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   BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97   

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BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97 (https://dejure.org/1998,3811)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97 (https://dejure.org/1998,3811)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 (https://dejure.org/1998,3811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck der Garantie des gesetzlichen Richters - Geltung der Garantie des gesetzlichen Richters für ehrenamtliche Richter - Konkretisierung der Garantie des gesetzlichen Richters durch § 31 Abs. 1 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) - Maßgeblicher Sitzungstag bei ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz des gesetzlichen Richters - ehrenamtliche Richter - Sitzungstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 445
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Auch ehrenamtliche Richter sind Richter im Sinne von Art. 92 GG; ihre Zuziehung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der ihnen auch ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkennen kann (vgl. BVerfGE 4, 387 [406]; 42, 206 [208 f.]; 48, 300 [317]; 54, 159 [167]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Auch ehrenamtliche Richter sind Richter im Sinne von Art. 92 GG; ihre Zuziehung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der ihnen auch ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkennen kann (vgl. BVerfGE 4, 387 [406]; 42, 206 [208 f.]; 48, 300 [317]; 54, 159 [167]).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Auch ehrenamtliche Richter sind Richter im Sinne von Art. 92 GG; ihre Zuziehung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der ihnen auch ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkennen kann (vgl. BVerfGE 4, 387 [406]; 42, 206 [208 f.]; 48, 300 [317]; 54, 159 [167]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Die erhobenen Rügen haben jedenfalls keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Das Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gilt auch für ehrenamtliche Richter (vgl. zuletzt BVerfGE 91, 93 [117] und BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 23. August 1995, AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, unter 1 a der Gründe m. w. N.).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Auch ehrenamtliche Richter sind Richter im Sinne von Art. 92 GG; ihre Zuziehung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der ihnen auch ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkennen kann (vgl. BVerfGE 4, 387 [406]; 42, 206 [208 f.]; 48, 300 [317]; 54, 159 [167]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Mit der Garantie des gesetzlichen Richters will Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird; es soll vermieden werden, daß durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. nur zuletzt BVerfG, Beschluß des Plenums vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322 [327]).
  • BVerwG, 08.02.1973 - I WB 228.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
    Die Terminsbestimmung obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden und unterfällt zudem seiner richterlichen Unabhängigkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG (so auch BVerwGE 46, 69 [70 f.]).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Mit der Garantie des gesetzlichen Richters will Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird; es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 7. März 1963 - 2 BvR 629/62 -, juris Rn. 8 und Kammerbeschluss vom 6. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 -, juris Rn. 6; zur Inhaltsgleichheit des Art. 15 Abs. 5 VvB mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. Beschluss vom 30. August 2002 - VerfGH 106/02, 106 A/02 - Rn. 27).
  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23

    Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste

    So liegt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn der in der Liste nächstaufgeführte ehrenamtliche Richter versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (vgl. BVerfG 6. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 - zu II 2 b der Gründe; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZN 519/15 - Rn. 9 mwN) .
  • LAG Hessen, 04.10.2005 - 4 Ta 448/05

    Säumnis - Verkündungstermin

    Dies gilt auch für die Heranziehung ehrenamtlicher Richter, da diese gleichberechtigt mit dem Vorsitzenden zur Entscheidung berufen sind (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97 - AP GG Art. 101 Nr. 55, zu II. 1.).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Allerdings liegt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfG 6. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 - zu II 2 b der Gründe; GMP/Prütting ArbGG 8. Aufl. § 31 Rn. 12 mwN).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    bb) Das Fehlen einer Regelung, nach der die Gerichtsbesetzung im Fortsetzungstermin zwingend dieselbe bleibt, ist mit der Garantie des gesetzlichen Richters vereinbar (vgl. BVerfG, NZA 1998, 445; a.A. - ohne Begründung - Berkemann JR 1997, 281, 284).
  • LAG Hessen, 23.06.2000 - 9 Ta 169/00

    Auflistung der ehrenamtlichen Richter in der Prozessakte

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