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   BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14   

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BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14 (https://dejure.org/2016,43216)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14 (https://dejure.org/2016,43216)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 (https://dejure.org/2016,43216)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 GG; § 406e Abs. 1 StPO; § 406e Abs. 4 StPO
    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung; unterlassene Anhörung als nicht heilbarer Verfahrensfehler); materielle Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Erfordernis der Erhebung einer erst nach ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die einem Dritten gewährte Akteneinsicht in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 304 Abs 1 StPO, § 406e Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar - zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § ...

  • Wolters Kluwer

    Staatsanwaltschaftliche Verfügung zur Bewilligung von Akteneinsicht ohne vorheriges rechtliches Gehör; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Ausschöpfung der Möglichkeit des Rechtsschutzes vor den Fachgerichten mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar - zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsanwaltschaftliche Verfügung zur Bewilligung von Akteneinsicht ohne vorheriges rechtliches Gehör; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Ausschöpfung der Möglichkeit des Rechtsschutzes vor den Fachgerichten mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Staatsanwaltschaftliche Verfügung zur Bewilligung von Akteneinsicht ohne vorheriges rechtliches Gehör; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Ausschöpfung der Möglichkeit des Rechtsschutzes vor den Fachgerichten mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren - für einen Dritten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. AG Zwickau, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 Gs 263/13 -, juris; entgegen LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 4 Ws 83/15 - 141 Ar 417/15, NStZ 2016, S. 438 zur Nachholung im Beschwerdeverfahren).
  • LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04

    Gewährung von Akteneinsicht an einen "Verletzten"; Annahme eines berechtigten

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. AG Zwickau, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 Gs 263/13 -, juris; entgegen LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 4 Ws 83/15 - 141 Ar 417/15, NStZ 2016, S. 438 zur Nachholung im Beschwerdeverfahren).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92 -, NJW 1993, S. 1341 ; Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 58. Auflage 2015, § 406e Rn. 11 m.w.N.) hat der Beschwerdeführer den Rechtsweg zwar formell erschöpft, da die Entscheidung des Amtsgerichts als Ermittlungsgericht gemäß § 406e Abs. 4 Satz 4 StPO unanfechtbar ist, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Hat sich der Eingriff erledigt bevor der Betroffene Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren erlangen konnte, gebietet der von den Fachgerichten zu gewährende Grundrechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines schwer wiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs nachträglich gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Es entspricht der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (BVerfGE 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, NJW 2015, S. 2175).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 GG abgeleitete Grundsatz der materiellen Subsidiarität fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (formelle Subsidiarität) hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in den unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 129, 78 ; 134, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 GG abgeleitete Grundsatz der materiellen Subsidiarität fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (formelle Subsidiarität) hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in den unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 129, 78 ; 134, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Es entspricht der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (BVerfGE 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, NJW 2015, S. 2175).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Hat sich der Eingriff erledigt bevor der Betroffene Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren erlangen konnte, gebietet der von den Fachgerichten zu gewährende Grundrechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines schwer wiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs nachträglich gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).
  • AG Zwickau, 12.04.2013 - 13 Gs 263/13

    Gewährung des rechtlichen Gehörs gegenüber einem Beschuldigten vor Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. AG Zwickau, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 Gs 263/13 -, juris; entgegen LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 4 Ws 83/15 - 141 Ar 417/15, NStZ 2016, S. 438 zur Nachholung im Beschwerdeverfahren).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Bewilligung von Akteneinsicht für den Verletzten

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e Abs. 1 StPO regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Dieses wird daher zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten erfordert (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, juris, Rn. 12).
  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    Demnach wäre die Staatsanwaltschaft als aktenführende Stelle zur Entscheidung über das Gesuch um Einsicht (auch) in die Zivilakte - ggf. nach Anhörung des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 Rn. 17; Beschluss vom 30. Oktober 2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5) - berufen gewesen.
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Seine unterbliebene Anhörung stellt dann einen schweren Verfahrensfehler dar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rdz. 5 in juris m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bindet das erkennende Gericht im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, solange sie - wie hier offensichtlich nicht - auf Antrag des Beschuldigten (hier: des Beklagten) durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde oder der Staatsanwaltschaft erkennbar grundrechtsrelevante Verfahrensverstöße (wie z.B. die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Beschuldigten, vgl. BVerfG vom 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris) unterlaufen sind bzw. die Entscheidung willkürlich ist.

