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   BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04   

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BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04 (https://dejure.org/2004,2020)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2004 - 1 BvR 173/04 (https://dejure.org/2004,2020)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 1 BvR 173/04 (https://dejure.org/2004,2020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Verwerfungsentscheidungen - Überprüfung von Berufungsverwerfungen im Rechtszug - Privilegierung von Verwerfungsentscheidungen durch Beschluss oder Urteil

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unanfechtbarkeit der Berufungszurückweisung verfassungsmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unanfechtbarkeit der Berufungszurückweisung verfassungsgemäß! (IBR 2005, 1119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 659
  • FamRZ 2005, 427
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Eine mündliche Verhandlung ist dagegen durch diese Vorschrift nicht allgemein geboten (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nur, dass sich jeder Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Eine mündliche Verhandlung ist dagegen durch diese Vorschrift nicht allgemein geboten (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Diese Differenzierung überschreitet nicht die dem Gesetzgeber durch das Willkürverbot gezogene Grenze (vgl. BVerfGE 97, 271 ).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Ein Angriff gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO muss spätestens auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO hin erhoben und konkret dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2003, NJW 2003, S. 2738 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Nach diesem Gebot müssen Rechtsvorschriften so genau gefasst sein, dass das Handeln der Staatsorgane in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar ist (vgl. BVerfGE 56, 1 ), soweit dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 108, 52 ).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Diese Privilegierung der Anfechtbarkeit von Verwerfungsbeschlüssen war zwar nach der Zivilprozessreform eingeschränkt, weil die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil nach § 26 Nr. 8 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO) a.F. eine Beschwer von 20.000 EUR auch dann voraus setzte, wenn die Berufung verworfen worden war (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2002, S. 3783 f.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    a) Es verstößt nicht gegen das Recht auf gleichen Rechtsschutz aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu BVerfGE 52, 131 ; 69, 248 ), dass nur Beschlüsse, die eine Berufung als unzulässig verwerfen, anfechtbar sind, nicht aber Beschlüsse, die eine Berufung als unbegründet zurückweisen (§ 522 Abs. 3 ZPO).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Nach diesem Gebot müssen Rechtsvorschriften so genau gefasst sein, dass das Handeln der Staatsorgane in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar ist (vgl. BVerfGE 56, 1 ), soweit dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 108, 52 ).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
    Nach diesem Gebot müssen Rechtsvorschriften so genau gefasst sein, dass das Handeln der Staatsorgane in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar ist (vgl. BVerfGE 56, 1 ), soweit dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 108, 52 ).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 2005, 659).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Ebenso wenig besteht von Verfassung wegen ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 173/04, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

    In Zusammenhang mit der Gestaltung des Instanzenzuges und damit auch hinsichtlich des § 522 Abs. 2 ZPO ist der Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbots zu ihm sachgerecht erscheinenden Differenzierungen befugt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 173/04 -, NJW 2005, S. 659 sowie 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvR 1377/04 -, NJW-RR 2007, S. 1194 [1195]), denn in diesen Fällen geht es um eine Unterscheidung nach Sach- und nicht nach Personengruppen.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 156/16

    Abwahl; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Zeit;

    Das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, juris Rn. 124; Beschluss vom 1.10.2004 - 1 BvR 173/04 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 9.4.2014 - BVerwG 8 C 50.12 -, juris Rn. 35).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.2006 - 6 U 2/06

    Produkthaftung: Zur Haftung des Lieferanten für einen Produktfehler bei Nennung

    Das Grundgesetz garantiert keinen Instanzenzug, durch eine Entscheidung gem. § 522 Abs. 2 ZPO wird auch nicht der grundgesetzlich garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 2005, 659, 660; WM 2006, 879, 880).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZB 261/04

    Geltendes Verfahrensrecht im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten;

    Verfahrensgrundrechtliche Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO greifen nicht durch (BVerfG-K NJW 2003, 281; NJW 2005, 659; vgl. auch Zuck NJW 2006, 1703 ff).
  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1421/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

    Im Zusammenhang mit der Gestaltung des Instanzenzuges und damit auch hinsichtlich des § 522 Abs. 2 ZPO und § 522 Abs. 3 ZPO ist der Gesetzgeber grundsätzlich in den Grenzen des Willkürverbots zu ihm sachgerecht erscheinenden Differenzierungen befugt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 173/04 -, NJW 2005, S. 659; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2007 - 1 BvR 1377/04 -, NJW-RR 2007, S. 1194 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2008 - 1 BvR 1336/08 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 1525/08 -, JURIS).
  • BGH, 17.05.2011 - IX ZA 28/11

    Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 3 ZPO

    Die Regelung des § 522 Abs. 3 ZPO ist verfassungsgemäß (BVerfG, NJW 2005, 659).
  • BGH, 08.03.2007 - VII ZB 2/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

    Dies begegnet in verfassungsrechtlicher Hinsicht keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 173/04, NJW 2005, 659 f.; Beschluss vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04, NJW 2005, 1931, 1932).
  • BGH, 01.07.2009 - IX ZB 107/08

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung durch

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist die Regelung des § 522 Abs. 3 ZPO uneingeschränkt verfassungsgemäß (BVerfG, NJW 2005, 659).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer

  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 54/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Wahrung von Verfahrensgrundsätzen

  • BGH, 26.03.2012 - VI ZR 170/11

    Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 117/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 104/14

    Zuständigkeit des Hochschulsenats für die Abberufung einzelner Mitglieder des

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZA 32/05

    Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Erfolgsaussicht der

  • BGH, 30.03.2011 - IV ZB 31/09

    Zugang zum BGH nur in bestimmten Fällen aufgrund der Neuregelung des

  • KG, 11.03.2005 - 6 U 233/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistiges Verschweigen eines Diagnosezwecken

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