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   BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74   

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BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74 (https://dejure.org/1976,75)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1976 - 1 BvR 191/74 (https://dejure.org/1976,75)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - 1 BvR 191/74 (https://dejure.org/1976,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 58
  • NJW 1977, 1101
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 116/74

    Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Betrieb

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Hieraus ergebe sich als zweite Besonderheit, daß die ärztliche Laboratoriumsgemeinschaft in Größenordnungen hineinwachsen könne, die bei einem Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik die Annahme gewerblicher Betätigung wegen Vervielfältigung der Arbeitskraft rechtfertige (vgl. BFHE 117, 247 ).

    Er kann aber auch den Kreis der steuerbefreiten ärztlichen Gemeinschaften in dem dargelegten Sinne einschränken (zur Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit vgl. etwa BFHE 117, 247 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Er muß aber seine Auswahl sachgerecht treffen (BVerfGE 21, 12 (26)).

    Für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung der in § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG 1973 getroffenen Regelung kommt es entscheidend darauf an, ob eine ganze Gruppe von Steuerpflichtigen (gewerbliche Analyseunternehmen) ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Leistungen stärker belastet würde als andere (ärztliche Laborgemeinschaften) und dadurch in eine empfindlich ungünstig t (BVerfGE 21, 12 (27 f.); 27, 375 (389); 30, 292 (332)).

  • BFH, 20.04.1972 - V R 110/71

    Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung - Medizinische Apparate - Medizinisches

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Die Frage wurde aber vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. April 1972 (BFHE 105, 424 ) verneint, weil eine Labor- oder Apparategemeinschaft in der Form der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft Unternehmer sei und es nicht zu den charakteristischen Leistungen eines Arztes gehöre, einem anderen Arzt medizinische Geräte, medizinisches Personal, Labormaterial und Räumlichkeiten zu überlassen.

    Die ärztlichen Laborgemeinschaften sind selbständige Unternehmenseinheiten (BFHE 105, 424 (425)), die mit der Beschwerdeführerin in unmittelbarem Wettbewerb stehen, da ein Großteil ihrer Leistungen durch Leistungen der Beschwerdeführerin substituierbar ist.

  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Nur dann ist die Ungleichheit von dem Betroffenen hinzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 321 (338 ff.) - Schallplatten; 37, 38 (51 ff.) - Friseure).

    Wenn er hierbei generalisierte und an die Leistungen der nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes bereits seit langem bestimmten Heilberufe anknüpfte, so ist dagegen grundsätzlich ebensowenig einzuwenden wie gegen die Begünstigung der Leistungen der freien Berufe nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG wegen ihrer im Durchschnitt höheren Wertschöpfungsquote (BVerfGE 37, 38 (46 ff.)).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung der in § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG 1973 getroffenen Regelung kommt es entscheidend darauf an, ob eine ganze Gruppe von Steuerpflichtigen (gewerbliche Analyseunternehmen) ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Leistungen stärker belastet würde als andere (ärztliche Laborgemeinschaften) und dadurch in eine empfindlich ungünstig t (BVerfGE 21, 12 (27 f.); 27, 375 (389); 30, 292 (332)).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Nur dann ist die Ungleichheit von dem Betroffenen hinzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 321 (338 ff.) - Schallplatten; 37, 38 (51 ff.) - Friseure).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Die Entlastung der Sozialversicherungsträger dient dem öffentlichen Wohl und kann deshalb eine Freistellung der Heilberufe rechtfertigen (vgl. BVerfGE 4, 7 (19); 8, 274 (330)).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Bei der gegebenen Rechtslage kann die beanstandete Vorschrift nicht nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 18, 288 (301); 22, 349 (360); 38, 61 (101 f.)).
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Bei der gegebenen Rechtslage kann die beanstandete Vorschrift nicht nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 18, 288 (301); 22, 349 (360); 38, 61 (101 f.)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
    Die Entlastung der Sozialversicherungsträger dient dem öffentlichen Wohl und kann deshalb eine Freistellung der Heilberufe rechtfertigen (vgl. BVerfGE 4, 7 (19); 8, 274 (330)).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Im Verhältnis zu Erbringern von Bauleistungen, die vom Verbot nicht erfaßt sind, haben diese Beschwerdeführer eine gleichheitswidrige Betroffenheit in eigenen Rechten mit der Behauptung hinreichend dargetan, die angegriffene Norm belasse ihren Konkurrenten rechtliche Vorteile, die ihre Wettbewerbsfähigkeit zu mindern geeignet seien (vgl. BVerfGE 43, 58 (68)).
  • BFH, 15.03.2007 - V R 55/03

    Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Analysen einer Labor-GmbH

    Verstößt die letztgenannte Ungleichbehandlung auch gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Oktober 1976 1 BvR 191/74, BVerfGE 43, 58, UR 1977, 32)?.

    Der Senat hat weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel daran, ob der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG 1980/1991/1993 den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 43, 58, UR 1977, 32 zutreffend umgesetzt hat (vgl. Klenk, UR 2006, 470).

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Soweit die Beschwerdeführerin sich auf eine Beschränkung ihrer Wettbewerbsfreiheit beruft, hat sie eine gleichheitswidrige Betroffenheit in eigenen Rechten mit der Behauptung, die angegriffene Norm belasse ihren Konkurrenten rechtliche Vorteile, die ihre Wettbewerbsfähigkeit zu mindern geeignet seien (vgl. hierzu BVerfGE 43, 58 ), nicht hinreichend dargetan.
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