Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.02.2015

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   BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15   

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https://dejure.org/2017,44567
BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2017,44567)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2017,44567)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2017,44567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 66 Abs 1 S 1 GKG, § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO vom 02.03.1974
    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - Verhängung einer Missbrauchsgebühr ist unanfechtbar

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - Verhängung einer Missbrauchsgebühr ist unanfechtbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Verwerfung einer Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - Verhängung einer Missbrauchsgebühr ist unanfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15
    Denn die Verhängung der Missbrauchsgebühr als solche ist, wie der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde insgesamt, unanfechtbar (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich glücksspielrechtlicher

    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, www.bverfg.de, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 2452/17

    Erhebung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und Auferlegung einer

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des Bundesverfassungsgerichts

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.08.2019 - VGH B 15/19

    Unstatthafte Erinnerung gegen Entscheidung über Auferlegung einer

    Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr als solche ist aber - wie der Beschluss vom 18. Juli 2019 insgesamt, worauf in diesem auch ausdrücklich hingewiesen wurde - unanfechtbar (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 27. Juni 2017 - VGH B 5/17 -, n.v.; vgl. auch entspr. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris Rn. 4 und vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris Rn. 2).
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   BVerfG, 11.02.2015 - 1 BvR 160/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2755
BVerfG, 11.02.2015 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2015,2755)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2015,2755)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 BvR 160/15 (https://dejure.org/2015,2755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Substantiierte Darlegung einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Substantiierte Darlegung einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbrauchsgebühr für eine offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 1 BvR 160/15
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 1 BvR 160/15
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 1 BvR 160/15
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
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