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   BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16   

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https://dejure.org/2016,26535
BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16 (https://dejure.org/2016,26535)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16 (https://dejure.org/2016,26535)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 1567/16 (https://dejure.org/2016,26535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 54 UrhG, § 92 Abs 1 Nr 2 VGG
    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 107, 129 Abs 4 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz) gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Einigungsvorschlag ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde über die Verfassungsmäßigkeit des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 107, 129 Abs 4 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz) gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Einigungsvorschlag ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde über die Verfassungsmäßigkeit des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde über die Verfassungsmäßigkeit des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die materielle Subsidiarität

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16
    a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).

    Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ; 138, 261 ; stRspr).

    Sie besteht ferner nicht, wenn ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 123, 148 ).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16
    a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16
    Insbesondere ist ihre Annahme nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und damit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 - 10 K 1693/21

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Rechtsschutzbedürfnis für

    Das BVerfG verlangt, dass grundsätzlich die Anwendung der Norm durch Behörden und Gerichte abzuwarten und anschließend dagegen der fachgerichtliche Rechtsschutz zu suchen ist (z.B. BVerfG-Beschluss vom 13. Juli 2016 1 BvR 1567/16, juris).
  • OLG München, 22.12.2022 - 38 Sch 45/22

    Anordnung, Ermessensentscheidung, Vollziehung, Sicherheitsleistung,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Oberlandesgericht im Rahmen der Prüfung eines Antrags nach § 127 Abs. 4 VGG eine vollumfängliche Überprüfung der Entscheidung der Schiedsstelle vorzunehmen, in deren Rahmen gegebenenfalls auch verfassungsrechtliche Bedenken Berücksichtigung finden können (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421 Rn. 7).

    Diese Überprüfung umfasst nicht nur sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherheitsleistung, sondern auch deren Höhe (BTDrucks 18/7223, S. 102; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421 Rn. 8).

    Ein anderes Verständnis ist auch nicht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2016 (1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421) geboten, weil der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Antragstellerin kein Recht gewähren kann, den vor der Schiedsstelle gestellten Antrag in einem gerichtlichen Kontrollverfahren - vergleichbar einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz - der Höhe nach erweitern zu können.

  • OLG München, 23.01.2023 - 38 Sch 56/22

    Sicherheitsleistung für urheberrechtliche Geräteabgabe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Oberlandesgericht im Rahmen der Prüfung eines Antrags nach § 127 Abs. 4 VGG indes eine vollumfängliche Überprüfung der Entscheidung der Schiedsstelle vorzunehmen, in deren Rahmen gegebenenfalls auch verfassungsrechtliche Bedenken Berücksichtigung finden können (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, Az. 1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421 Rn. 7).

    Diese Überprüfung umfasst nicht nur sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherheitsleistung, sondern auch deren Höhe (amtl. Begr. BT-Drs. 18/7223, S. 102; BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, Az. 1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421 Rn. 8).

  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 61/21

    Festsetzung eines Gesamtvertrages über die Kabelweitersendung von Fernseh-

    Hinsichtlich des von der Schiedsstelle vorgelegten Einigungsvorschlages hat das Oberlandesgericht bei der Festsetzung von Gesamtverträgen gemäß § 130 VGG nicht als Rechtsmittelinstanz zur Überprüfung des Einigungsvorschlags der Schiedsstelle, sondern als erstinstanzliches Gericht nach den Regeln der Zivilprozessordnung und damit in der Sache grundsätzlich unabhängig von dem vorangegangenen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 28. Juli 2016, Az. 1 BvR 1567/16, BeckRS 2016, 51421 Tz. 9).
  • BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21

    Akteneinsicht in bei der urheberrechtlichen Schiedsstelle geführtes Verfahren

    10/837 S. 24; Freudenberg in BeckOK Urheberrecht, 31. Ed. Stand: 1. Mai 2021, VGG § 124 Rn. 1; Staats in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl. 2019, VGG § 124 Rn. 2; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl. 2018, VGG § 124 Rn. 1; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, 1 BvR 1567/16, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 26. November 2013, X ZR 3/13 - Profilstrangpressverfahren, GRUR 2014, 357 Rn. 25 f. [zur ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt errichteten Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen]).
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