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   BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7581
BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05 (https://dejure.org/2008,7581)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05 (https://dejure.org/2008,7581)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 (https://dejure.org/2008,7581)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz und iÜ wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Entstehungsprinzips bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Erschöpfung des Rechtswegs für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Höhe des Arbeitsentgelts als maßgebliches Kriterium für das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung; Bestehen der Sozialversicherungspflicht bei ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 8 Abs. 1; ; SGG § 160 Abs. 2; ; SGG § 160a Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - BVerfG nimmt Beschwerden zum Phantomlohn nicht an

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Phantomlohn bleibt sozialversicherungspflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - BVerfG nimmt Beschwerden zum Phantomlohn nicht an

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Vielmehr ist nur das - insbesondere in Form von getroffenen Dispositionen - betätigte Vertrauen schutzwürdig (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 75, 246 ).
  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Im Übrigen wird zur Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesauslegung bei der Anwendung des Entstehungsprinzips auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2008 - 1 BvR 2007/05 - verwiesen (im Umdruck beigefügt).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Im Übrigen war die Änderung der Rechtsprechung vom Zufluss- auf das Entstehungsprinzip schon seit Jahren bekannt (vgl. dazu BSGE 93, 119 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Vielmehr ist nur das - insbesondere in Form von getroffenen Dispositionen - betätigte Vertrauen schutzwürdig (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 75, 246 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR

    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn - wie hier - ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6 - insoweit in BVerfGK 12, 104 nicht abgedruckt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6; stRspr).

    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, NVwZ 2001, S. 425; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).

  • BSG, 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Diesen Anforderungen, deren Verfassungsmäßigkeit das BVerfG bestätigt hat (vgl nur BVerfG Beschluss vom 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31; 11.9.2008 - 1 BvR 1616/05; 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24) , genügt die Beschwerdebegründung nicht.
  • BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14

    Die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde führt nicht zwangsläufig zur

    Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Mit der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R und 7/04 R), der die Kammer mit ihrer vorgenannten Rechtsprechung und auch nach wie vor folgt, gilt nämlich für die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip, wobei es auf den Zufluss selbst nur ankommt, soweit dem Arbeitnehmer über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus überobligatorische Zahlungen zugewendet oder geleistet werden, mit der Folge, dass sich die Beitragserhebung in Fallgestaltungen wie der Vorliegenden mindestens nach dem arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt richtet, bei der Anwendbarkeit von für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen, auch wenn das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt dieses ausdrücklich und insoweit bewusst und gewollt unterschreitet, zumindest nach dem tarifvertraglich geschuldeten (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 11.09.2008, 1 BvR 2007/05 und 1 BvR 1616/05 sowie Peters, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB V, § 226, Rn 11).
  • BVerfG, 05.01.2017 - 1 BvR 967/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf Speicherung von

    Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer

    Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

    Diese Voraussetzung erfüllt nicht, wer ein vorgesehenes Rechtsmittel nicht form- und fristgerecht eingelegt hat (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/191; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; BVerfG vom 11.9.2008 - 1 BvR 1616/05 - juris Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - L 1 KR 108/10
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