Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.11.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97   

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https://dejure.org/1998,8
BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
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Gegendarstellung auf der Titelseite

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit durch Abdrucksanordnung von Gegendarstellungen und Berichtigungen auf der Titelseite von Presseerzeugnissen: Schutzbereich der Pressefreiheit - nicht unverhältnismäßige Einschränkung von GG Art 5 Abs 1 S 2 ...

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts der Pressefreiheit - Verurteilungen zum Abdruck einer Gegendarstellung und einer Richtigstellung auf der Titelseite einer Zeitschrift. - Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung - Vorliegen einer Ehrverletzung bzw. des Nachweises der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gegendarstellung auf der Titelseite

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; PrG HA § 11
    Recht zur Gegendarstellung auf Titelseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 125
  • NJW 1997, 2310
  • NJW 1998, 1381
  • VersR 1998, 773
  • VersR 1998, 774
  • ZUM 1998, 315
  • afp 1998, 184
 
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Wird zitiert von ... (172)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1192
BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verpflichtung zum Abdruck - Gegendarstellung auf der Titelseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1948
  • NJW 1998, 1381
  • NVwZ 1994, 893 (Ls.)
  • ZUM 1995, 124
  • afp 1993, 733
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    (() Die Anforderungen an die Deutung von gegendarstellungsfähigen Äußerungen sind auch im Hinblick darauf zu bestimmen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 -, NJW 1994, S. 1948 ).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993, - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, S. 733 ).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993, - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, 733 ).
  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 -, NJW 1994, S. 1948 und vom 7. Mai 1996 - 1 BvQ 4/96 -, NJW-RR 1996, S. 980 sowie vom 11. August 2000 - 1 BvQ 22/00 -, NJW-RR 2000, S. 1713).
  • BVerfG, 11.08.2000 - 1 BvQ 22/00

    SPIEGEL muss FOCUS-Gegendarstellung abdrucken

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993, NJW 1994, S. 1948 und vom 7. Mai 1996, NJW-RR 1996, S. 980).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs

    Dieser Eingriff wiegt trotz der inzwischen unstreitigen Unrichtigkeit der beanstandeten Berichterstattung nicht zuletzt auch deshalb schwerer als der Nachteil des Beteiligten zu 3., weil der Abdruck einer Gegendarstellung generell einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a. a. O. Rn. 40 unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1994, 1948).
  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, 19.11.1993, 1 BvR 1861/93, NJW 1994, 1948).
  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993, NJW 1994, S. 1948 [1949]).
  • KG, 09.01.2007 - 9 U 248/06

    Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite

    (vgl. BVerfG NJW 1998, 1381; NJW 1994, 1948).
  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 16 U 51/21

    Zulässigkeit von Äußerungen in Medien über angeblich uneheliche Tochter eines

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