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   BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94   

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https://dejure.org/2001,2452
BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94 (https://dejure.org/2001,2452)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94 (https://dejure.org/2001,2452)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 1 BvR 1791/94 (https://dejure.org/2001,2452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Übernahme der Kosten angemessener Vergütung für eine dem Pflegebedürftigen nahestehende Pflegeperson durch Sozialhilfeträger - ungleiche Behandlung Pflegebedürftiger im Hinblick auf GG Art 3 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Pflegeperson - Vergütung - Sozialhilfeträger - Häusliche Pflege - Nachbarschaftshilfe

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 68 Abs. 1 § 69 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Übernahme der Vergütung für eine den Pflegebedürftigen nahestehende Pflegeperson durch den Träger der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 742
  • FamRZ 2001, 1686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
    Die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 GG für die Auslegung von Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt (vgl. BVerfGE 61, 18 ) wie die Bedeutung des Gleichheitssatzes für die Gewährung von Sozialleistungen (BVerfGE 102, 41 ; stRspr).

    a) Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
    Vielmehr haben sie Anspruch auf Leistungen nach § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG a.F. Diese bieten einen nicht unerheblichen finanziellen Anreiz und sind daher geeignet, die Pflegebereitschaft zu festigen (vgl. auch BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 2 S. 15 f.).

    c) Fraglich könnte sein, ob ein Anspruch nahe stehender Personen nach § 69 Abs. 2 Satz 3 BSHG a.F. auch in den Fällen zu verneinen ist, in denen die nahe stehende Person eine Pflegekraft im Sinne des Satzes dieser Regelung ist (vgl. Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 15; BSG, SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).

  • BVerfG, 07.09.2000 - 1 BvR 444/00

    Zur Bemessung des Arbeitslosengeldes nach der Beendigung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
    Die Regelung ist jedoch gerechtfertigt, weil sie erhebliche Beweisprobleme vermeidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2000 - 1 BvR 444/00, S. 3 f.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
    Allerdings setzt eine zulässige Generalisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
  • BVerfG, 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Beihilfe für die

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
    Die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 GG für die Auslegung von Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt (vgl. BVerfGE 61, 18 ) wie die Bedeutung des Gleichheitssatzes für die Gewährung von Sozialleistungen (BVerfGE 102, 41 ; stRspr).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen, die von nahestehenden Personen gepflegt werden, gegenüber Pflegebedürftigen, die besondere Pflegekräfte einsetzen, hat das BVerfG unter Hinweis auf die in der ersten Fallgruppe vermutete familiäre Verbundenheit und die Gefahr missbräuchlicher Vereinbarungen gebilligt (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 1 BvR 1791/94 - juris Rdnr. 17 ff.).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bestimmt § 1581 BGB, dass der Verpflichtete, wenn er außerstande ist, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, nur insoweit Unterhalt zu leisten braucht, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, S. 1686 f.).
  • BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Als sachliche Gründe kommen auch Praktikabilitätsgesichtspunkte (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 84, 348, 364, DB 1991, 2522) oder Gründe der Missbrauchsbekämpfung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. September 2001 1 BvR 1791/94, NJW 2002, 742) in Betracht.
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