    Dass die sicherlich anzuerkennenden schutzwürdigen Interessen des Beklagten, der Klägerin die Einsichtnahme in die Asservate zu versagen (ableitbar aus dem über Art. 1 Abs., 2 Abs. 1 GG geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfG vom 30.10.2016, aaO), von der Staatsanwaltschaft gegenüber den Interessen der Klägerin willkürlich vernachlässigt worden wären, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

  • OLG Köln, 02.04.2020 - 2 Ws 651/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, Verfahren, rechtliches Gehör

    Die Ausführungen des Landgerichts, wonach die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig der vorherigen Anhörung des Beschuldigten bedarf, weil damit regelmäßig ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verbunden ist, teilt der Senat (vgl. auch: BVerfG, B. v. 31.01.2017, 1 BvR 1259/16, juris Rn. 17; BVerfG, B. v. 30.10.2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; BVerfG, B. v. 15.04.2005, 2 BvR 465/05, juris Rn. 12; OLG Rostock, B. v. 13.07.2017, 20 Ws 146/17, juris Rn. 38; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 6).

    Soweit die Frage einer Heilung für die hier gegebene Konstellation in der Rechtsprechung zunächst unterschiedlich beurteilt worden war (eine Heilung bejahend: BGH, B. v. 11.01.2015, 1 StR 498/04, juris Rn. 10; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 8; LG Stralsund, B. v. 10.01.2005, 22 Qs 475/04, juris Rn. 11; eine Heilung verneinend: LG Wuppertal, B. v. 23.12.2008, 22 AR 2/08, juris Rn. 4; AG Zwickau, B. v. 12.04.2013, 13 Gs 263/13, juris Rn. 3), dürfte mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 30.10.2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5) eine Klärung eingetreten sein.

  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    a) Die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte erfordert regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten, weil sie mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; BVerfG, Beschl. v. 15.04.2005 - 2 BvR 465/05, NStZ-RR 2005, 242, juris Rn. 12; BVerfG, Beschl. v. 26.10.2006 - 2 BvR 67/06, NJW 2007, 1052, juris Rn. 9; KG, Beschl. v. 02.10.2015 - 4 Ws 83/15, NStZ 2016, 438, juris Rn. 6; LG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2009 - 2 AR 4/09, juris Rn. 24; LG Wuppertal, Beschl. v. 23.12.2008 - 22 AR 2/08, juris Rn. 3; AG Zwickau, Beschl. v. 12.04.2013 - 13 Gs 263/13, StraFo 2013, 290, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 406e Rn. 18; KK-StPO/ Zabeck , 8. Aufl. 2019, § 406e Rn. 12; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3; MüKo-StPO/ Grau , 1. Aufl. 2019, § 406e Rn. 20; L-R/ Wenske , StPO, 26. Aufl. 2014, § 406e Rn. 4).

    Die unterlassene Anhörung des Angeklagten stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der jedenfalls durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (so zutreffend BVerfG, Beschl. v. 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; LG Wuppertal, Beschl. v. 23.12.2008 - 22 AR 2/08, juris Rn. 4; implizit auch LG Krefeld, Beschl. v. 01.08.2008 - 21 AR 2/08, NStZ 2009, 112; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 13 sub 3); AG Zwickau, Beschl. v. 12.04.2013 - 13 Gs 263/13, StraFo 2013, 290; so nunmehr auch KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Dies dürfte aber der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Kammer) widersprechen, wonach die unterlassene Anhörung einen schwerwiegenden Verfahrensfehler darstellt, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5 unter Hinweis auf AG Zwickau, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 Gs 263/13, juris).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    (3) Zwar erfordert die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte, auch an den Verletzten, regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; NJW 2017, 1164 ff. - juris Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 406e Rn. 9; KK-StPO/Zabeck, a. a. O., § 406e Rn. 12).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bindet das erkennende Gericht im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, solange sie nicht auf Antrag des Beschuldigten (hier: des Beklagten) durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde oder der Staatsanwaltschaft erkennbar grundrechtsrelevante Verfahrensverstöße (wie z.B. die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Beschuldigten, vgl. BVerfG vom 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris) unterlaufen sind bzw. die Entscheidung willkürlich ist.

    Dass schutzwürdige Interessen des Beklagten, der Klägerin die Einsichtnahme in die Asservate zu versagen (ableitbar aus dem über Art. 1 Abs., 2 Abs. 1 GG geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfG vom 30.10.2016, aaO), von der Staatsanwaltschaft gegenüber den Interessen der Klägerin willkürlich vernachlässigt worden wären, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

  • BGH, 03.11.2022 - StB 46/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur

  • KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21

    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Rechtsweg gegen Gewährung von

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