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   BVerfG, 23.06.2016 - 1 BvR 1806/14   

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https://dejure.org/2016,23629
BVerfG, 23.06.2016 - 1 BvR 1806/14 (https://dejure.org/2016,23629)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2016 - 1 BvR 1806/14 (https://dejure.org/2016,23629)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14 (https://dejure.org/2016,23629)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verschuldete Fristversäumnis bei Faxversand ohne hinreichenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten - Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung der unverschuldeten Nichteininhaltung der Frist für die Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Erfüllung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch den Prozessbevollmächtigten; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verschuldete Fristversäumnis bei Faxversand ohne hinreichenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten - Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung der unverschuldeten Nichteininhaltung der Frist für die Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Erfüllung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch den Prozessbevollmächtigten; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fristfax, oder: Faxen immer nur mir "Sicherheitspolster"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristfax: spätestens vor 23:40 Uhr

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2016 - 1 BvR 1806/14
    In Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat regelmäßig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkuliert sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versucht (BVerfGE 135, 126 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von

    In Bezug auf die Übermittlung per Telefax ist entschieden, dass Rechtsschutzsuchende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllen, wenn sie einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3, vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05 - juris Rn. 6, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 38, 40, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14 - juris Rn. 3 f. sowie vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; vgl. zum Erfordernis der zeitlichen Sicherheitsreserve auch bei Störungen auf Empfängerseite zudem BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 f.) sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versuchen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 und vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 10 ).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 14/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

    Dass das Empfangsgerät eines Gerichts in den Abend- und Nachtstunden für eine Zeit von zwanzig Minuten belegt ist, ist - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - kein ungewöhnliches Ereignis, mit dem der Absender des Telefax nicht rechnen muss (vgl. BVerfGE 135, 126, 140 Rn. 36; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13, juris Rn. 3, vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14, juris Rn. 3 f. und vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011, aaO und vom 26. Januar 2017, aaO; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18/10, juris Rn. 6; BVerwG, NVwZ-RR 2015, 392 Rn. 2; BFH, BFH/NV 2004, 519, 520, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5 und BFH/NV 2016, 214 Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    In Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - regelmäßig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkuliert und innerhalb dieser Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versucht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; Beschluss vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14 - juris Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2014, BVerfGE 135, 126 [140]).
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