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   BVerfG, 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98   

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https://dejure.org/1998,6145
BVerfG, 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98 (https://dejure.org/1998,6145)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98 (https://dejure.org/1998,6145)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 1998 - 1 BvR 1540/98 (https://dejure.org/1998,6145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unsubstantiierte, da unvollständig per Telefax übermittelte Verfassungsbeschwerde - Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist des BVerfGG § 93 Abs 2 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98
    b) Dem rechtzeitig eingegangenen Fragment der Beschwerdeschrift läßt sich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die angegriffenen strafgerichtlichen Entscheidungen nicht hinreichend deutlich entnehmen (vgl. BVerfGE 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 05.10.1995 - 1 BvR 1566/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Veräumung der Frist zur Erhebung der

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98
    Lediglich die Glaubhaftmachung der Tatsachen kann gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auch noch während des weiteren Verfahrens erfolgen (BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 1995 - 1 BvR 1566/95 -).
  • BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14

    Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das ist der Fall, sobald ein Beschwerdeführer beziehungsweise sein Bevollmächtigter Kenntnis von der Fristversäumung erhält oder bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt hätte haben können und müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 -, NJW 1992, S. 38; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 -, NJW 1994, S. 1856 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 1998 - 1 BvR 1540/98 -, juris, Rn. 7).

    Lediglich deren Glaubhaftmachung kann gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auch noch während des weiteren Verfahrens erfolgen (vgl. BVerfGK 9, 242 [244]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 1995 - 1 BvR 1566/95 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 1998 - 1 BvR 1540/98 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2182/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners

    Diese Tatsachen sind jedoch während der Antragsfrist mitzuteilen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. Oktober 1995 - 1 BvR 1566/95 -, juris; Beschluss vom 15. September 1998 - 1 BvR 1540/98 -, juris).
  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 957/00

    Unzureichend begründeter und nicht fristgemäß eingereichter

    Die Frage des Fristbeginns für den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ist geklärt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 1998 - 1 BvR 1540/98 -, veröffentlicht in JURIS).
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