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   BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06   

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https://dejure.org/2007,648
BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • webshoprecht.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwaltswerbung mit tabellarischer Gegnerliste ist zulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Zulässigkeit einer anwaltlichen Internet-Liste von gewerblichen Gegnern

  • Wolters Kluwer

    Verbot von Werbung für eine Anwaltssozietät im Internet mit so genannten Gegnerlisten; Grundsätze der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen; Berufliche Außendarstellung von Grundrechtsberechtigten einschließlich der ...

  • foren-und-recht.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwaltswerbung mit Gegnerlisten

  • kanzlei.biz

    Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages

  • online-und-recht.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2008, 69

  • info-it-recht.de

    Rechtsanwälte dürfen mit Gegnerliste werben

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG
    Anwaltswerbung mit Gegnerlisten

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5, GG Art. 12; BVerfGG § 93 a
    Werbung einer Anwaltssozietät im Internet mit "Gegnerliste" ist zulässig

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 43b BRAO; Art. 5 GG; Art. 12 GG
    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

  • sewoma.de

    TILP: Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer sog. Gegnerliste durch eine Rechtsanwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gegner-Listen" auf anwaltlichen Homepages verfassungsgemäß

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Mit den Gegnern prahlen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Gegnerliste im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Androhung mit öffentlicher Benennung von Abgemahnten ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer Gegnerliste

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    "Gegner-Listen" auf anwaltlichen Homepages verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen - Veröffentlichung als Werbung von Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geschützt

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 43b BRAO; Art. 5 GG; Art. 12 GG
    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

Sonstiges

  • ra-dr-graf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Gegnerliste, Stand 23.06.2009

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 51
  • NJW 2008, 838
  • ZIP 2008, 807
  • GRUR 2008, 352
  • NJ 2008, 120
  • VersR 2008, 1713
  • AnwBl 2008, 201
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Im Hinblick auf die durch Art. 12 GG gewährleistete Werbefreiheit (vgl. BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - I ZR 202/02, NJW 2005, 1644 - Optimale Interessenvertretung) ist das Verbot jedoch eng auszulegen (vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06, NJW 2008, 838 zur Veröffentlichung sog. "Gegnerlisten" im Internet).
  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12

    Porno-Pranger II

    Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Werbung mit Gegnerlisten grundsätzlich zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

  • LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12

    Gegnerliste im Internet - Abmahnpranger

    Die Verfügungsklägerin meint, die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, da es sich bei ihr um eine Privatperson handele.

    Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

    Dabei ist die Betätigung der Berufsfreiheit im Rahmen anwaltlicher Werbung als selbständige Grundrechtsausübung geschützt und bedarf keiner Verstärkung durch Art. 5 Abs. 1 GG dergestalt, dass nur für den Meinungsbildungsprozess wertvolle Werbemaßnahmen dem vollen Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG unterfielen (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

    Mit der bloßen Nennung eines Unternehmens in einer sachlichen Gegnerliste ist demnach noch kein "Makel des Unlauteren" verbunden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12

    "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige

    Denn Internetwerbung als passive Darstellungsform drängt sich nicht unaufgefordert potenziellen Kunden auf, sondern bedarf eines Aufrufs (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste).
  • LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12

    Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei

    Die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, zumal es sich bei der Antragstellerin um eine Privatperson handelt.

    Dem steht auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) nicht entgegen, der die Frage der Werbung mit Gegnerlisten behandelt und die sachliche und unkommentierte Benennung von Unternehmen in Gegnerlisten zu Werbezwecken erlaubt.

  • LG Köln, 31.10.2012 - 14 O 407/12

    "Porno-Pranger"

    Die Veröffentlichung der Gegnerliste solle "gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06" erfolgen.

    Die von der Verfügungsbeklagten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) betreffe den nicht vergleichbaren Fall einer Gegnerliste von Unternehmen aus dem Kapitalanlage-Bereich.

    Zwar unterfällt eine solche Werbemaßnahme grundsätzlich dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, zu der auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste - auch im Internet - gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 = GRUR 2008, 352 - Gegnerliste).

  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

    Demzufolge muss eine Einschränkung der Werbefreiheit einen hinreichenden "Bezug" zu den mit der Werbung verbundenen Gefährdungen für das berufliche Verhalten und das Bild der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit herstellen (BVerfG, NJW 2004, 3765, juris Rn. 62 - Steuerberaterkammer), wobei es auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung ankommt (BVerfG, GRUR 2008, 352, juris Rn. 18 - Gegnerliste).
  • LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09

    Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz

    Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Beklagten gebührt ihr auch die freie Entscheidung über die Art und Weise ihrer beruflichen Außendarstellung (BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1825/06, NJW 2008, 838 ff - Gegnerlisten), also wie sie die Titelbörse konkret ausgestaltet, gerade auch um den registrierten Nutzern eine äußerst effektive Plattform zu bieten.
  • OLG Köln, 29.07.2011 - 6 U 56/11

    Zulässigkeit von Abmahnkritik

    Für die im Lichte der Grundrechte (Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) vorzunehmende Abwägung, ob das Video einem sachlich berechtigten Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise und dem aus der Berufsausübungsfreiheit folgenden Recht der Antragsgegner zur unternehmerischen Selbstdarstellung (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste) dient und sich noch im Rahmen des Erforderlichen und Angemessenen hält oder die Grenze zur unlauteren Herabsetzung und Verunglimpfung gemäß § 4 Nr. 7 UWG bzw. (im Hinblick darauf, dass der Antragsteller und seine Tätigkeit in dem Video deutlich erkennbar gemacht wird) § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG überschreitet, kann allerdings - wie der Senat zwischen denselben Parteien bereits mit Urteil vom 08.10.2010 (WRP 2011, 779) ausgesprochen hat - nicht unberücksichtigt bleiben, dass vom Antragsteller typischerweise die durch G. geschädigten Rechteinhaber, von den Antragsgegnern dagegen die abgemahnten Internetnutzer vertreten werden.
  • VG Münster, 07.10.2009 - 5 K 777/08

    Unzulässige Werbung eines Zahnarztes mit normalen Kassenleistungen

    Zu den von Artikel 12 GG geschützten Tätigkeiten von Freiberuflern gehört auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. -, a. a. O., S. 395 und Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06 -).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10

    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl.

  • LG Braunschweig, 26.03.2008 - 9 O 250/08

    Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

  • LG München I, 08.04.2022 - 37 O 7632/21

    Zulässigkeit einer ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgten Veröffentlichung

  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines

  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung

  • LG München I, 14.05.2021 - 25 O 9320/20

    Anwalt durfte Bericht über Strafverfahren gegen Münchner Arzt veröffentlichen

  • LG Hamburg, 13.06.2013 - 327 O 307/12

    Zulässigkeit und Begründetheit des der Abmahnung zugrunde liegenden

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