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   BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93   

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BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche Klagen von Verfassungs wegen nicht geboten

  • verkehrslexikon.de

    Keine Notwendigkeit der Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung in zivilgerichtlichen Verfahren und zur Weiterleitung fristgebundener Schriftsätze an das zuständige Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Derzeit”

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zivilrechtliche Klage - Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung - Weiterleitung vonSchriftsätzen an das Rechtsmittelgericht - FristgebundeneSchriftsätze

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 99
  • NJW 1995, 3173
  • NJ 1995, 644
  • FamRZ 1995, 1559
 
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Wird zitiert von ... (483)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz, der für den Bereich des Zivilprozesses durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 88, 118 m.w.N.), folgt nicht ohne weiteres eine Pflicht, gerichtliche Entscheidungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Jedenfalls bestehe keine Pflicht zu außerordentlichen Maßnahmen, wie etwa zur Weiterleitung noch am Tag des Eingangs (NJW 1987, S. 440).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. zur Präklusion BVerfGE 75, 183 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. zur Präklusion BVerfGE 75, 183 ; 81, 264 ).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 96/87

    Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Weiterleitung -

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Werde allerdings die Weiterleitung durch das angegangene (unzuständige Gericht) rechtzeitig verfügt, lägen die Gründe für eine weitere Verzögerung allein im Verantwortungsbereich des Gerichts und könnten der Partei nicht angelastet werden (FamRZ 1988, S. 829 ).
  • BGH, 09.07.1986 - IVa ZB 9/86

    Unzuständiges Gericht - Schriftsatz - Weiterleitung - Falsche Adressierung -

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Die Ursächlichkeit des Verschuldens an einer Fristversäumung durch Einreichung der Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht werde nicht dadurch ausgeräumt, daß durch unverzügliche Weiterleitung die Fristversäumnis möglicherweise hätte vermieden werden können (VersR 1987, S. 48; S. 486).
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Eine Rechtspflicht hierzu bestehe jedoch nicht (VersR 1985, S. 767).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78

    Beschwerde - Weitere Beschwerde - Neue Tatsachen - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Auch eine verspätete Weiterleitung durch das unzuständige Gericht (zwei Wochen nach Eingang und eine Woche vor Fristablauf) sei unerheblich, weil es auf ein mögliches Mitverschulden nicht ankomme (NJW 1979, S. 876).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Die Beschwerdeführer waren daher, auch soweit sie sich gegen die Verwerfung der Berufung wenden, nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 78, 58 m.w.N.; st. Rspr.) gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zunächst auf diesem Wege vor dem Berufungsgericht die Durchführung des Berufungsverfahrens zu erstreben.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts verkennt die Tragweite des aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 78, 123 m.w.N.), dessen Verletzung die Beschwerdeführer jedenfalls sinngemäß gerügt haben.
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92

    Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsmittelbelehrung sorgen (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Der Gesetzgeber ist auch bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes dazu berufen, die miteinander kollidierenden und verflochtenen Interessen in einen Ausgleich zu bringen, der allen in verhältnismäßiger Weise gerecht wird (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 ff.]; - 93, 99 [107 f.]).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Bei einer schuldhaft verzögerten Weiterleitung ist dem Verfahrensbeteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (grundlegend BVerfG-Beschluss vom 20. Juni 1995  1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.).

    Dies gilt nach dieser Rechtsprechung unabhängig davon, auf welchen Gründen der Fehler bei der Einreichung des bestimmenden Schriftsatzes beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835).

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