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   BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01   

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https://dejure.org/2005,5459
BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01 (https://dejure.org/2005,5459)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01 (https://dejure.org/2005,5459)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1908/01 (https://dejure.org/2005,5459)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Parabolantenne IX

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Parabolantenne durch die deutschsprachige Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus; Verletzung des Grundrechts der Informationsfreiheit durch die Verweigerung der Genehmigung der Installation einer Parabolantenne; Inhalt des Grundrechts der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Ansprüche eines Mieters auf Installation einer Parabolantenne

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Installation einer Parabolantenne des Mieters am Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die zu erörternden Fragen zur Errichtung einer Parabolantenne bei Existenz einer Gemeinschaftsantenne oder eines Breitbandkabels schon entschieden (vgl. BVerfGE 90, 27).

    Hörfunk- und Fernsehsendungen gehören zu diesen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 35, 307 ; 90, 27 ).

    Die Einrichtung einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, welche über Satellit ausgestrahlt werden, ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Es gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Hörfunk- und Fernsehsendungen gehören zu diesen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 35, 307 ; 90, 27 ).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit wird verkannt, wenn dem Eigentümerinteresse von vornherein ein Vorrang vor dem Mieterinteresse am Empfang von Rundfunkprogrammen des Heimatlandes eingeräumt wird, ohne dass dies durch besondere Umstände zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1879/93 -, Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) 1994, S. 365 ).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
    Bei der Auslegung und Anwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe muss der wertsetzende Gehalt der Grundrechte für die Rechtsordnung zur Geltung kommen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
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