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   BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8525
BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89 (https://dejure.org/1992,8525)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 1 BvR 162/89 (https://dejure.org/1992,8525)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 (https://dejure.org/1992,8525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör vor dem Revisionsgericht - Umfang des Rechts eines Patienten auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Einsicht in Krankenunterlagen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (vgl. BVerfGE 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
    Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist unzureichend dargetan, da nicht zu erkennen ist, daß ein Richter an den angegriffenen Entscheidungen beteiligt war, der nach Gesetz oder Geschäftsverteilungsplan dazu nicht berufen war (vgl. BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
    Soweit die Einwirkung des Grundrechtes auf privatrechtliche Vorschriften in Frage steht, können ihm im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Rechtsverhältnisses aber andere, unter Umständen engere Grenzen gezogen sein als in seiner Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe (vgl. BVerfGE 66, 116 [135]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
    Dabei hängt das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeit namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigungen ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtlich geschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenzbetätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 54, 208 [215]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
    Nach § 92 BVerfGG muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechtes oder grundrechtsgleichen Rechtes, auf das er sich beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Dieser zusätzliche Vertragsanspruch beruht auf der Ausstrahlungswirkung des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf die vertragliche Beziehung zwischen Heimbewohner und Heimträger (vgl. BVerfG, MedR 1993, 232; GRUR-RR 2011, 217, 218; ZUM 2011, 313 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 32, 373 [379 ff.]; BVerfG, Kammerentscheidung, MedR 1993, S. 232).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, MedR 1993, S. 232).

    Hierbei ist zu beachten, daß das Bundesverfassungsgericht die fachgerichtlichen Entscheidungen nur eingeschränkt auf eine grundsätzliche Verkennung der grundrechtlichen Wertungen hin nachprüfen kann (vgl. BVerfG, MedR 1993, S. 232).

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).
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