Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1815/15, 1 BvR 1783/15   

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https://dejure.org/2015,37887
BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1815/15, 1 BvR 1783/15 (https://dejure.org/2015,37887)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1815/15, 1 BvR 1783/15 (https://dejure.org/2015,37887)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1815/15, 1 BvR 1783/15 (https://dejure.org/2015,37887)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können Darlegungen zur Grundrechtsfähigkeit erforderlich sein

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 9 KAG MV 2005
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer öffentlich-rechtlichen Wohnungsbaugesellschaft betreffend die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer öffentlich-rechtlichen Wohnungsbaugesellschaft betreffend die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer öffentlich-rechtlichen Wohnungsbaugesellschaft betreffend die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde einer öffentlich-rechtlichen Wohnungsbaugesellschaft betreffend die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen die Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können Darlegungen zur Grundrechtsfähigkeit erforderlich sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Juristische Personen des Privatrechts: Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, muss Grundrechtsfähigkeit darlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 242
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15
    Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; 21, 362 [369]; 59, 231 [255]; 61, 82 [100 f.]; 65, 1 [43]).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 [369 f.]; 45, 63 [78]; 61, 82 [101]; 68, 193 [206]; 70, 1 [15]; 75, 192 [197]; 85, 360 [385]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 [511 f.]).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15
    Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; 21, 362 [369]; 59, 231 [255]; 61, 82 [100 f.]; 65, 1 [43]).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind, wie Universitäten und Fakultäten (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]), öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254]; 78, 101 [102 f.]) und Kirchen (BVerfGE 18, 385 [386 f.]; 42, 312 [322]; 66, 1 [19 f.]).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15
    Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; 21, 362 [369]; 59, 231 [255]; 61, 82 [100 f.]; 65, 1 [43]).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 [369 f.]; 45, 63 [78]; 61, 82 [101]; 68, 193 [206]; 70, 1 [15]; 75, 192 [197]; 85, 360 [385]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 [511 f.]).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Dies gilt unabhängig davon, dass sie Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt (vgl. für ein von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen, das Aufgaben der Wohnraumversorgung und der Förderung des Wohnungsbaus wahrnimmt: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 u.a. - NVwZ-RR 2016, 242).
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beklagte als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen überhaupt grundrechtsfähig ist (vgl. dazu BVerfG 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 ua. - Rn. 6; 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 ua. - Rn. 5) .
  • LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15

    § 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren

    Zwar weist das Sozialgericht zutreffend darauf hin, dass die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich dann zu verneinen ist, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15, 1 BvR 1815/15 - Urteil vom 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u. a. - ).
  • VG Hannover, 10.02.2016 - 10 A 4379/15

    Daseinsvorsorge; gemischt wirtschaftliche Unternehmen; gemischt wirtschaftliches

    Zwar bedarf die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des privaten Rechts nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht näherer Darlegung, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht wird (BVerfG, Beschlüsse vom 2.11.2015 - 1 BvR 1530/15, 1 BvR 1531/15) und vom 3.11.2015 (1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15, 1 BvR 1815/15 -, V. n. b.).

    Den Schutz dieses Grundrechts kann jedoch die Klägerin als öffentlich beherrschtes gemischt-wirtschaftliches Unternehmen der öffentlichen Hand nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls soweit nicht in Anspruch nehmen, wie sie - wie es hier der Fall ist - öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2.11.2015 - 1 BvR 1530/15, 1 BvR 1531/15) und vom 3.11.2015 (1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15, 1 BvR 1815/15)).

  • VG Köln, 25.02.2016 - 13 K 5017/13

    Mehrerlösabschöpfung einer natürlichen Monopolistin kein Geschäftsgeheimnis

    Handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts, deren Gesellschafter ausschließlich Städte und Gemeinden sind und nimmt sie als von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen nimmt sie typische öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, ohne einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet zu sein, ist ihr hingegen der Grundrechtsschutz zu versagen, so jüngst für Art. 14, Art. 2 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 GG bei Wahrnehmung von Aufgaben der Wohnraumversorgung und der Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus: BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15, 1782/15, 1815/15 -, juris Rn. 6 f. m. w. Nachw.
  • VG Schwerin, 16.05.2017 - 4 A 2568/16

    (Kein)Wiederaufgreifen im kommunalen Abgabenverfahren; Anforderungen an die

    Die gegen die Urteile erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2015 nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1766/15 -, juris).

    Die gegen die Urteile erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2015 nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1766/15 oder 1 BvR 1783/15 oder 1 BvR 1815/15, juris).

    Die gegen die Urteile erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2015 nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1766/15 oder 1 BvR 1783/15 oder 1 BvR 1815/15, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 9 B 31.14

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung; Rückwirkung

    Die Klägerin ist als kommunales Wohnungsbauunternehmen, das von der öffentlichen Hand beherrscht wird und Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, zwar nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15 u. a. -, juris, Rdn. 6 f.), wohl aber den Regelungen über Kommunalabgaben unterworfen.
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 476/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beklagte als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen überhaupt grundrechtsfähig ist (vgl. dazu BVerfG 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 ua. - Rn. 6; 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 ua. - Rn. 5) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 142.16

    Schmutzwasseranschlussbeitragheranziehung in Brandenburg; Gesetzesänderung und

    d) Der Beklagte macht geltend, das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 und 1531/15 -, juris, für ein Energieversorgungsunternehmen und mit Beschluss vom 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15, 1783/15 und 1815/15 -, juris, für eine Wohnungsbaugesellschaft festgestellt, dass diese juristischen Personen des Privatrechts nicht den im Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 3051/14 - angenommenen Vertrauensschutz gegen die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. in Anspruch nehmen könnten, weil sie Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnähmen.

    Der Beschluss vom 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 u. a. -, juris, bezieht sich ohnehin auf einen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern.

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 505/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beklagte als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen überhaupt grundrechtsfähig ist (vgl. dazu BVerfG 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 ua. - Rn. 6; 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 ua. - Rn. 5) .
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 826/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 477/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BVerwG, 10.11.2016 - 4 B 27.16

    Grundrechtsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens

  • OVG Hamburg, 26.04.2018 - 3 Bf 175/15

    Denkmalrecht -Klagebefugnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 9 N 197.17

    Heranziehung einer Wohnungsbaugenossenschaft e.G. zu Schmutzwasserbeiträgen

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 825/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 506/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 504/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 830/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 828/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2019 - 9 N 40.18

    Genossenschaften als Grundrechtsträger

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 829/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • VerfGH Bayern, 29.10.2020 - 22-VII-20

    Nationales Naturmonument Weltenburger Enge

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2017 - 5 K 843/15

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2017 - 5 K 360/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2019 - 9 N 10.18

    Grundrechtsfähigkeit von Wohnungsbaugenossenschaften

  • VG Koblenz, 20.06.2022 - 1 K 807/21

    Kein Anspruch der Stadtentwicklungsgesellschaft Herdorf GmbH & Co. KG und des

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