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   BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09   

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https://dejure.org/2010,4089
BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 (https://dejure.org/2010,4089)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 (https://dejure.org/2010,4089)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 1 BvR 1873/09 (https://dejure.org/2010,4089)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 204 Abs 1 Nr 14 BGB, §§ 114 ff ZPO, § 114 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten - hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Forderung im Berufungsverfahren bei Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund eines mit mehrjähriger Verspätung von der ersten Instanz bearbeiteten Prozesskostenhilfegesuchs; Erforderlichkeit eines Hinweises an ein sich mit einem Prozesskostenhilfegesuch ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten - hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten - hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3083
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dürfen dabei nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die vertiefte Erörterung im Hauptsacheverfahren wird nicht selten Anlass bieten, die Rechtsmeinung, die das Gericht sich zunächst bildet, zu überdenken (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) getroffen (vgl. BVerfGE 9, 124 ).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06

    Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Im Hinblick auf dieses hier maßgebliche Tatbestandsmerkmal ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Bekanntgabe dann als "demnächst" erfolgt gelten kann, wenn die Partei  alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Bekanntgabe getan hat  und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98 -, NJW 1999, S. 3125; Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 195/06 -, NJW 2008, S. 1939).

    Das Gericht dürfe sich einem solchen Ersuchen nicht verschließen (BGH, NJW 2008, S. 1939 ).

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Insoweit hätte er nicht nur einer Aufforderung des Gerichts zur Zahlung dieses Kostenvorschusses zügig nachkommen müssen, sondern er hätte - sollte das Gericht eine solche Aufforderung versäumen - auf diese hinwirken oder den Kostenvorschuss unaufgefordert erbringen müssen (vgl. BGHZ 69, 361 ; Staudinger/Peters, BGB, 2004, § 204 Rn. 35).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09
    Zutreffend geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 6 und vom 28. Februar 2008 - III ZB 76/07, BGH 175, 360 Rn. 11, jeweils mwN; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2006 - I-4 U 225/05, juris Rn. 16; s. auch BVerfG, NJW 2010, 3083 Rn. 14; Hk-ZPO/Eichele, ZPO, 6. Aufl., § 167 Rn. 6; MüKoZPO/Häublein, 4. Aufl., § 167 Rn. 9 f; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 12. Aufl., § 167 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 167 Rn. 10).

    Zum anderen ist ein Hinweis auf die drohende Verjährung nur im Fall des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB erforderlich, da bei diesem Hemmungstatbestand die auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung bezogene Rückwirkung voraussetzt, dass die Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe "demnächst" nach der Einreichung des Antrags veranlasst wird (BVerfG, NJW 2010, 3083 Rn. 14 ff).

  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13

    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der

    Ob dies der Fall gewesen wäre, wenn die Klage unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre, ist im Hinblick darauf, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers erst mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 - und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist - mitgeteilt hat, das Prozesskostenhilfegesuch möge unverzüglich zugestellt werden, fraglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 195/06, NJW 2008, 1939 Rn. 17; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2010, 3083 Rn. 15 ff), kann jedoch auf sich beruhen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08

    Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Beschwerde - Verfahren der Hauptsache -

    Aus diesem Grunde dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechtsfragen - ebenso wie im Übrigen komplexe Tatfragen - in dem Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von dem Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Verfahren der Hauptsache zugeführt werden können (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 1 BvR 1873/09 -, zitiert nach juris).
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