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   BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10   

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https://dejure.org/2010,11743
BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10 (https://dejure.org/2010,11743)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10 (https://dejure.org/2010,11743)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 (https://dejure.org/2010,11743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 80 Abs 5 VwGO
    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Aufteilung der Auslagen für den Fall der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei zügiger Herbeiführung einer Sachentscheidung durch das Fachgericht

  • rewis.io

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Aufteilung der Auslagen für den Fall der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei zügiger Herbeiführung einer Sachentscheidung durch das Fachgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 594 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2011, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10
    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10
    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10
    Die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. etwa BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht kommt nicht in Betracht; denn sie hätte einen Inhalt, den die Entscheidung in der Hauptsache nicht haben könnte (vgl. BVerfGE 16, 220 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1725/10
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvQ 44/11

    Unzulässigkeit eines eA-Antrags, mit dem eine Entscheidung über einen vor

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde hätte das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch eine überlange Verfahrensdauer feststellen, nicht jedoch dem Amtsgericht eine bestimmte Verfahrensgestaltung vorschreiben können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 89).
  • VG Chemnitz, 27.06.2018 - 4 K 108/15
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre (Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO ) oder der - etwa durch nachträgliche Klaglosstellung bei unveränderter Sachlage - die Erledigung des Verfahrens maßgeblich veranlasst hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, 89; Beschl. v. 4.7.2001 - 1 BvR 165/01 - BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 1 C 31/07 - SächsOVG, Beschl. v. 4.5.2006 - 3 BS 90/05 - Beschl. v. 28.11.2005 - 1 B 552/05 - Urt. v. 11.1.1999 - 2 S 518/98 - Beschl. v. 19.6.1997 - 2 S 363/96).

    Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit davon, über eine summarische Prüfung hinaus anhand eingehender tatsächlicher oder rechtlicher Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ( BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 1725/10 , NVwZ-RR 2011, 89; BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 1 C 31/07 - Beschl. v. 23.1.2008 - 1 C 28/06 bis 1 C 30/06 - SächsOVG, Beschl. v. 22.1.2001 - 3 BS 109/00 -, NZV 2001, 521 [OLG Hamm 19.03.2001 - 13 U 164/00] ; VG Chemnitz, Beschl. v. 22.2.2008 - 8 K 69/08).

  • BVerfG, 21.07.2017 - 2 BvQ 43/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens kommt eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 -, juris, und vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 197/17

    (keine) Auslagenerstattung; Erledigung; keine kursorische Prüfung

    Auch ist es grundsätzlich denkbar, in Fällen, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann (so z. B. Beschluss vom 15. Februar 2019 â??- VfGBbg 183/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) oder die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (so z. B. im Beschluss vom 15. Juni 2017 â??- VfGBbg 62/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), auf der Grundlage einer überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussichten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 â??- 1 BvR 1725/10 -, Rn. 1, juris).
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