Rechtsprechung
BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
Aufhebung der gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche - Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen - insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines "Abtreibungsarztes" in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen - zu unterlassen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen - insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines "Abtreibungsarztes" in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen ... - Wolters Kluwer
Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch ein Urteil hinsichtlich einer Untersagung von Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vornehmende Frauenärzte; Überschreitung der Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung hinsichtlich Mitteilungen wahrer ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen - insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines "Abtreibungsarztes" in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen - insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines "Abtreibungsarztes" in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch ein Urteil hinsichtlich einer Untersagung von Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vornehmende Frauenärzte; Überschreitung der Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung hinsichtlich Mitteilungen wahrer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Meinungsfreiheit für Abtreibungsgegner
- lto.de (Kurzinformation)
Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabb aufgehoben
Verfahrensgang
- LG München I, 18.01.2006 - 9 O 14979/05
- OLG München, 02.06.2006 - 18 U 2358/06
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1745/06
Papierfundstellen
- NJW 2011, 47
- NJ 2010, 332
- afp 2010, 465
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Dies gilt namentlich für das Verhältnis des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung Betroffenen (vgl. nur BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 107).Derartige Äußerungen müssen allerdings grundsätzlich hingenommen werden, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen des Einzelnen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung solcher wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen seiner Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
Ihre Erwägung, dass der Kläger gegen seinen Willen in der Öffentlichkeit als ein auch Schwangerschaftsabbrüche durchführender Arzt präsentiert worden sei und hierdurch eine unzulässige Anprangerung und Stigmatisierung des Klägers bewirkt werde, begegnet zwar keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfGK 8, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, www.bverfg.de).
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02
Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Dies gilt namentlich für das Verhältnis des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung Betroffenen (vgl. nur BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 107).Ihre Erwägung, dass der Kläger gegen seinen Willen in der Öffentlichkeit als ein auch Schwangerschaftsabbrüche durchführender Arzt präsentiert worden sei und hierdurch eine unzulässige Anprangerung und Stigmatisierung des Klägers bewirkt werde, begegnet zwar keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfGK 8, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, www.bverfg.de).
Es bleibt daher im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, welches Gewicht den durch die Anprangerung ausgelösten Rechtsbeeinträchtigungen im Verhältnis zu der Einbuße an Meinungsfreiheit zukommt, die ein Verbot der personalisierten Darstellungsweise mit sich bringen würde (vgl. BVerfGK 8, 107 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Dies gilt namentlich für das Verhältnis des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung Betroffenen (vgl. nur BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 107).Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen handelt, denn auch derartige Äußerungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, soweit sie geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; stRspr), was hier ersichtlich der Fall ist. - BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Vor dem Hintergrund, dass Art. 5 Abs. 1 GG zwar das Äußern von Meinungen schützt, nicht aber Tätigkeiten, mit denen anderen eine Meinung - mit nötigenden Mitteln - aufgedrängt werden soll (vgl. BVerfGE 25, 256 ), erscheint es nicht ausgeschlossen, auf diesen Gesichtspunkt und die damit verbundene Einmischung in die rechtlich besonders geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patientin im Einzelfall ein verfassungsrechtlich tragfähiges Verbot von bestimmten Formen von Protestaktionen zu stützen. - BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Ihre Erwägung, dass der Kläger gegen seinen Willen in der Öffentlichkeit als ein auch Schwangerschaftsabbrüche durchführender Arzt präsentiert worden sei und hierdurch eine unzulässige Anprangerung und Stigmatisierung des Klägers bewirkt werde, begegnet zwar keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfGK 8, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, www.bverfg.de). - BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Mehrere dieser Aktionen waren bereits Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGK 8, 89). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen handelt, denn auch derartige Äußerungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, soweit sie geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; stRspr), was hier ersichtlich der Fall ist.
- LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen
Das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, juris). - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Gibt es - worauf die Beklagten zutreffend verweisen - zudem schon unter Lebenden keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nicht negativ bzw. nur einseitig in der selbst präferierten Art und Weise dargestellt zu werden (statt aller etwa BVerfG v. 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47), muss dies postmortal erst recht gelten. - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich …
Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen individueller Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, www.bverfg.de).
- GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
Allerdings begründet es nicht den Anspruch, nur so dargestellt zu werden, wie man selber gesehen werden möchte (BVerfG, NJW 2002, 3767, 3768; NJW 2011, 47, 48). - VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier: …
Dabei ist davon auszugehen, dass eine Versammlung so lange zulässig ist, als sie den die Beratungsstelle aufsuchenden Frauen nicht die eigene Meinung aufdrängt und zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf für sie führt (vgl. BVerfG Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 -, juris Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12
Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Daher geht auch der Verweis des Klägers auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2010 (- 1 BvR 1745/06 [Abtreibungsgegner] - NJW 2011, 47) fehl, in dem es nicht um den Schutz der Privatsphäre schwangerer Frauen, sondern um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Arztes ging.Denn Art. 5 Abs. 1 GG umfasst in seiner Ausprägung als Meinungsäußerungs- und -verbreitungsfreiheit jede Art und Weise der Äußerung, das (fragende und behauptende) Ansprechen ebenso wie die Äußerung in Bild und Schrift sowie Tätigkeiten, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes die Wirkung der Äußerung verstärken sollen, und damit sämtliche der hier im Streit stehenden Verhaltensweisen (vgl. zur sog. Gehsteigberatung auch: BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 - NJW 2011, 47;… vgl. näher zum Schutzbereich: Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 Rn. 49 ff. m.w.N.).
Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch bei Themen von besonderem öffentlichen Interesse keine Tätigkeiten, mit denen Anderen eine bestimmte Meinung aufgedrängt werden soll (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 - a.a.O. S. 48).
- VGH Hessen, 18.03.2022 - 2 B 375/22
Versammlung von Abtreibungsgegnern gegenüber einer …
Auch den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 (…juris Rn. 23), die Belastung des Vertrauensverhältnisses zu einem Schwangerschaftsabbrüche durchführenden Arzt, dessen Patientinnen sich auf dem Weg zu dessen Praxis gleichsam einem Spießrutenlauf ausgesetzt sehen könnten, vermöge ein Verbot bestimmter Protestaktionen zu rechtfertigen, lässt sich keine Ausklammerung rein optisch vermittelter Einwirkungen entnehmen. - EGMR, 26.11.2015 - 3690/10
Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner
Am 8. Juni 2010 gab das Bundesverfassungsgericht in einer aus drei Richtern bestehenden Kammer einer weiteren Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers statt, die sich auf ein anderes Verfahren vor dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht München bezog (1 BvR 1745/06). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11
Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …
Daher geht auch der Verweis des Antragstellers auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2010 (- 1 BvR 1745/06 [Abtreibungsgegner] - NJW 2011, 47) fehl, in dem es um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Arztes ging.Allerdings schützt Art. 5 Abs. 1 GG auch bei Themen von besonderem öffentlichen Interesse keine Tätigkeiten, mit denen Anderen eine bestimmte Meinung aufgedrängt werden soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 - a.a.O. S. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
Das ist der Fall, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht, so bei einer unzulässigen Anprangerung und Stigmatisierung durch die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.03.1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391 ; Kammerbeschl. v. 17.12.2002 - 1 BvR 755/99 u.a. - NJW 2003, 1109 ; Kammerbeschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 - NJW 2011, 47 ;… BGH, Urt. v. 19.03.2013, a.a.O., S. 1682 f.; je m.w.N.). - VG München, 12.05.2016 - M 22 K 15.4369
Totalverbot der Gehsteigberatung schwangerer Frauen vor einer Abtreibungsklinik …
- VG Karlsruhe, 27.03.2019 - 2 K 1979/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; allgemeines …
- VG Karlsruhe, 12.05.2021 - 2 K 5046/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; beschränkende Verfügung …
- OLG Koblenz, 31.01.2022 - 6 U 195/21
Geldentschädigung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen …
- VG Regensburg, 14.10.2020 - RN 4 E 20.2426
Mahnwache vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 15 B 457/17
Auskunftsbegehren einer Journalistin gegenüber der Rechtsanwaltskammer über die …
- VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11
Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch …
- LG Hamburg, 23.11.2015 - 324 O 90/15
Unerlaubte Handlung: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch …
- BVerwG, 23.05.2023 - 6 B 33.22
40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Beratungsstelle …
- LG Hamburg, 07.11.2014 - 324 O 660/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers einer …
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin
- LG Köln, 02.11.2016 - 28 O 249/15
Anspruch auf Unterlassung einer Anzeige des Suchergebnisses bei der Eingabe des …
- OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15
Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über …
- VG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 5 K 403/21
Keine Versammlungsverlegung weg von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17
Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und einer für ihn tätigen …
- BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13
Anforderungen der Grundsatzrüge; Protestaktion; Schwangerschaft; Mangel der …
- LG Tübingen, 18.07.2012 - 7 O 525/10
Kein Unterlassungsanspruch eines Universitäts-Professors gegen Wikimedia …
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2022 - 5 L 512/22
Demonstration vor der Schwangerenkonfliktberatungsstelle
- LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 433/14
Altkanzler Kohl erleidet Gerichtsschlappe
- LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
Unterlassungsbegehren betreffend eine identifizierende Berichterstattung; …
- OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Amtshaftung: Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. der Fürsorgepflicht …
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Links auf Telemedicus und OpenJur
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2015 - 1 S 2444/14
Äußerungsbefugnis eines kirchlichen Weltanschauungsbeauftragten über die …
- LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verdachtsberichterstattung …
- OLG Rostock, 17.10.2022 - 6 U 29/22
- LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter …
- LG Hamburg, 23.03.2012 - 324 O 552/11
Ulrich Marseille
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines …
- VG Arnsberg, 05.04.2017 - 7 L 383/17
- VG Berlin, 29.01.2018 - 27 L 633.17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erfüllung eines …
- LG Hamburg, 21.03.2018 - 324 O 463/17
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassung mehrdeutiger Äußerungen; Folge der …
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung …
- LG Hamburg, 19.09.2014 - 324 S 1/14
Persönlichkeitsrechtverletzende Presseberichterstattung im Internet: …
- LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung, Verwertung und/oder Nutzung der auf …
- LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber
- LG Hamburg, 31.03.2017 - 324 O 537/16
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit der identifizierenden …
- LG Hamburg, 11.11.2016 - 324 O 228/16
Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die …
- LG Köln, 16.12.2015 - 28 O 45/15
- LG Hamburg, 11.03.2013 - 324 O 607/12
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen unwahrer …
Rechtsprechung
BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1745/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - rewis.io
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- LG München I, 18.01.2006 - 9 O 14979/05
- OLG München, 02.06.2006 - 18 U 2358/06
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1745/06