in dessen Privat-, teilweise in dessen Sozialsphäre ein (zum Schutzbereich vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12; BVerfG, Beschluss vom 23.10.2007, 1 BvR 150/06, NJW 2008, 747; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207, m.w.N.; zur Sozialsphäre vgl. BVerfG, NJW 2003, 1109, 1110; BGH, Urteil vom 20.01.1981, VI ZR 162/79, BGHZ 80, 25, 35, "Der Aufmacher I"; BGH, Urteil vom 07.12.2004, VI ZR 308/03, BGHZ 161, 266, 268; BGH, Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 156/06, BGHZ 177, 119, Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 259/05, VersR 2007, 511, Rn. 12; BGH, Urteil vom 17.11.2009, VI ZR 226/08, Rn. 21; BGH, Urteil vom 10.11.1994, I ZR 216/92, AfP 1995, 404, 407, "Dubioses Geschäftsgebaren"; BGH, Urteil vom 20.12.2011, VI ZR 261/10, Juris Rn. 16; zur Privatsphäre vgl. BVerfGE 101, 361, 382, "Caroline von Monaco II"; BVerfG, NJW 2000, 2193; BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195; BGH, Urteil vom 26.01.1965, VI ZR 204/63, JZ 1965, 411, 413, "Gretna Green"; BGH, Urteil vom 19.12.1978, VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120, 122, "Telefongespräch"; BGH, Urteil vom 20.01.1981, VI ZR 163/79, VersR 1981, 384, 385, "Der Aufmacher II"; BGH, Urteil vom 10.03.1987, VI ZR 244/85, "BND-Interna"; BGH, Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 373/02; Wanckel in Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, 2008, § 19 Rn. 5 ff.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 54 ff.).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken können (vgl. BVerfG, NJW 2008, 747, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 U 54/20

    Aussagen in einer Tageszeitung verstoßen zum Teil gegen das Persönlichkeitsrecht

    Das Persönlichkeitsrecht ist nur bei Darstellungen berührt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind; es gebietet hingegen nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, wenn es allein um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken können (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.10.2007, 1 BvR 150/06, juris Rdn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15

    Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Träger des Persönlichkeitsrechts keinen Anspruch darauf hat, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (BVerfG, Beschl. v. 23.10.2007 - 1 BvR 150/06, Juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20

    Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt

    Der Betroffene kann verlangen, dass das, was er gesagt hat, richtig wiedergegeben wird, sich aber nicht dagegen wehren, dass es nicht in seinem Sinn gedeutet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az.: 1 BvR 150/06, AfP 2008, 55 58).

    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az.: 1 BvR 150/06, AfP 2008, 55 - 58 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken können (vgl. BVerfG, NJW 2008, 747, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auswirken können [BVerfG NJW 2008, 747 [BVerfG 23.10.2007 - 1 BvR 150/06] ].
  • OLG Dresden, 03.08.2023 - 4 U 524/23

    Zulässigkeit einer Klage gegen Äußerungen in Anträgen eines Gemeinderatsmitglieds

    Derartige "wertneutrale Falschdarstellungen" begründen keine Unterlassungsansprüche (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 150/06 -, Rn. 20, juris; Senat, Beschluss vom 21. Juni 2022 - 4 W 338/22 -, Rn. 36, juris; Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 11.11.2018 - 4 U 1214/18 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 166, juris).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    Derartige "wertneutrale Falschdarstellungen" begründen keine Unterlassungsansprüche, was im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 150/06 -, Rn. 20, juris; Senat, Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 11.11.2018 - 4 U 1214/18 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 166, juris).
  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 16 U 94/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07

    Wettbewerbsverstoß: Äußerung eines Arztes über einen aus der Praxisgemeinschaft

  • OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21

    Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal

  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

  • OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19

    Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet

  • OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 1083/22

    Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Zurechnung einer Äußerung eines

  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 W 338/22

    1. Slogans und schlagwortartige Äußerungen enthalten regelmäßig keine

  • LG Bielefeld, 05.07.2021 - 6 O 354/20
  • OLG Köln, 14.12.2016 - 15 W 74/16

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterlassungsklage

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 127/18

    Zur Störerhaftunghaftung für einen Facebook-Account

  • OLG Dresden, 11.09.2018 - 4 U 1214/18

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen der unwahren Behauptung, er

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 16 U 5/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch in einem Internetforum

  • LG Köln, 06.11.2020 - 28 O 267/17
  • OLG Dresden, 02.12.2019 - 4 U 2001/19
  • LG Hamburg, 19.06.2009 - 324 O 435/08
  • LG Köln, 08.02.2023 - 28 O 257/22
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