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   BVerfG, 16.06.2008 - 1 BvR 17/08   

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BVerfG, 16.06.2008 - 1 BvR 17/08 (https://dejure.org/2008,82019)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2008 - 1 BvR 17/08 (https://dejure.org/2008,82019)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 1 BvR 17/08 (https://dejure.org/2008,82019)
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Wird zitiert von ... (3)

  • EGMR, 19.09.2013 - 8772/10

    Caroline von Hannover unterliegt gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26. Februar 2008 nahm das Bundesverfassungsgericht am 16. Juni 2008 durch eine mit drei Richtern besetzte Kammer die Verfassungsbeschwerde des Verlagshauses zur Entscheidung an, hob das Urteil des Bundesgerichtshofs auf und wies die Sache an diesen zurück (1 BvR 17/08).
  • BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verhältnis von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 67, 213 ; 75, 369 ; 119, 1 ; vgl. auch zur Pressefreiheit und der Veröffentlichung von Fotos aus dem Alltagsleben BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2006 - 1 BvR 2606/04 u.a. -, NJW 2006, S. 3406; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2008 - 1 BvR 17/08 -, juris, Rn. 17).
  • VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12

    Kosten eines Ratsmitglieds für presserechtliche Gegendarstellung

    Nun ist nach dem Bild der kommunalen Selbstverwaltung und der grundrechtlich geschützten Funktion der Presse, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, eine Berichterstattung, auch eine kritische, grundsätzlich von Jedermann innerhalb der Grenzen des absoluten Persönlichkeitsschutzes (vgl. z.B.: BVerfG, B. v. 16.06.2008, - 1 BvR 17/08 - B. v.26.02.2008, - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 -) hinzunehmen.
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