Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1990 - 1 BvR 171/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2986
BVerfG, 06.04.1990 - 1 BvR 171/90 (https://dejure.org/1990,2986)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1990 - 1 BvR 171/90 (https://dejure.org/1990,2986)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1990 - 1 BvR 171/90 (https://dejure.org/1990,2986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Drittschenkungen und Ehegattenschenkungen in § 2325 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB im Rahmen der Pflichtteilsergänzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtteilsergänzung - Ehegattenverschenkung - Drittschenkung - Ungleichbehandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 217
  • NJW-RR 1991, 194 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 729
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1990 - 1 BvR 171/90
    Willkür liegt nur dann vor, wenn sich ein hinreichender, sachgerechter Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (st.Rspr. vgl. BVerfGE 78, 232 [248]).
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 394/67

    Verfassungswidrigkeit des § 45 KO

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1990 - 1 BvR 171/90
    Die Berücksichtigung dieser besonderen Lage muß gerade im konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen und darf nicht als Diskriminierung der Ehe erscheinen (vgl. BVerfGE 24, 104 [109]).
  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht

    Der Gesetzgeber durfte im Rahmen seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 134, 204 ) davon ausgehen, dass typischerweise bei einer Schenkung an nichteheliche Lebensgefährten und Kinder keine gleichermaßen dauerhafte Erwartung der Weiternutzungsmöglichkeit besteht wie bei Ehegatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1990 - 1 BvR 171/90 -, NJW 1991, S. 217).
  • LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen

    2. Dass bei Schenkungen an den Ehegatten die Ausschlussfrist nicht vor der Auflösung der Ehe beginnt (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht übertragbar (vergleiche BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. April 1990 - 1 BvR 171/90 -, Rn. 6).

    In der Rechtsprechung ist die Frage der analogen Anwendung zwar umstritten (Nachweise bei Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, VI. Der Pflichtteil, Rn. 374), jedoch hat bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Schenkungen an einen nichtehelichen Lebenspartner nicht von der Bestimmung erfasst werden und dies auch sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. April 1990 - 1 BvR 171/90 -, Rn. 6).

  • OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 26/93

    § 2314 BGB als Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Auskunft über den

    Die Ungleichbehandlung von Ehegattenschenkungen und Drittschenkungen im Rahmen der Pflichtteilsergänzung durch § 2325 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB verstößt nach zutreffender Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nicht gegen Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 BGB, weil die in einer typisierenden Betrachtung der normalerweise vorauszusetzenden Lebens- und Interessengemeinschaft der Ehegatten vom Gesetzgeber angenommene Möglichkeit des Schenkers, den seinem Ehegatten geschenkten Gegenstand tatsächlich mitbenutzen zu können, als wesentlicher Unterschied zur Drittschenkung gewertet und damit zur Grundlage der Ungleichbehandlung von Dritt- und Ehegattenschenkungen gemacht werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 217; OLG Celle FamRZ 1989, 1012; KG FamRZ 1990, 729, 730).

    Die überzeugende Begründung zu § 2325 Abs. 3 Halbsatz 2 BGB (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 217, Protokolle IV, 588) spricht dafür, daß Schenkungen, bei denen der Schenker den Genuß des verschenkten Gegenstandes auch nach der rechtlichen Ausgliederung aus seinem Vermögen tatsächlich nicht entbehren muß, wie es bei Schenkungen unter Eheleuten in der Regel der Fall ist, auch im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB noch nicht als geleistet gelten sollen (BGH NJW 1987, 122, 123).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht