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   BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15   

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https://dejure.org/2015,23840
BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15 (https://dejure.org/2015,23840)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15 (https://dejure.org/2015,23840)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 1 BvR 1917/15 (https://dejure.org/2015,23840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 178a SGG, § 119 Abs 1 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren (hier: § 178a SGG)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Mehrbedarfs für tatsächlich anfallende Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung wegen Drogenabhängigkeit durch den Grundsicherungsträger

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren (hier: § 178a SGG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Mehrbedarfs für tatsächlich anfallende Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung wegen Drogenabhängigkeit durch den Grundsicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Dazu gehört es insbesondere, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung mit einer Anhörungsrüge anzugreifen, wenn das Fachgericht in diesem Verfahren auch andere Grundrechtsverletzungen beseitigen kann (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, www.bverfg.de, Rn. 10).

    Daher müssen Beschwerdeführende aus Gründen der Subsidiarität eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Gehörsverletzung gegebenen Rechtsbehelf nur dann ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren den Rechtsbehelf ergreifen würden (vgl. BVerfGE 134, 106 ).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Die Anforderung, Rechtsbehelfe einzulegen, steht zwar unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (stRspr, vgl. nur BVerfGE 132, 99 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Dazu gehört es insbesondere, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung mit einer Anhörungsrüge anzugreifen, wenn das Fachgericht in diesem Verfahren auch andere Grundrechtsverletzungen beseitigen kann (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, www.bverfg.de, Rn. 10).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Doch muss dies hier nicht entschieden werden, da kein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG vorliegt (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Doch hat der Beschwerdeführer nicht alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um die insofern geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15
    Doch hat der Beschwerdeführer nicht alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um die insofern geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15

    Kein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch zur Wahrung der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes vorher gegebenenfalls eine Anhörungsrüge zu erheben (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1917/15 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, www.bverfg.de) und diese regelmäßig statthaft ist.
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