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   BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87   

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https://dejure.org/1988,3117
BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87 (https://dejure.org/1988,3117)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87 (https://dejure.org/1988,3117)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 1589/87 (https://dejure.org/1988,3117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3010
  • FamRZ 1989, 147
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen (FamRZ 1989, S. 147).
  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluss vom 18.01.1988 (BVerfG 1 BvR 1589/87, NJW 1988, 3010) und mit seinem Urteil vom 31.01.1989 (BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891f) festgestellt.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    (1) Die Vollstreckung des Anspruchs auf Auskunft über den Vater ihres Kindes berührt zwar das Persönlichkeitsrecht der Schuldnerin nach Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG, das unter anderem das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasst und zu dem die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner gehören (vgl. BVerfGE 96, 56, 61; 117, 202 Tz. 77; BVerfG NJW 1988, 3010).
  • LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
    Dies folgt zum einen aus der dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG zu entnehmenden besonderen Wertentscheidung des Verfassungsgebers zu Gunsten des nichtehelichen Kindes (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010).

    Die Eltern eines nichtehelichen Kindes haben daher im Regelfall ihre Interessen denjenigen des Kindes unterzuordnen, denn sie haben die Existenz des Kindes und seine Nichtehelichkeit zu vertreten (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Mutter gegenüber ihrem nichtehelichen Kind zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet ist, sind daher die grundgesetzlich geschützten Rechte der Mutter und des Kindes gegeneinander abzuwägen, wobei grundsätzlich die Kindesinteressen auf Grund der Wertentscheidung des Verfassungsgebers vorrangig sind (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010; BVerfGE 37, 217, 252).

  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    und einem XXXXXXXXXXXX Arbeitgeber durchaus nahe lag, sofort bemühen können, vom Bahnhof aus das Hotel doch noch zu finden, um zumindest unter Hinweis auf den jedenfalls ihr gegenüber bestehenden Auskunftsanspruch der Kinder, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 1589/87 -, juris; vgl. zur heterologen Insemination BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris und AG Hannover, Urteil vom 17. Oktober 2016 - 432 C 7640/15 -, juris, Orientierungssatz und Rn 13ff., nach Erkenntnissen über den Vater zu fragen.
  • OLG Oldenburg, 17.07.1990 - 1 W 74/90

    Nichtehelich geborener Kläger; Auskunftsanspruch gegen Mutter; Vaterschaft;

    Der Senat läßt offen, ob auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG (FamRZ 1989, 147 und 255 ff.) im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 1618a BGB ein allgemeiner Abstammungs-Auskunftsanspruch eines Kindes gegen seine leibliche Mutter herzuleiten ist.

    Das BVerfG hat in einem Beschluß vom 18.01.1988 (FamRZ 1989, 147) dem nichtehelichen Kind ein im Wege einer Auskunftsklage gegen die leibliche Mutter durchsetzbares Recht auf Kenntnis des leiblichen Vaters zuerkannt und erklärt, dies folge aus dem Gebot der Gleichstellung nichtehel.

  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 WF 92/21

    Verfahrenskostenhilfe für Inanspruchnahme der Mutter auf Auskunft über leiblichen

    Grundlage sei zum einen ein aus Art. 6 Abs. 5 GG folgender Verfassungsauftrag, das nichteheliche Kind nach Möglichkeit annährend dem ehelichen Kind gleichzustellen, zum anderen das im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützte Recht des nichtehelichen Kindes auf Kenntnis seines Vaters (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 1589/87, FamRZ 1989, 147).
  • LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Gemäß der Entscheidung des BVerfG mißt die Kammer dem Gesichtspunkt, wer das Aufeinandertreffen der verschiedenen Interessen zu vertreten hat, keine Bedeutung zu (vgl. insoweit aber noch abweichend: Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG v. 18.1.1988 - 1 BvR 1589/87 -, FamRZ 1989, 147 = NJW 1988, 3010).
  • LG Münster, 21.02.1990 - 1 S 414/89
    Da die Beklagte und der Vater die Existenz der Klägerin und ihre Nichtehelichkeit zu vertreten haben und die Klägerin so wenig wie möglich unter dem Verhalten ihrer Eltern und einer daraus erwachsenen gesellschaftlichen Diskriminierung leiden soll, haben die Belange der Mutter zurückzutreten, damit es nicht zu einer Benachteiligung des nichtehelichen Kindes kommt (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 147).
  • LG Heilbronn, 10.06.2004 - 3 T 5/04

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters über Identität des wirklichen Vaters

    Zwar hat nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung das nichteheliche Kind gegenüber der Mutter ein Recht auf Auskunft über die Person seines leiblichen Vaters ( BVerfG, NJW 1988, 3010).
  • OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92

    AUSKUNFT VATER MUTTER NAMENSÄNDERUNG UNMÖGLICHKEIT BEWEISLAST

  • LG Saarbrücken, 13.12.1990 - 2 S 40/90
  • LSG Hessen, 20.04.1989 - L 1 An 826/83

    Rentenversicherung; Vollwaisenrente; Nichtehelichkeit; Kind; Vormund; Waise;

  • OVG Hamburg, 20.01.1995 - Bf III 36/94
  • AG Essen, 11.12.1991 - 130 C 161/91

    Nichtiger Vertrag; Sittenverstoß; Fremdbefruchtungsvertrag; Informationsrecht des

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