Rechtsprechung
BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge
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GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 80 Abs 5 VwGO
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache- Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ... - Wolters Kluwer
Aufteilung der Auslagen für den Fall der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei zügiger Herbeiführung einer Sachentscheidung durch das Fachgericht
- rewis.io
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ...
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Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ...
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BVerfGG § 34a Abs. 3
Aufteilung der Auslagen für den Fall der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei zügiger Herbeiführung einer Sachentscheidung durch das Fachgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2011, 594 (Ls.)
- NVwZ-RR 2011, 89
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvQ 44/11
Unzulässigkeit eines eA-Antrags, mit dem eine Entscheidung über einen vor …
Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde hätte das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch eine überlange Verfahrensdauer feststellen, nicht jedoch dem Amtsgericht eine bestimmte Verfahrensgestaltung vorschreiben können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 89). - VG Chemnitz, 27.06.2018 - 4 K 108/15 Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre (Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO ) oder der - etwa durch nachträgliche Klaglosstellung bei unveränderter Sachlage - die Erledigung des Verfahrens maßgeblich veranlasst hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, 89;… Beschl. v. 4.7.2001 - 1 BvR 165/01 - BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 1 C 31/07 - SächsOVG, Beschl. v. 4.5.2006 - 3 BS 90/05 - Beschl. v. 28.11.2005 - 1 B 552/05 - Urt. v. 11.1.1999 - 2 S 518/98 - Beschl. v. 19.6.1997 - 2 S 363/96).
Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit davon, über eine summarische Prüfung hinaus anhand eingehender tatsächlicher oder rechtlicher Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ( BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 1725/10 , NVwZ-RR 2011, 89; BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 1 C 31/07 - Beschl. v. 23.1.2008 - 1 C 28/06 bis 1 C 30/06 - SächsOVG, Beschl. v. 22.1.2001 - 3 BS 109/00 -, NZV 2001, 521 [OLG Hamm 19.03.2001 - 13 U 164/00] ; VG Chemnitz, Beschl. v. 22.2.2008 - 8 K 69/08).
- BVerfG, 21.07.2017 - 2 BvQ 43/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens kommt eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 -, juris, und vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, juris). - VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 197/17
(keine) Auslagenerstattung; Erledigung; keine kursorische Prüfung …
Auch ist es grundsätzlich denkbar, in Fällen, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann (so z. B. Beschluss vom 15. Februar 2019 â??- VfGBbg 183/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) oder die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (so z. B. im Beschluss vom 15. Juni 2017 â??- VfGBbg 62/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), auf der Grundlage einer überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussichten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 â??- 1 BvR 1725/10 -, Rn. 1, juris).