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   BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98   

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BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 (https://dejure.org/2002,4)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 (https://dejure.org/2002,4)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 (https://dejure.org/2002,4)
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Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht schließt das Recht am gesprochenen Wort ein, auch jur. Personen des Privatrechts können sich hierauf berufen (Art. 19 Abs. 3 GG): Zeugenaussagen heimlicher Mithörer von Telefonaten sind grds. kein zulässiges Beweismittel im Prozeß;

Schutzauftrag des Art. 10 GG bezieht Infrastruktur von privaten Telekommunikationsunternehmen ein, Art. 10 GG ist aber nicht betroffen, wenn ein Gesprächspartner Dritten Zugang zur Telekommunikation ermöglicht

Volltextveröffentlichungen (22)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 G... G; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; § 286 ZPO; § 373 ff. ZPO; § 85 TKG; § 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 100a StPO; § 244 StPO
    Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren bzw. im Strafverfahren (rechtswidriges Mithören von Telefongesprächen Dritter; Mithöreinrichtung); Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Schutz vor Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Mithörvorrichtung

  • openjur.de

    §§ 373, 286 ZPO; Artt. 20 Abs. 3, 10 Abs. 1, 19 Abs. 3, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; § 85 TKG

  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Recht am gesprochenen Wort als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erhebung und Verwertung von Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte Telefongespräche - zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses

  • Telemedicus

    Mithörvorrichtung

  • Telemedicus

    Mithörvorrichtung

  • IWW
  • aufrecht.de

    Verwertung von Zeugenaussagen über den Inhalt von Telefongesprächen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bewusst falsche Entscheidung wegen Nichtberücksichtigung von Zeugen bei mitgehörten Telefonaten

  • Wolters Kluwer

    Schutz des Fernmeldegeheimnisses - Telekommunikationsanlagen - Abwehrrecht - Schutzpflicht - Drittwirkung - Recht am gesprochenen Wort - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Mithöreinrichtung - Verwertung von Zeugenaussagen - Juristische Person - Telefongespräche Dritter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, 2 Abs. 1, 10 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zivilgerichtliche Verwertung von Zeugenaussagen über den Inhalt von Telefongesprächen, die von den Zeugen über eine Mithörvorrichtung mit Wissen nur eines der Gesprächspartner mitverfolgt worden waren (Fernmeldegeheimnis

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • RA Kotz

    Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte Telefongespräche im Zivilprozeß unzulässig!

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fernmeldegeheimnis und "Lauschzeuge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1
    Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren aufgrund des rechtswidrigen Mithörens von Telefongesprächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Heimliches Mithören von Telefonaten: vor Gericht unverwertbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte Telefongespräche

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte Telefongespräche

  • IWW (Kurzinformation)

    Zivilprozess - Zur Verwertbarkeit der Aussage eines Mithörzeugen

  • heise.de (Pressebericht, 31.10.2002)

    Mithören am Telefon kann verfassungswidrig sein

  • heise.de (Pressebericht, 31.10.2002)

    Mithören am Telefon kann verfassungswidrig sein

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte Telefongespräche

  • beck.de (Leitsatz)

    Zivilgerichtliche Verwertung von Zeugenaussagen über Inhalte von mitgehörten Telefonaten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auch das gesprochene Wort am Telefon ist geschützt // Heimlicher Mithörer kann kein Zeuge in Rechtsstreit sein

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10 Abs. 1; 2 Abs. 1 iVm 1 Abs. 1 GG
    Grundrechte, Persönlichkeitsschutz des am Telefon gesprochenen Wortes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 28
  • NJW 2002, 3619
  • NVwZ 2003, 70 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 21
  • WM 2002, 2290
  • MMR 2003, 35
  • DVBl 2003, 131
  • afp 2003, 36
 
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Wird zitiert von ... (292)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als "unbenanntes' Freiheitsrecht Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (stRspr, vgl. BVerfGE 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 120, 274 ; 147, 1 ).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Ob ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners durch die Verwertung von Beweismitteln gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der einen und den für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interessen auf der anderen Seite (BVerfGE 106, 28, 49).

    Dies gebieten auch der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung sowie das grundrechtsähnliche Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 28, 49).

    Demgegenüber reiche allein das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, nicht aus (vgl. BVerfGE 106, 28, 50; 117, 202, 241; vgl. auch BAGE 156, 370 Rn. 24).

    Entscheidend ist, ob der Sprecher auf Grund der Rahmenbedingungen begründetermaßen erwarten darf, nicht von Dritten gehört zu werden (vgl. BVerfGE 106, 28, 40).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Die Zuordnung eines konkreten Rechtsschutzbegehrens zu den verschiedenen Aspekten des Persönlichkeitsrechts richtet sich vor allem nach der Art der Persönlichkeitsgefährdung (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 106, 28 ).

    aa) Die Gewährleistung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ), nicht aber auch die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen.

    (1) Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG erfasst Telekommunikation, einerlei, welche Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und welche Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) genutzt werden (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts ist dabei unabhängig davon betroffen, ob die Maßnahme technisch auf der Übertragungsstrecke oder am Endgerät der Telekommunikation ansetzt (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).

    Steht im Vordergrund einer staatlichen Ermittlungsmaßnahme nicht der unautorisierte Zugriff auf die Telekommunikation, sondern die Enttäuschung des personengebundenen Vertrauens in den Kommunikationspartner, so liegt darin kein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 28 ).

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