Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114 ff. ZPO; § 127 ZPO.
Begründungsanforderung bei letztinstanzlichen Entscheidungen (Abweichung vom ausdrücklichen Wortlaut einer Vorschrift); Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (Rechtfertigung: Begründung oder Fallumstände); Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Umfang des Begründungsgebots bezüglich gerichtlicher Entscheidungen
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Recht und Gesetz; Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 114 127; GG Art. 3 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung nicht mehr anfechtbarer Entscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 16.07.2003 - 5 U 9/03
- BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE …
Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29 und 14. Juli 2010 - VerfGH 29/07 - Rn. 27; alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 122 ; 81, 97, ; BVerfG, NJW 1995, 2911; FuR 2003, 566 ). - BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …
Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …
Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 - juris Rn. 4 m.w.N.).