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   BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18   

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https://dejure.org/2018,34847
BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18 (https://dejure.org/2018,34847)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18 (https://dejure.org/2018,34847)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2018 - 1 BvR 1764/18 (https://dejure.org/2018,34847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 159 ZPO
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen Falschvortrags zu entscheidungserheblichen Tatsachen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 i.V.m. § 92 BVerfGG; Voraussetzungen für die Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 34 Abs. 2 BVerfGG

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen Falschvortrags zu entscheidungserheblichen Tatsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 i.V.m. § 92 BVerfGG ; Voraussetzungen für die Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 34 Abs. 2 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen Falschvortrags zu entscheidungserheblichen Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Bundesverfassungsgericht sauer ist...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18
    a) Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, NJW 2017, 3364; jeweils m.w.N.).

    c) Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 10, 94 ; 14, 468 ; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, NJW 2017, 3364; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18
    c) Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 10, 94 ; 14, 468 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2019 - 1 BvR 363/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis in einem

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2018 - 1 BvR 1764/18 -, Rn. 6).
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