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   BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13   

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https://dejure.org/2015,32644
BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13 (https://dejure.org/2015,32644)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13 (https://dejure.org/2015,32644)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 (https://dejure.org/2015,32644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Prozesskostenhilfe - Herleitung eines privatrechtlichen Anspruchs aus Vertrag sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht per se ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Zahlungsklage vor den Zivilgerichten; Verkennung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Prozesskostenhilfe - Herleitung eines privatrechtlichen Anspruchs aus Vertrag sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht per se ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Zahlungsklage vor den Zivilgerichten; Verkennung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1377
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. nur BVerfGE 81, 347 ; ferner BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ; jeweils m.w.N.).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. nur BVerfGE 81, 347 ; ferner BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).

  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    (1) Dabei hat das Oberlandesgericht außer Betracht gelassen, dass nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung Gegenstand des - hier beabsichtigten - Rechtsstreits ein prozessualer Anspruch ist; dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsziel und die erstrebte Rechtsfolge, wie sie sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie aus dem Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die klagende Partei die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 -, NVwZ 2002, S. 1535 ; BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03 -, NJW 2004, S. 1252 ; stRspr).

    Dementsprechend ist anerkannt, dass bei einer auf Vertragserfüllung gestützten Klage das Gericht, falls es einen wirksamen Vertragsschluss verneint, auch gesetzliche Ansprüche etwa aus ungerechtfertigter Bereicherung zu prüfen hat, soweit sie an die vermeintlich vertraglich erbrachten Leistungen anknüpfen und dasselbe Klageziel rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 -, NVwZ 2002, S. 1535 ; ferner Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Auflage 2013, § 260 Rn. 9; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, Einleitung Rn. 70 f.).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. nur BVerfGE 81, 347 ; ferner BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den durch das Bundesverfassungsgericht für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäben gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den durch das Bundesverfassungsgericht für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäben gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg zu den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg zu den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unterbliebene Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88

    Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 155/98

    Nachträgliches Erlöschen des Freistellungsanspruchs

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 248/00

    Informationspflichten des Unternehmers bei schlüsselfertiger Errichtung eines

  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    (1) Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (ua. BVerfG 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19; 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - zu C I 1 der Gründe mwN, BVerfGE 81, 347) .
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611; BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21

    Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit -

    Dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (vergleiche BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. (Randnummer) 19 f.).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.2022 - 6 Ta 49/22

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung als Voraussetzung der

    Danach darf die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern, und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. z. B. BVerfG 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - BVerfG 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 -, Rn. 19 f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 1/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Denn Zweck der Prozesskostenhilfe ist, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13, juris).
  • KG, 15.11.2017 - 19 WF 87/17

    Kindesunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens eines

    Ziel des Verfahrenskostenhilfeverfahrens ist vielmehr, auch dem Unbemittelten den Zugang zu den Gerichten zu eröffnen und ihm dem Zahlungsfähigen gleichzustellen, der seine Verfahrensaussichten vernünftig abschätzt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG v. 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13, NJW 2016, 1377; KG v. 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14, zitiert nach Juris; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Aufl. 2016, Rz. 460).
  • OLG München, 09.06.2023 - 20 W 624/23

    Anforderungen an einen PKH-Antrag

    Bei der Prüfung dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, da andernfalls der Zweck der Prozesskostenhilfe, den Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie den Vermögenden zu ermöglichen, nicht erreicht werden kann (BVerfG Beschluss vom 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13).
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