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   BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92   

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https://dejure.org/1993,2265
BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 (https://dejure.org/1993,2265)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 (https://dejure.org/1993,2265)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 (https://dejure.org/1993,2265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte Räumungsklagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Teilbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Möglichkeit - Eigenbedarfskündigung - Ganze Wohnung benötigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 237
  • NJW 1994, 308
  • WM 1994, 240
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
    Der Vermieter wird in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf wieder selbst als seinen Lebensmittelpunkt zu nutzen (oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen), wobei die Entscheidung über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung (oder diejenige seiner privilegierten Angehörigen) aufgedrängt werden dürfen (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 2035 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
    Zwar begibt sich der Vermieter mit der Vermietung nicht endgültig der Befugnis, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (vgl. BVerfGE 79, 292 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
    Insoweit ist er nicht mehr beschwert, weil das Landgericht es offen gelassen hat, ob die zweite Kündigung den Anforderungen des § 564 b Abs. 3 BGB entsprach, und diese in der Sache überprüft hat (vgl. BVerfGE 83, 82 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, bei Erfüllung des Regelungsauftrags gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG der Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung gemäß Art. 14 Abs. 2 GG in gleicher Weise Rechnung zu tragen und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 68, 361 ).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Aufgabe des Gesetzgebers ist es, in Erfüllung seines Regelungsauftrags (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) der Garantie des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung (Art. 14 Abs. 2 GG) in gleicher Weise Rechnung zu tragen und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 89, 237 ; 91, 294 ).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Insbesondere setzt sich die Beschwerdeführerin allenfalls oberflächlich und keineswegs hinreichend mit der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung auseinander (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 89, 1 ; 89, 237 ).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Den zahlreichen Wohnungssuchenden, die auf Wohnungsmiete angewiesen sind, wird es damit erleichtert, geeigneten Wohnraum zu finden und sich so den räumlichen Mittelpunkt ihres persönlichen Lebenskreises (vgl. BVerfGE 85, 219 ) und einen Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung (vgl. BVerfGE 89, 237 ) zu schaffen.
  • AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09

    Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters bei Geltendmachung

    Hintergrund ist nicht zuletzt, dass der Wunsch des Eigentümers, sein Haus selbst zu nutzen, grundsätzlich respektiert werden muss, sofern nur der Vermieter für seinen Wunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe anzuführen vermag (Staudinger, BGB , Eckpfeiler des Zivilrechts - Neubearbeitung 2012 - Rn. 102, BVerfGE 89, 1, 8ff = NJW 1993, 2035 ; BVerfGE 89, 237, 241f = NJW 1994, 308 ; BGHZ 103, 91, 99f = NJW 1988, 904 ; BGH NJW 2005, 2395= NZM 2005, 580 ).
  • LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12

    Kündigung wegen Eigenbedarf: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend!

    Zum Schutz des Mieters überprüft werden darf der Erlangungswunsch aber auf seine Ernsthaftigkeit und darauf, ob er missbräuchlich geltend gemacht wird oder der Wohnungswunsch durch eine andere Wohnung des Vermieters befriedigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss v. 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 Rn. 21f.; Kammerbeschluss v. 11.11.1993 - 1 BvR 696/93 Rn. 11; jew. zit. nach juris, jew. m. w. N.).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 14/15

    Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis

    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (1 BvR 25/93 und 1 BvR 162/92) rechtfertigten keine andere Beurteilung, denn dort sei lediglich ausgeführt, dass eine Beschränkung der Eigenbedarfskündigung auf die Fälle, in denen die ganze Wohnung benötigt werde, nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verstoße; hier benötige der Kläger aber gerade sämtliche Wohnräume für seine Tochter und die Enkelin.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 668/04

    Wert des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit

    Aufgabe des Gesetzgebers ist es, in Erfüllung seines Regelungsauftrags (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) der Garantie des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung (Art. 14 Abs. 2 GG) in gleicher Weise Rechnung zu tragen und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 89, 237 ; 91, 294 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97

    Mietrecht; Eigenbedarfskündigung bei Bedarf an einem Teil der Wohnungsräume

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit einer Teilkündigung regelmäßig in erheblichem Maße in die private Lebensgestaltung des Mieters eingegriffen würde (BVerfG, NJW 1994, 308 (309); Barthelmess, § 564b BGB Rdnr. 679; Sternel, MietR aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 1030; Voelskow, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 564b Rdnr. 67a).

    Der Gesetzgeber war nämlich nicht gehalten, jeden atypischen Einzelfall so zu regeln, daß er abschließend unter eine der Regelfallnormierungen in § 546b II BGB gebracht werden kann (BVerfG, NJW 1994, 308).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG den verfassungsrechtlichen Auftrag, für eine sozial ausgewogene Eigentumsordnung zu sorgen (vgl. BVerfGE 52, 1 (27 ff.) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 68, 361 (372 f.); 72, 66 (77); 79, 174 (198); 84, 382 (386); 89, 237 (241); 91, 294 (308)).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
    Soweit Nebenräume oder Nebenflächen mit vermietet sind, sind sie Bestandteil des Ursprungsvertrages; für sie gilt der mietrechtliche Bestandsschutz, so dass eine Teilkündigung unzulässig ist (BVerfG NJW 1994, S. 308; BGH NZM 2012, S. 78).
  • LG München II, 23.12.2014 - 12 S 2645/14

    Räumung, Herausgabe, Berufung, Holzeinbauküche, Holzschuppen, Kündigung,

  • LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14

    Herausgabe und Räumung von Wohnraum in einer Wohnanlage nach einer Kündigung

  • LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei mietvertraglicher

  • LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95

    Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte

  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 K 08.1076

    Wählergruppe muß zur Aufstellung der Kommunalwahlbewerber öffentlich einladen,

  • LG Osnabrück, 30.11.2018 - 1 S 9/18

    Abgeltungsvergleich - Anfechtung bei unwirksamer Eigenbedarfskündigung

  • LG Berlin, 31.10.2013 - 67 S 166/13
  • LG Mannheim, 18.12.1996 - 4 S 113/96
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