Rechtsprechung
BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Die Speicherung von Verbindungsdaten (hier: bei Prepaid-Karten) gegen den ausdrücklichen Kundenwunsch stellt einen nicht nur unerheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar und ist unzulässig.
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Ausstrahlungswirkung des Fernmeldegeheimnisses bei einer auch nur kurzfristigen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten
- JurPC
GG Art. 10 Abs. 1, TKV § 16 Abs. 2
Löschung von Telekommunikations-Verkehrsdaten - Wolters Kluwer
Rechtmässigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten durch einen Mobilfunkanbieter bei Nutzung eines Mobiltelefons mit einer Prepaid-Karte; Anspruch eines Mobilfunkkunden gegen einen Mobilfunkanbieter auf sofortige Löschung von Telekommunikationsdaten nach Ende der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Prepaid-Handy / Prepaid Handy
Art. 10 Abs. 1 GG
- kanzlei.biz
Pflicht für Prepaid-Karten-Anbieter zur Löschung von Verkehrsdaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKV § 16 Abs. 2; GG Art. 10 Abs. 1
Recht Inhabers einer Prepaid-Karte auf sofortige Löschung der Verbindungsdaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Löschungspflicht von Prepaid-Kartenanbieter
- beck.de (Leitsatz)
Löschung von Verkehrsdaten bei Prepaid-Handy
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Löschungspflicht von Prepaid-Kartenanbieter
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 20.08.1999 - 20 C 2789/99
- BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 399
- NJW 2007, 3055
- MMR 2007, 308
- K&R 2007, 263
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13
Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht der Gerichte bestätigt zu prüfen, ob im Sinne einer Abwägung der betroffenen Belange, hier zwischen dem Verwendungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, eine Erlaubnis erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form (BVerfG 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 - BVerfGK 9, 399; 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 - BVerfGE 84, 192; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend: BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) . - BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13
Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht der Gerichte bestätigt, zu prüfen, ob im Sinne einer Abwägung der betroffenen Belange, hier zwischen dem Verwendungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, eine Erlaubnis erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form (BVerfG 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 - BVerfGK 9, 399; 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 - BVerfGE 84, 192; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend: BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) . - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Hingegen waren die Diensteanbieter nach der bisherigen Rechtslage nicht verpflichtet oder auch nur berechtigt, Verkehrsdaten unabhängig von ihrem eigenen Bedarf zu öffentlichen Zwecken wie der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr zu speichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 -, NJW 2007, S. 3055 ).
- BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10
Speicherung dynamischer IP-Adressen
Insbesondere Art. 10 Abs. 1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern auch einen Auftrag an diesen, Schutz insoweit vorzusehen, als Private sich Zugriff auf Kommunikationsdaten verschaffen (BVerfG NJW 2007, 3055 Rn. 13). - BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
Der Grundrechtsschutz erstreckt sich daher auch auf die Verkehrsdaten der Telekommunikation, die Aufschluss über die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstände der Kommunikation geben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99, NJW 2007, 3055 mwN;… Maunz/Dürig/Durner, 78. EL, GG Art. 10 Rn. 86). - OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07
Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen
Der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und macht - unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2006 zum Aktz. 1 BvR 1811/99 (abgedruckt in NJW-2007, 3055 = MMR 2007, 308), die sich mit der Speicherung von Verkehrsdaten befasst, die nach der Nutzung eines mittels einer Prepaid-Karte genutzten Mobiltelefons gespeichert wurden - geltend, die sofortige Löschung der IP-Adresse sei für die Beklagte sowohl technisch möglich als auch praktikabel. - OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 1 U 289/19
AGB eines Paketdienstleisters in der Klauselkontrolle
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist aber der grundrechtliche Schutzgehalt der Regelung bei gerichtlichen Entscheidungen auch in privatrechtlichen Rechtsstreiten zu beachten (…vgl. Hömig/Wolff, GG. 12. Aufl. 2018, Art. 10 RN 9, Lampe in: Erbs/Kohlhaas/ Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, § 39 PostG Rn. 2; vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 zur Löschung von Telekommunikationsverkehrsdaten). - Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06
Promusicae - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
34 - Für das Fernmeldegeheimnis geht das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98, BVerfGE 106, 28 [37], Randnr. 21 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) und vom 27. Oktober 2006 (1 BvR 1811/99, Multimedia und Recht 2007, 308, Randnr. 13 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) sogar von einer entsprechenden Schutzpflicht des Staates aus. - AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09
Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten …
Auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung erfordert nicht die Erhebung von Daten über die näheren Umstände postalischer Kommunikation, weil der Postdienstleister - wie noch auszuführen sein wird - von der Beweislast befreit ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).Die mit einer solchen Vorratsdatenspeicherung verbundenen Gefahren für die Unbefangenheit des vertraulichen Briefverkehrs überwiegen das mögliche Interesse der Absender an einer solchen Dokumentation bei weitem (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).
- VG Regensburg, 20.04.2017 - RO 5 K 16.278
Herausgabe von Sendungsverfolgungsdaten eines Paketdienstleisters
Entschieden ist dies aber für Fälle (BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 Rn. 12, 13 m.w.N.), in denen Versender- oder Empfängerdaten Gegenstand des Verfahrens waren, schließlich könnten hieraus Rückschlüsse gezogen und so die Vertraulichkeit verletzt werden. - BGH, 26.01.2017 - StB 28/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche …