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   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91   

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https://dejure.org/1993,66
BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR gewährter zinsgünstiger Baukredite rückwirkend an Marktbedingungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; Eigentumsgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot; Zinsanpassung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Zinsanpassungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinsanpassungsgesetz - Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 384
  • ZIP 1993, 1111
  • WM 1993, 1539
  • DB 1993, 1357
 
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Wird zitiert von ... (326)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Tritt zu der Gewährung des Staates keine eigene Leistung hinzu, an die der Eigentumsschutz anknüpfen könnte, wird die staatliche Zuwendung nicht von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfaßt (vgl. BVerfGE 72, 175 ).

    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Zu dessen wesentlichen Elementen zählt die Rechtssicherheit, der auf seiten des Einzelnen das Vertrauen in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung entspricht (vgl. BVerfGE 23, 12 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Schließlich muß der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rechtsposition der Beschwerdeführer als Schuldner eines zinsgünstigen Kredits überhaupt vom Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG umfaßt wird, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für den Bereich des Privatrechts umschrieben hat (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Insofern gleicht die Lage derjenigen, über die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1977 (BVerfGE 45, 142 ) zu befinden hatte.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    2 Abs. 1 GG schützt den Einzelnen auch vor hoheitlichen Eingriffen in Verträge, die er abgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 8, 274 ; st. Rspr.).
  • BVerfG - 1 BvR 1648/91 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    - 1 BvR 1648/91 -.
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