Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1914
BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89 (https://dejure.org/1991,1914)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89 (https://dejure.org/1991,1914)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 1635/89 (https://dejure.org/1991,1914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139; ZPO § 278; ZPO § 528
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrechtliche Präklusionsvorschriften und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Vorbringen - Unzulässige Nichtberücksichtigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 678
  • VersR 1991, 1268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. u.a. BVerfGE 69, 145 [149] m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Handhabung solcher Vorschriften durch das Gericht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, müssen Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen werden (vgl. BVerfGE 75, 183 [190] m. w. Nachw.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird jedenfalls dann verletzt, wenn die Zurückweisung von Vorbringen erfolgte, ohne daß die Verspätung auf einem vorwerfbaren Verhalten der präkludierten Partei beruhte (vgl. BVerfGE 75, 183 [191] m. w. Nachw.).

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89
    Ein Berufungsbeklagter darf darauf vertrauen, daß ihm das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, einen Hinweis nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO gibt, und zwar so rechtzeitig, daß darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagiert werden kann (vgl. Schneider in Zöller, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl., Rdn 3 zu § 528 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1981, 1378).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Aus diesem Grund darf konkret ein Berufungsbeklagter grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihm das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, einen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt, und zwar so rechtzeitig, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder auch - wie vorliegend - vor dem Ablauf einer Schriftsatzfrist im schriftlichen Verfahren reagiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 1635/89 -, juris, Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BVerfGK 1, 211 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - VII ZR 202/07 -, juris, Rn. 8, Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO, 2. Aufl. 2014, Rn. 862).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    b) Ein Berufungsbeklagter darf schließlich darauf vertrauen, dass ihn das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, darauf hinweist, und zwar so rechtzeitig, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagiert werden kann (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 678 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch

    Wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, daß das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO gibt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (vgl. BVerfG NJW 1992, 678, 679; BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80 - NJW 1981, 1378; Zöller/Schneider aaO. § 528 Rdn. 3; Thomas/Putzo ZPO 18. Aufl. § 278 Rdn. 10).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 128/07

    Film-Einzelbilder

    Er darf sich vielmehr darauf verlassen, dass ihm das Berufungsgericht, soweit es dem Erstrichter nicht folgen will, nach § 139 Abs. 2 ZPO einen entsprechenden Hinweis erteilt und danach hinreichend Gelegenheit zur Äußerung gibt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.1. 1991 - 1 BvR 1635/89, NJW 1992, 678, 679; BGH, Urt. v. 15.1. 1981 - VII ZR 147/80, NJW 1981, 1378 f.; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rdn. 3; MünchKomm. ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 531 Rdn. 19).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem

    Außer zur Hinweiserteilung ist das Berufungsgericht auch verpflichtet, der betroffenen Partei Gelegenheit zu geben, auf den Hinweis zu reagieren und ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen oder den des Gegners substantiiert zu bestreiten sowie gegebenenfalls Beweis anzutreten (BGH, Urteile vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93, WM 1994, 1823, 1824, vom 27. November 1996 - VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441, vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, WM 1999, 1379, 1380 f. und Senatsurteil vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, Umdruck S. 6 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, Umdruck S. 6; ebenso BVerfG NJW 1992, 678, 679 und NJW 2003, 2524).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Freilich kann es in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, die vom Beibringungsgrundsatz geprägt sind, nach Lage der Dinge geboten sein, dass das Berufungsgericht der in erster Instanz siegreichen Partei rechtzeitig einen Hinweis gibt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und deswegen eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 1635/89 - NJW 1992, 678; BGH, Urteile vom 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80 - NJW 1981, 1378 und vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93 - LM Nr. 19 zu § 286 ZPO; ebenso zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers: BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05 - MDR 2006, 1250).
  • BGH, 21.12.2004 - XI ZR 17/03

    Zur Hinweispflicht des Berufungsgerichts, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz

    Außer zur Hinweiserteilung ist das Berufungsgericht auch verpflichtet, der betroffenen Partei Gelegenheit zu geben, auf den Hinweis zu reagieren und ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen sowie gegebenenfalls auch Beweis anzutreten (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1994 - XII ZR 16/93, WM 1994, 1823, 1824, vom 27. November 1996 - VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441, vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, WM 1999, 1379, 1380 f., jeweils m.w.Nachw., ebenso BVerfG NJW 1992, 678, 679 und NJW 2003, 2524).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00

    Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer

    Eine Zurückweisung ohne vorwerfbares Verhalten ist mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar (BVerfGE 75, 183, 191 = NJW 1987, 2003, 2004; BVerfG NJW 1989, 796 f.; NJW 1992, 678, 679; NJW 1992, 680, 681).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2008 - 12 U 209/07

    Bestehen eines Werklohnanspruchs beim Einwand mangelnder Prüffähigkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1994, 566; NJW 1994, 1880; NJW-RR 1997, 441; NJW 1999, 2123; NJW-RR 2002, 1436; FamRZ 2005, 700; NJW-RR 2006, 937; ebenso BVerfG NJW 1992, 678; NJW 2003, 2524) soll zwar eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will.
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99

    Exklusive Ledergarnituren

    Allerdings ist in der Rechtsprechung verschiedentlich entschieden worden, daß der Berufungsbeklagte seine Prozeßförderungspflicht nicht verletze, wenn er eine tatsächlich gebotene Ergänzung seines Vortrages mit Rücksicht auf die erstinstanzliche Entscheidung zunächst unterlasse (vgl. BGH NJW 81, 1378 f; NJW-RR 94, 566 f; BVerfG NJW 92, 678 f; vgl. auch Zöller-Gummer, ZPO, 21. Auflage, § 528 RZ 3).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 1 ObOWi 208/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - unzulässige Einspruchsverfwerfung - Angaben des

  • BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92

    Verfahrensverstoß; Versagung; Rechtliches Gehör; Zulassungsbeschränkung;

  • OLG Köln, 19.04.1994 - Ss 159/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht