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   BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17   

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BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17 (https://dejure.org/2018,46572)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17 (https://dejure.org/2018,46572)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 1 BvR 1572/17 (https://dejure.org/2018,46572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der Befristung seines Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Hochschulprofessors gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bzgl der Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit gem §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB F: 06.07.2004 - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage eines Hochschulprofessors gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bzgl der Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit gem §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB F: 06.07.2004 - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befristete Arbeitsverhältnis eines Hochschulprofessors

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 756
  • NZA 2019, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
    Kommt ein deutsches Gericht dem nicht nach, kann den Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ; stRspr).

    Hier ist jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich, inwiefern das Bundesarbeitsgericht eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV offensichtlich unhaltbar gehandhabt haben könnte und warum es nicht von einem "acte clair" oder "acte éclairé" ausgehen durfte (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 -, www.bverfg.de, Rn. 143).

    Daraus erwächst weder eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz noch unmittelbarer Schutz gegen den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BVerfGE 128, 157 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -, Rn. 47).

    Den Staat trifft zur Achtung der Arbeitsplatzwahl grundsätzlich lediglich eine Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 84, 133 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
    Den Mitgliedstaaten steht es insofern jedoch frei, Befristungen an sachliche Gründe zu binden, Vorgaben zur maximal zulässigen Dauer aufeinanderfolgender Verträge oder zur Zahl ihrer Verlängerungen zu machen (Buchst. a bis c; vgl. EuGH, Urteil vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, ECLI:EU:C:2018:166, Rn. 26 m.w.N.); der Mindestschutz ist nicht weiter konkretisiert (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki, C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071 ff., Rn. 196; Urteil vom 10. März 2011, Kumpan, C-109/09, Slg. 2011, I-1309 ff., Rn. 51; dazu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, Rn. 31).

    Daraus erwächst weder eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz noch unmittelbarer Schutz gegen den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BVerfGE 128, 157 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -, Rn. 47).

    Befristete Anstellungen bieten zwar die Chance, zumindest zeitweise erwerbstätig zu sein, sind zugleich aber mit der Unsicherheit ihres Fortbestands belastet, weshalb eine sachgrundlose Befristung jedenfalls der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -, Rn. 42, 45 ff., 56).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07

    Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
    Der Gesetzgeber hat hier, um die Wissenschaftsfreiheit mit weiteren Grundrechten der Beteiligten in einen Ausgleich zu bringen, einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 136, 338 ; 139, 148 ; 141, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 -, Rn. 45 f.).

    Dessen Grenze liegt erst dort, wo er die freie wissenschaftliche Betätigung strukturell gefährden würde (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ; 139, 148 ; 141, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 -, Rn. 46).

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Aufgrund seiner Schutzpflicht ist der Staat jedoch verpflichtet, ein Mindestmaß an Kündigungsschutz zu gewährleisten, dem er mit Erlass des KSchG hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfG 15. November 2018 - 1 BvR 1572/17 - Rn. 16; 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 47, BVerfGE 149, 126; AR/Pessinger 10. Aufl. Art. 12 GG Rn. 8) .
  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    a) Regelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen gehören zum "Arbeitsrecht" iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG und unterfallen damit der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. BVerfG 15. November 2018 - 1 BvR 1572/17 - Rn. 11 ff.; BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 21, BAGE 146, 48) .

    Demnach sind landesrechtliche Regelungen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die bundesgesetzliche Regelung dieses Sachbereichs abschließenden Charakter hat (BVerfG 15. November 2018 - 1 BvR 1572/17 - Rn. 11; 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 ua. - zu B I 3 a der Gründe mwN, BVerfGE 109, 190) .

  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob dem Landesgesetzgeber im Hinblick auf die in Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG für das Arbeitsrecht geregelte konkurrierende Gesetzgebung überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zur Schaffung eines Rechtfertigungstatbestands für die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in Arbeitsverträgen mit Geschäftsführern von Zweckverbänden zukäme (zum Arbeitsrecht als Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung vgl. BVerfG 15. November 2018 - 1 BvR 1572/17 - Rn. 11 mwN) .
  • BSG, 27.10.2023 - B 1 KR 69/22 B
    Kommt ein deutsches Gericht dem nicht nach, kann den Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl BVerfG vom 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17 - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 125/19 B

    Zuordnung zu Leistungsgruppen nach der Anlage 1 zum FRG

    Kommt ein deutsches Gericht dem nicht nach, kann den Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17 - juris RdNr 7 mwN) .
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