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   BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07   

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BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07 (https://dejure.org/2007,2022)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07 (https://dejure.org/2007,2022)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2007 - 1 BvR 1840/07 (https://dejure.org/2007,2022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der von Verfassungs wegen unerlässlichen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins; Anspruch auf eine abweichende Festsetzung des einschlägigen Regelsatzes; Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 530
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Das Bundessozialgericht verwies zur Begründung auf sein Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R -.

    Obwohl dieser Gesichtspunkt im Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - (JURIS, Rn. 50), auf das der hier angegriffene Beschluss verweist, ausdrücklich angesprochen wird, geht der Beschwerdeführer nicht näher auf die unterschiedliche Rechtssatzqualität der Leistungsnormen und die daraus folgenden unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe ein.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Neben die Regelleistung und die Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) treten zunächst Leistungen wegen unterschiedlicher Mehrbedarfe nach Maßgabe von § 21 SGB II, Leistungen für verschiedene Erstausstattungen (§ 23 Abs. 3 SGB II), ein befristeter Zuschlag nach Maßgabe von § 24 SGB II und ein Zuschuss zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nach Maßgabe von § 26 SGB II. Weiterhin sind nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - (JURIS, Rn. 22), in atypischen Bedarfslagen, die eine gewisse Nähe zu den in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen, auch Hilfen in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII möglich.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - (JURIS, Rn. 23) auch nicht etwa - wie der Beschwerdeführer meint - im Fehlen einer § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII entsprechenden Vorschrift im SGB II eine ungerechtfertigte Privilegierung der Sozialhilfeempfänger gesehen.

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Anwartschaften auf Sozialleistungen können von vornherein bereits nur dann Eigentumsschutz genießen, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Anwartschaften auf Sozialleistungen können von vornherein bereits nur dann Eigentumsschutz genießen, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Gegenstand verfassungsgerichtlicher Überprüfung sind grundsätzlich das Gesetz und seine Wirkung; auf die Motive des Gesetzgebers kommt es nicht an (vgl. BVerfGE 85, 238 ).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 61/06 B -.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07
    Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Im Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 07.11.2007 (1 BvR 1840/07) wird § 22 SGB II erwähnt, die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift jedoch nicht geprüft.
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Das BVerfG hat sich zur Frage der Verfassungskonformität der entscheidungserheblichen Normen bisher nicht geäußert (vgl. den Nichtannahmebeschluss vom 7. November 2007 - 1 BvR 1840/07 - juris-Rdnr. 24; siehe ferner BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - juris-Rdnr. 106).

    Der 14.Senat sieht seine Auffassung inhaltlich durch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. November 2007 (1 BvR 1840/07) bestätigt.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats lässt sich der vom BSG in den Entscheidungen vom 27. Februar 2008 und 15. April 2008 gezogene Schluss nicht halten, dass das BVerfG mit dem Nichtannahmebeschluss vom 7. November 2007 (1 BvR 1840/07) die einschlägige Rechtsprechung bestätigt und damit die vom Gesetzgeber in § 20 Abs. 2 und 3 SGB II gefundene Lösung als verfassungskonform angesehen habe.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 7. November 2007 (1 BvR 1840/07, SGb 2008, 409 f) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Regelleistung nicht zur Entscheidung angenommen.
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