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   BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64   

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https://dejure.org/1967,366
BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64 (https://dejure.org/1967,366)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1967 - 1 BvR 168/64 (https://dejure.org/1967,366)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 (https://dejure.org/1967,366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 92
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - eingehend dargelegt, daß § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG mit der Verfassung in Einklang steht.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Entsprechendes gilt nicht nur für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch für das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 und des Art. 9 Abs. 1 GG, bei denen zwar ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt fehlt, denen aber eine "immanente Schranke" (BVerfGE 3, 248 [253]; 20, 351 [355f.]; 21, 92 [93]; 24, 367 [396]) inne wohnt: "Der Einzelne muß sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt" (BVerfGE 4, 7 [16]; 33, 303 [334]).
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Von derartigen Grundrechtseinschränkungen sind andersartige grundrechtsrelevante Regelungen zu unterscheiden, die der Gesetzgeber in Ausführung der ihm obliegenden, im Grundrecht vorgesehenen Regelungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenziehungen vornimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.5.1970 - 1 BvR 657/68 -, BVerfGE 28, 282, 289 (zu Art. 5 Abs. 2 GG); Beschluss vom 12.1.1967 - 1 BvR 168/64 -, BVerfGE 21, 92, 93 (zu Art. 14 GG); Urt. v. 29.7.1959 - 1 BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 89, 99 (zu Art. 2 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Es findet nur Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 21, 92 [93]; 24, 367 [396 f.]; 64, 72 [79 f.]).
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