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   BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01   

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https://dejure.org/2001,8521
BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 (https://dejure.org/2001,8521)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 (https://dejure.org/2001,8521)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 BvR 1821/01 (https://dejure.org/2001,8521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen finanzgerichtliche Entscheidung zur Nichtberücksichtigung des Existenzminimums im Umsatzsteuerrecht- Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01
    Die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen, in der Sache zudem substanzlosen Verfassungsbeschwerde ist als missbräuchlich anzusehen, wenn ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995, 2 BvR 1806/95, NJW 1996, 1273 ).
  • BFH, 31.05.2001 - V B 41/01

    Rechnungen eines Rechtsanwaltes - Gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer -

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01
    die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31. Mai 2001 - V B 41/01 -,.
  • FG Niedersachsen, 14.12.2000 - 5 K 67/00

    Die Leistungen eines Rechtsanwalts und Notars unterliegen der Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01
    b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2000 - 5 K 67/00 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier, und die Richterinnen Haas, Hohmann-Dennhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473) am 11. Dezember 2001 einstimmig beschlossen: .
  • LSG Bayern, 13.09.2005 - L 5 R 408/05

    Ausschluss der rentenversicherungspflichtigen Bezieher eines

    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt danach u.a. dann vor, wenn die Klage offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Erhebung der Klage von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. Bundesverfassungsgericht vom 11.12.2001, Az.: 1 BvR 1821/01; 06.11.1995 NJW 1996, 1273 f mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesverfassungsgericht darf nicht als weitere Rechtsmittelinstanz missbraucht werden (Beschluss vom 11.12.2001 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 R 5352/07

    Fremdrentenrecht - Nichtberücksichtigung von überdurchschnittlicher Arbeitszeit -

    Eine Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung ist unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtslosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (Bundesverfassungsgericht Beschlüsse v. 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01 und 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009, L 5 AL 293/08, alle veröffentlicht in Juris).
  • FG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - 3 K 77/00

    Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht verfassungswidrig

    Deshalb wird die verfassungsrechtliche Würdigung nicht davon beeinflusst, dass die Ausführungen des BVerfG zur Belastung des Sollertrags, zur Belastung selbstgenutzten Gebrauchsvermögens ebenso wie zum sog. Halbteilungs-Grundsatz in der sog. VSt-Entscheidung nicht entscheidungserheblich waren (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1999 XI R 77/97, BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771, dazu Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2194/99 anhängig; zur Anwendung der BVerfG-Rechtsprechung bezüglich des Existenzminimums auf die USt vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Dezember 2001 1 BvR 1821/01, Steuer-Eildienst -StE- 2002, 50, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau -UVR- 2002, 98, zum BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 V B 41/01, BFH/NV 2001, 1615).
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