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   BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88   

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https://dejure.org/1996,3439
BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88 (https://dejure.org/1996,3439)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88 (https://dejure.org/1996,3439)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 BvR 1743/88 (https://dejure.org/1996,3439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Apothekerwerbung - Produkt - Randsortiment

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3070
  • NVwZ 1997, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. - rechtsgrundsätzlich dargelegt, welche Anforderungen das Grundrecht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 GG an satzungsrechtliche Regelungen von Apothekerkammern stellt, die die Außendarstellung von Apothekeninhabern für ihre Apotheke und die darin vertriebenen Produkte verbieten oder beschränken.

    Die Vorschrift des § 8 Satz 1 BO, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, ist im Senatsbeschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. - ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt worden.

    Dies hält den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. - für die Zulässigkeit von Apothekerwerbung aufgestellt hat, nicht stand.

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88
    Von einer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wird im Interesse des Beschwerdeführers an einem raschen Abschluß des Verfahrens abgesehen (vgl. BVerfGE 84, 1 [5]).
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Nach den Entscheidungen des BVerfG zu Werbeverboten für Apotheker (Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 1 BvR 744/88 u. a., BVerfGE 94, 372, und Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 1 BvR 1743/88, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1996, 3070), durch die der Kammerbeschluß in StE 1996, 313 überholt sei, sei klärungsbedürftig, ob der Beruf des Apothekers nicht doch zu den freien Berufen gehöre.

    Diese Beurteilung hat sich entgegen der Auffassung der Klägerin durch die BVerfG- Beschlüsse in BVerfGE 94, 372 und in NJW 1996, 3070 nicht geändert.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Dies ist indes nicht der Fall, weil "gesundheitsfördernde" Teemischungen zum zulässigen Randsortiment "apothekenüblicher Waren" nach § 25 Nr. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken gehören (vgl. Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, Stand: 8. Ergänzungslieferung 2009, § 25 Rn. 21; dazu auch BVerfG, Beschluss vom 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88 -, NJW 1996, 3070 unter Hinweis auf die sonst drohende Unverhältnismäßigkeit der Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit sowie etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.1989 - 2 U 14/89 -, GRUR 1990, 538 zur Zulässigkeit des Verkaufs von Wasserfiltern oder OLG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2007 - 1 U 49/07 -, NJW-RR 2008, 290 zu Nebengeschäften).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 13 A 2814/99

    Untersagung von gemeinsamen Einzelaktionen eines Apothekenbetreibers mit einem

    vgl. BVerfG (2. Kammer des 1. Senats), Beschluss vom 20. August 1996 - 1 BvR 1743/88 -, NJW 1996, 3070.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1997 - 13 B 2312/96

    Der vom Oberkreisdirektor Minden-Lübbecke verfügte Widerruf der Betriebserlaubnis

    Dieses Leitbild des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht auch in jüngeren Entscheidungen vgl. Beschluß vom 22. Mai 1996 -1 BvR 744/88, 60/89, 1519/91 - Beschlüsse vom 20. August 1996 - 1 BvR 1743/88 -, 1 BvR 364/89 - Beschlüsse vom 12. September 1996 - 1 BvR 1677/92 -, 1 BvR 461/92 - für verfassungsgemäß gehalten.
  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

    Die Grenze zu einer unzulässigen Werbung ist erst dann überschritten, wenn nach außen der Eindruck entsteht, dass die Arzneimittelversorgung beim jeweiligen Apotheker nicht mehr in guten Händen liegt (BVerfG NJW 1996, 3070, 3071).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 3 B 143.01

    Vereinbarkeit eines Werbeverbots eines Apothekers mit dessen Grundrecht auf freie

    Insoweit erscheint insbesondere der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 20. August 1996 - 1 BvR 1743/88 -) geforderte Vergleich mit den Werbegepflogenheiten des seriösen Einzelhandels erforderlich.
  • BayObLG, 15.04.2002 - BG-Ap 4/01

    Verletzung der Pflicht einer Apotheke zu einer gewissenhaften Dienstausübung

    Ein solches Werben des Apothekers als "Fachmann, wenn es um Arzneimittel, Cremes, Immulsionen oder Naturkosmetik gehe", ist aber vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 3070) ebenfalls als zulässig angesehen worden; maßgebend ist danach allein, ob eine solche Reklame für das Randsortiment nach dem Gesamteindruck unter Berücksichtigung üblicher Werbepraktiken und der besonderen Stellung von Apothekern maßvoll ist.
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