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   BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07   

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https://dejure.org/2007,4916
BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07 (https://dejure.org/2007,4916)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07 (https://dejure.org/2007,4916)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 (https://dejure.org/2007,4916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 durch die Eintragung einer Musik-CD mit rechtsgerichtetem Inhalt in die Liste jugendgefährdender Medien

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer CD der Musikgruppe "Spreegeschwader" in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien; Inhalte einer CD als Meinungsäußerungen; Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG); Störung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 119
  • NVwZ-RR 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
    Durch diese Beschränkungen greift die Indizierung in die Meinungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 90, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit den Vorschriften des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften auseinandergesetzt und dabei auch die Regelung über die Eintragung von Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften unter den Gesichtspunkten der Kunstfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 <11 f., ).

    Ihre Verherrlichung, Rehabilitierung oder Verharmlosung in einem Trägermedium kann bei Jugendlichen zu einer "sozialethischen Verwirrung" führen (vgl. BVerfGE 90, 1 ), die es rechtfertigen kann, seine Verbreitung zum Schutz der Jugend zu beschränken.

    Die Gerichte haben erkannt, dass insoweit die Interessen des Jugendschutzes fallbezogen gegenüber dem Gewicht der Meinungsfreiheit abzuwägen sind und das Ergebnis ihrer Abwägung nachvollziehbar sowie unter Verwertung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere BVerfGE 90, 1 ) begründet.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
    Meinungsäußerungen sind die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichneten Äußerungen (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    Berührt eine gerichtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des jeweiligen Fachrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
    Berührt eine gerichtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des jeweiligen Fachrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
    Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungestörten Entwicklung der Jugend ist unter anderem darauf gerichtet, Rassenhass, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit nicht aufkommen zu lassen (vgl. BVerfGE 30, 336 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit den Vorschriften des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften auseinandergesetzt und dabei auch die Regelung über die Eintragung von Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften unter den Gesichtspunkten der Kunstfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 <11 f., ).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Das Medium wird als untrennbare Einheit verbreitet und beworben, wenn es verschiedene eigenständige Werke enthält (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 - NVwZ-RR 2008, 29 ; Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 14).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Wertungen nicht auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkungsmacht von Medien, insbesondere von Schriften, gestützt werden können; die bestehenden Ungewissheiten nimmt der Bundesgesetzgeber hin (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61 und 3/62 - BVerfGE 30, 336 , vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - BVerfGE 90, 1 ; Kammerbeschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 - NVwZ-RR 2008, 29 ; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1971 - 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 , vom 3. März 1987 - 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 und vom 31. Mai 2017 - 6 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310517U6C10.15.0] - BVerwGE 159, 49 Rn. 38; zum Ganzen Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 6 ff.; Roll, in: Nikles u.a., Jugendschutzrecht, 3. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 4).

    Dies bedeutet, dass eigenständige Werke eines Mediums, die für sich genommen unbedenklich sind, von der Indizierung erfasst werden, wenn von dem Medium nach der wertenden Gesamtbetrachtung jugendgefährdende Wirkungen ausgehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 - NVwZ-RR 2008, 29 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 19 A 2001/16

    Bushidos Klage gegen Indizierung der CD "Sonny Black" hat Erfolg

    BT-Drucks. 14/9013, S. 26; zu § 18 JuSchG; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 -, NVwZ-RR 2008, 29, juris, Rn. 19.
  • BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 201/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit den Vorschriften des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften beziehungsweise dem nachfolgenden "Jugendschutzgesetz" befasst und die Regelungen über die Eintragung von Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften unter den Gesichtspunkten der Kunstfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 -, Rn. 19).
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