Rechtsprechung
BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht1 Abs 1 GG> - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit - ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit eines Beschwerdeführers durch Auferlegung der Fortsetzung einer Psychotherapie bis zu einem durch ein Gericht bestimmten Zeitpunkt i.R.e. Umgangsregelung; Entziehung des Sorgerechts bei Fortbestehen einer ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 ...
- ra.de
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 ...
- kanzleibeier.eu
Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit eines Beschwerdeführers durch Auferlegung der Fortsetzung einer Psychotherapie bis zu einem durch ein Gericht bestimmten Zeitpunkt i.R.e. Umgangsregelung; Entziehung des Sorgerechts bei Fortbestehen einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Familiengericht verordnet Psychotherapie - Mutter wehrt sich gegen Auflage beim Verfahren ums Sorgerecht
- blogspot.com (Kurzinformation)
Im Sorgerechtsverfahren darf den Eltern nicht auferlegt werden, eine Psychotherapie zu absolvieren
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Entscheidungsanmerkung)
Großes Missverständnis beim BVerfG
- uni-muenchen.de (Entscheidungsbesprechung)
Karlsruher Leseschwäche (Prof. Volker Rieble; Myops 13, 32)
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 04.11.2008 - 73 F 334/08
- OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08
- BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1661
- FamRZ 2011, 179
- FamRZ 2011, 452
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).
Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).
Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
- BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
Vaterschaftsauskunft
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von …
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
bb) Wird jemand kraft gerichtlicher Anordnung verpflichtet, sich einer Psychotherapie gegebenenfalls auch gegen seinen Willen zu unterziehen, greift dies in das Recht auf Achtung seiner Privatsphäre ein (vgl. BVerfGK 1, 167 zur Erzwingung einer psychologischen Begutachtung).Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).
- OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02
Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer …
Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Die - hier allein in Betracht kommende - Vorschrift des § 1666 Abs. 1 und 3 BGB genügt diesen Anforderungen insoweit nicht (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, S. 146 , OLG Bremen…, Beschluss vom 2. November 2009 - 4 UF 83/09 -, FamRZ 2010, S. 821 ; zur zwangsweisen Begutachtung in Sorgerechtsverfahren vgl. außerdem: BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, NJW 2010, S. 1351 ; sowie zur Zulässigkeit von Therapieauflagen im Rahmen von § 1684 (§ 1634 a.F.) BGB: BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 -, FamRZ 1994, S. 158 ; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 21. November 2001 - 9 UF 219/01 -, FamRZ 2002, S. 975 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 20 WF 152/02 -, FamRZ 2004, S. 56 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 -, NJW-RR 2007, S. 1083). - OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85
Streikeinsatz von Beamten
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei …
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
- OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 9 UF 219/01
Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern …
- OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08
Entziehung des Sorgerrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls
- OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 UF 83/09
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen unterbliebener Inanspruchnahme …
- BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16
Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung …
b) Die Voraussetzungen, unter denen nach § 1666 BGB andere Maßnahmen als die Entziehung der elterlichen Sorge getroffen werden können, waren bislang nur in Teilbereichen Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, 180).(1) § 1666 Abs. 3 BGB stellt exemplarisch klar, welche Maßnahmen auch unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind (BVerfG FamRZ 2011, 179, 180).
Für solche Maßnahmen ist die Regelung in Art. 1666 Abs. 1 und 3 BGB daher nur eine ausreichende Grundlage, wenn es sich um die in § 1666 Abs. 3 BGB ausdrücklich benannten oder diesen vergleichbare Maßnahmen handelt (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, 180;… BeckOGK BGB/Burghart [Stand: 1. Juli 2016] § 1666 Rn. 91;… Fröschle Sorge und Umgang Rn. 973).
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung Achtung und Schutz beansprucht (BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 - Rn. 14, BVerfGK 18, 260) . - OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge
Dieser Eingriff ist vorliegend nicht gerechtfertigt, da er zur Wahrung der Kindesinteressen nicht nötig ist, weil die Kindesmutter die entsprechenden Hilfemaßnahmen von sich aus wahrnehmen will (vgl. auch Bundesverfassungsgerichts Beschluss vom 1.12.2010 1 BvR 1572/10).
- OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Abwehr einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben der Mutter mit einem wegen …
Solange dies so ist, ist die Weisung, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10, FamRZ 2011, 179, juris Rn. 24). - OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16
Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil; …
Für die einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) der Eltern darstellende Auflage in einem Sorgerechtsverfahren, zur Verbesserung der Erziehungsfähigkeit eine Psychotherapie durch- oder fortzuführen, gibt es keine gesetzliche Grundlage; insbesondere erlaubt § 1666 Abs. 1, 3 BGB nicht einen solchen Eingriff (BVerfG, NJW 2011, 1661;… BeckOK BGB/Veit, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1666 Rn. 111.2; anders BT-Drucks. 16/6815, S. 15 in Bezug auf einen vom Jugendamt angebotenen sozialen Trainingskurs). - OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15
Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem …
Eine gesetzliche Grundlage dafür, eine solche Therapie gerichtlich anzuordnen, fehlt aber (vgl. Senat, Beschluss vom 15.12.2017 - 10 UF 21/16, FamRZ 2018, 829 unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 2011, 1661). - KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17
Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells
Der Senat stellt den Eltern frei, alternativ das vom Jugendamt vorgeschlagene Hilfsangebot "Kinder aus der Klemme" anzunehmen, das speziell für hochkonflikthafte Familien entwickelt wurde, für das sich beide Eltern im Termin aber noch nicht recht erwärmen konnten, oder eine Familientherapie mit zwei Therapeuten durchzuführen, die aus Sicht des Senats ebenfalls geeignet ist, aber mangels rechtlicher Grundlage nicht gerichtlich angeordnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2011, 179 ; BGH, FamRZ 1994, 158, 160; OLG Saarbrücken, FamRZ 2016, 1093 ). - OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der …
Er kann dies allerdings mangels tragfähiger Rechtgrundlage nicht zum Anlass nehmen, sie förmlich hierzu zu verpflichten (vgl. dazu - mutatis mutandis - BVerfG FamRZ 2011, 179; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, 146; vgl. zur zwangsweisen Begutachtung eines Elternteils auch BGH FamRZ 2010, 720). - KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren: Vollstreckbarkeit der …
Die gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem Gespräch, die noch dazu nicht durch ein konkretes Datum bestimmt gewesen ist, begegnet vergleichbaren Bedenken wie etwa die Anordnung der Mitwirkung an einer psychiatrischen Untersuchung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht in FamRZ 2010, 720 ff.) oder auch nur die Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2011, 179). - OLG Stuttgart, 19.12.2018 - 17 UF 96/18
Sorgerechtsverfahren: Anordnung einer Psychotherapie zur Verbesserung der …
Das BVerfG hat zur Frage der gerichtlichen Anordnung einer Psychotherapie ausgeführt (FamRZ 2011, 179 ff.):. - LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
Amtshaftung: Untersuchung eines Leistungsbeziehers der Grundsicherung für …
- ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2018 - 5 Ca 993/18
Unzulässige Anordnung einer wiederholten Anordnung der Eignungsuntersuchung G 25 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Zur Pflichtuntersuchung eines Feuerwehrbeamten durch den Betriebsarzt
- OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11
Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzugs bei gravierenden …
- OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren
- OLG Brandenburg, 08.01.2018 - 10 UF 21/17
Umgangspflegschaft: Voraussetzungen für deren Anordnung
- VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 2 E 13.1445
Dienstliche Weisung zur Aufnahme einer Behandlung bei einem Hausarzt und einem …
- OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des …
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
- OLG Köln, 27.08.2020 - 26 UF 51/20
Beschwerde gegen die Entziehung der elterlichen Sorge; Bestellung eines …
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 3 UF 147/16
- OLG Hamm, 01.08.2011 - 8 UF 136/11
Aufhebung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil allein; …
- VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12
Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
Absehen von vorläufiger Wohnungswegverweisung in Bezug auf pädophilen Kindsvater
- OLG Hamm, 25.04.2016 - 14 UF 135/14
Zurückweisung einer Gehörsrüge im Umgangsverfahren mangels Gehörsverletzung
- OLG Hamm, 08.06.2011 - 8 UF 140/11
Erlass einer Verbleibensanordnung bei Gefahr des Rückfalls der Mutter in …
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 13 UF 147/16
- AG Dinslaken, 18.11.2015 - 19 F 293/13
Rechtsprechung
BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird - rewis.io
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird
- rewis.io
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird
- datenbank.nwb.de
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 04.11.2008 - 73 F 334/08
- OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08
- BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08
Entziehung des Sorgerrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 4. November 2008 - 73 F 334/08 HK, 73 F 335/08 SO, 73 F 465/08 UG - und gegen die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde sowie die Umgangsregelung im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - richtet.Soweit sich die Verfassungsbeschwerde im Übrigen gegen die Auflage im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - wendet, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, ergeht eine gesonderte Entscheidung.
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen - innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 , 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG auch substantiiert zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 13.07.2010 - 1 BvR 1572/10
Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen - innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 , 88, 40 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 27.03.2018 - 1 BvR 266/18
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde …
Dies betrifft insbesondere das schriftliche Sachverständigengutachten und die Sitzungsniederschrift von dem Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem die Sachverständige das Gutachten mündlich erläutert und ergänzt hat, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der angegriffenen Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise Bezug nimmt und auch die Beschwerdeführer selbst in ihrer Beschwerdebegründung darauf verweisen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, juris, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2010 - 1 BvR 1572/10 -, juris, Rn. 3; stRspr).