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   BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09   

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BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 (https://dejure.org/2011,3759)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 (https://dejure.org/2011,3759)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 (https://dejure.org/2011,3759)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 PEntgV, § 21 Abs 1 Nr 2 PostG 1998, § 22 Abs 2 PostG 1998
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß - hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 PEntgV, § 21 Abs 1 Nr 2 PostG 1998, § 22 Abs 2 PostG 1998
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß - hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung zur Klärung der Frage eines Anspruchs eines Postkunden auf eine verwaltungsgerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Entgeltgenehmigung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß - hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß - hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung zur Klärung der Frage eines Anspruchs eines Postkunden auf eine verwaltungsgerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Entgeltgenehmigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 963
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Das verfassungsrechtliche Gebot, den Rechtsweg nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren (ausführlich unten 3 b), zwingt die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe bei der Prüfung der Zulassungsgründe dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Berufung und damit in einem nächsten Schritt auch zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642).

    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfGK 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfGK 5, 369 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ) und dadurch die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ).

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungen der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise ebenso für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGK 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009, a.a.O.).

    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfGK 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ).

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Das Oberverwaltungsgericht setze sich mit seinem Beschluss diametral in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2007 (I ZR 125/04, NVwZ-RR 2008, S. 154).

    Bei seinen Ausführungen zum Vorliegen des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO griff er dies offensichtlich lediglich noch einmal auf und verwies zudem in diesem Zusammenhang auf die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass die Genehmigung der - hier in Rede stehenden - Postentgelte auch von Kunden angefochten werden können (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 125/04 -, NVwZ-RR 2008, S. 154 ).

    Der Hinweis des Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss über die Anhörungsrüge vom 23. Juni 2009, das Urteil des Bundesgerichtshofs enthalte keine Ausführungen zu den Zulässigkeits- und Begründetheitserfordernissen verwaltungsgerichtlicher Klagen, verkennt, dass sich angesichts des Standpunkts des Bundesgerichtshofs, der im Übrigen ersichtlich davon ausgeht, dass der Postkunde nicht nur klagebefugt ist, sondern auch und vor allem einen Anspruch auf eine (verwaltungsgerichtliche) Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit hat (vgl. Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 125/04 -, NVwZ-RR 2008, S. 154 ), die Klärungsfähigkeit dieser Rechtsfrage auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit verengt hat.

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfGK 5, 369 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ) und dadurch die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ).

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungen der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise ebenso für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGK 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 13 B 632/99

    Telekommunikation; Entgeltregulierung; Befugnisse der Regulierungsbehörde;

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    In der zur Zeit der angegriffenen Entscheidungen vorhandenen Literatur wurde die Frage auch unterschiedlich beantwortet (vgl. Lübbig, in: Beck'scher PostG-Kommentar, 2. Auflage 2004, § 22 Rn. 65 ff. einerseits, Gramlich, CR 2000, S. 816 andererseits; siehe neuerdings auch Gerstner/Lünenbürger, DVBl 2009, S. 1458 ff.; Ruffert, in: Fehling/Ruffert, Regulierungsrecht, 2010, § 11 Rn. 74 mit Fn. 144; vgl. ferner Mayen, MMR 2000, S. 117 ff. zur telekommunikationsrechtlichen Entgeltregulierung).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    b) Wenn prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vorsehen, verbietet die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    b) Wenn prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vorsehen, verbietet die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - 13 A 4245/03

    Drittschützende Wirkung der Schutznorm gegen befürchtete überhöhte Entgelte nach

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil blieb erfolglos (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2004 - 13 A 4245/03 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
    a) Die vom Beschwerdeführer insofern in erster Linie auf den allgemeinen Justizgewährungsanspruch gestützte Rüge bezieht sich der Sache nach auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, der für den Bereich des Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt - wie die im Ausgangsverfahren angefochtenen Entgeltgenehmigungen - speziellen Regelung (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 13 A 476/08

    Verletzung in eigenen subjektiven Rechten als Voraussetzung für die erfolgreiche

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in der revisionszulassungsrechtlichen Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfGK 10, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, S. 963 ).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 C 4.18

    Zulässigkeit einer arzneimittelrechtlichen Drittanfechtungsklage; Voraussetzungen

    Dementsprechend dürfen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO für die Anfechtung des Verwaltungsaktes vor den Verwaltungsgerichten nicht überspannt werden (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 [ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110822.1bvr176409] - NVwZ-RR 2011, 963 Rn. 35; BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 1995 - 3 C 34.94 - BVerwGE 100, 230 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2378/14

    Abgrenzung von zulassungspflichtigen Fertigarzneimitteln und verlängerten

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963 = juris, Rn. 29, und vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135 = juris, Rn. 53.
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