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   BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11   

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BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11 (https://dejure.org/2011,4032)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11 (https://dejure.org/2011,4032)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11 (https://dejure.org/2011,4032)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw mangelnder Darlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 25 Abs 3 BVerfGG, ErbStG, ErbStRG 2009
    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 25 Abs 3 BVerfGG, ErbStG, ErbStRG 2009
    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes

  • rewis.io

    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw ...

  • rewis.io

    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids muss von den Finanzbehörden nicht wegen bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG ausgesetzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 372
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Denn zu der Frage, ob ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf, liegen uneinheitliche Entscheidungen oberster Bundesgerichte vor (vgl. einerseits Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. März 2009 - XI S 17-21/08 -, juris, und andererseits Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, NJW-RR 2011, S. 427), so dass eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Verfassungsbeschwerden (vgl. § 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG) insoweit ernsthaft in Betracht kommt.
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Da die Beschwerdeführerin diesbezüglich jedoch eine Anhörungsrüge (vgl. zu deren Erforderlichkeit BVerfGE 122, 190 ) gemäß § 133a FGO nicht erhoben, zumindest aber deren Erhebung nicht dargelegt hat, ist die Verfassungsbeschwerde insoweit aus Gründen der Subsidiarität insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/08 -, NJW 2005, S. 3059, und vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris, sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 45/11 -, juris).
  • BVerfG, 24.04.2008 - 1 BvR 206/08

    Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei anfänglich unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Da die Beschwerdeführerin diesbezüglich jedoch eine Anhörungsrüge (vgl. zu deren Erforderlichkeit BVerfGE 122, 190 ) gemäß § 133a FGO nicht erhoben, zumindest aber deren Erhebung nicht dargelegt hat, ist die Verfassungsbeschwerde insoweit aus Gründen der Subsidiarität insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/08 -, NJW 2005, S. 3059, und vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris, sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 45/11 -, juris).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der den angefochtenen Steuerbescheid tragenden Gesetzesvorschrift begründet wird, abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf (im Grundsatz zustimmend vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris, und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris; ablehnend Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 97, und Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 7 V 66/10 -, EFG 2011, S. 827; kritisch auch Gräber/Koch, FGO, 7. Auflage 2010, § 69 Rn. 113 und Schallmoser, DStR 2010, S. 297).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    b) Soweit das Finanzgericht der Beschwerdeführerin vor dem zu den Sicherungshypotheken ergangenen Beschluss vom 28. Juni 2011 die von ihr beantragte Akteneinsicht nicht gewährt hat, ohne im Beschluss auf das Akteneinsichtsgesuch und etwaige Gründe für dessen Versagung einzugehen, liegt nach Aktenlage zwar ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor (näher zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Akteneinsicht nach § 78 FGO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 -, juris).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 45/11

    Unzulässigkeit einer wegen Verletzung von Art 103 Abs 1 GG erhobenen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Da die Beschwerdeführerin diesbezüglich jedoch eine Anhörungsrüge (vgl. zu deren Erforderlichkeit BVerfGE 122, 190 ) gemäß § 133a FGO nicht erhoben, zumindest aber deren Erhebung nicht dargelegt hat, ist die Verfassungsbeschwerde insoweit aus Gründen der Subsidiarität insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/08 -, NJW 2005, S. 3059, und vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris, sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 45/11 -, juris).
  • FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Die so begründete Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes begegnet schon deshalb keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sich der Beschwerdebegründung keine substanziellen Anhaltspunkte für ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes entnehmen lassen (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse des FG Köln vom 13. Oktober 2010 - 9 V 2648/10 und 9 V 2566/10 -, juris).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Da die Beschwerdeführerin diesbezüglich jedoch eine Anhörungsrüge (vgl. zu deren Erforderlichkeit BVerfGE 122, 190 ) gemäß § 133a FGO nicht erhoben, zumindest aber deren Erhebung nicht dargelegt hat, ist die Verfassungsbeschwerde insoweit aus Gründen der Subsidiarität insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/08 -, NJW 2005, S. 3059, und vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris, sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 45/11 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der den angefochtenen Steuerbescheid tragenden Gesetzesvorschrift begründet wird, abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf (im Grundsatz zustimmend vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris, und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris; ablehnend Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 97, und Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 7 V 66/10 -, EFG 2011, S. 827; kritisch auch Gräber/Koch, FGO, 7. Auflage 2010, § 69 Rn. 113 und Schallmoser, DStR 2010, S. 297).
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
    Es bedarf keiner Entscheidung, inwieweit die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 1. April 2010 - II B 168/09 - BFHE 228, 149, m.w.N.), die das Finanzgericht in dem Beschluss vom 7. April 2011 über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Aussetzung der Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids zugrunde gelegt hat, in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist.
  • BVerfG, 06.04.1988 - 1 BvR 146/88
  • FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Allerdings hatte es das BVerfG in seinen letzten hierzu veröffentlichten Entscheidungen ausdrücklich offengelassen, ob das Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses mit dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1848/11 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 BvR 821/13 -, NVwZ 2013, 935).
  • FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

    Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG im Grundsatz zugestimmt (z.B. BVerfG-Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, BB 1992, 1772), in neueren Entscheidungen aber die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, 149, BStBl II 2010, 558) in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, HFR 2012, 89, und vom 6. Mai 2013 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    Ebenso hat das BVerfG es zuletzt offengelassen, ob das Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses mit dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 24.10.2011 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, NJW 2012, 372, Rz 4, und vom 06.05.2013 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639, Rz 7).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Allerdings hatte es das BVerfG in seinen letzten hierzu veröffentlichten Entscheidungen ausdrücklich offengelassen, ob das Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses mit dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1848/11 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 BvR 821/13 -, NVwZ 2013, 935).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14

    Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts

    Dies eröffnet die Möglichkeit innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfG-Beschlüsse vom 22. September 2009 2 BvR 1305/09, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2009, 2146; vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, DStR 2010, 2296; vom 24. Oktober 201 ,1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2012, 89) eine vorübergehende, behutsame Rechtskontrolle auszuüben ohne über die Annahme einer Unbilligkeit und die darauf basierende Annahme einer Ermessensreduzierung auf null den Entscheidungsspielraum der Verwaltung unangemessen einzuschränken.
  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Ebenso hat das BVerfG es zuletzt offengelassen, ob das Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses mit dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 372, Rz 4, und vom 06.05.2013 - 1 BvR 821/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 639, Rz 7).
  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

    In neueren Entscheidungen hat das BVerfG die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (in BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558) in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Oktober 2011  1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, HFR 2012, 89, und vom 6. Mai 2013  1 BvR 821/13, HFR 2013, 639).
  • FG Hamburg, 11.04.2018 - 2 V 20/18

    Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an § 8c Abs. 1

    Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG im Grundsatz zugestimmt (z. B. BVerfG-Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, BB 1992, 1772), in neueren Entscheidungen aber die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, 149, BStBl II 2010, 558) in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, HFR 2012, 89, und vom 6. Mai 2013 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639).
  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    bb) Wie das BVerfG entschieden hat, verstößt eine solche Interessenabwägung --die auch das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltsführung berücksichtigt-- nicht grundsätzlich gegen den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anspruch auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Schutz, zumindest so lange, wie der sofortige Vollzug des Verwaltungsakts die Ausnahme bleibt; in Ausnahmefällen können deshalb überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen (BVerfG-Beschluss vom 6. April 1988  1 BvR 146/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rz 283; im Ergebnis ebenso BVerfG-Beschlüsse vom 6. Mai 2013  1 BvR 821/13, NVwZ 2013, 935, und vom 24. Oktober 2011  1 BvR 1848/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 89).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

    Dabei kann offen bleiben, ob es in den Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm beruhen, eines besonderen Aussetzungsinteresses bedarf (vgl. zum Streitstand BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 1030, Rz 22 f., m.w.N.; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2012, 89, Rz 4, und vom 06.05.2013 - 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639, Rz 7).
  • BVerfG, 06.05.2013 - 1 BvR 821/13

    Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung

  • FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1292/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • FG Münster, 29.04.2013 - 9 V 2400/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22

    Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) -

  • FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher

  • BFH, 31.03.2016 - XI B 13/16

    Aussetzung der Vollziehung - berechtigtes Interesse - ernstliche Zweifel an der

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 7 V 89/14

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung des

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • FG Köln, 01.09.2015 - 9 V 1376/15

    Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

  • FG Bremen, 02.05.2018 - 2 V 76/18

    Keine Aufhebung der Vollziehung einer Wettbürosteuer-Anmeldung in Bremen trotz

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 SF 3/22 AR

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Keine Beschwerde gegen

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