Rechtsprechung
BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gerichtlicher Ausschluss eines Umgangsrechts als Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Elternrechts; Vorliegen einer zutreffenden Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts durch ein Fachgericht als Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen ...
- Judicialis
BVerfGG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 95 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 50b; ; RVG § 14 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; FGG § 50b
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht verbietet süchtigem Vater Umgang mit dem Sohn - Vater legt Beschwerde ein - Oberlandesgericht lässt sich dafür zwei Jahre Zeit
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 11.08.2005 - 46 F 172/04
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 UF 128/05
- BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 246
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten
Dass es Jugendhilfeangebote für eine gemeinsame Unterbringung auch relativ älterer Mütter mit ihrem Kind geben muss, verwundert nicht, kommt doch die Jugendhilfe hierdurch ihrer im Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 näher beschriebenen, Art. 6 GG entspringenden - und in Ansehung der hier wegen Art. 6 Abs. 3 GG, § 1666a BGB gesteigerten Hilfeansprüche der Mutter nach §§ 27 ff. SGB VIII, die in diesen Fallkonstellationen nach Art und Umfang über das hinausgehen können, was der Staat üblicherweise zu leisten verpflichtet ist, nochmals verstärkten - Schutzpflicht nach, (auch) für solche Fallgestaltungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignete Hilfen bereitzustellen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 246; 2006, 1822). - BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer …
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des hier anzuwendenden zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 111, 54 ), der auch bezüglich eines Umgangsausschlusses der hier vorliegenden Art gilt (vgl. BVerfGK 20, 135 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 2007 - 1 BvR 1637/07 -, juris, Rn. 23).