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   BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04   

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https://dejure.org/2007,5469
BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04 (https://dejure.org/2007,5469)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04 (https://dejure.org/2007,5469)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2007 - 1 BvR 1946/04 (https://dejure.org/2007,5469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung eines Berichts über die Vorbestrafung wegen sexuellen Missbrauchs trotz Widerspruchs des Verurteilten; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer Medienberichterstattung; Geltendmachung einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, 6, 20 Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexualstraftäter wird Vater von Drillingen - Berichterstattung über Patenschaft des Berliner Bürgermeisters verletzte Persönlichkeitsrecht des Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 374
  • NJW-RR 2007, 1191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Die von den Zivilgerichten bei der Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer Medienberichterstattung über Straftaten zu beachtenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Dies qualifiziert den Betroffenen in den Augen der Adressaten von vornherein negativ (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Diese kann den verfassungsrechtlich fundierten Anspruch des verurteilten Straftäters auf Resozialisierung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ).

    aa) Die von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Meinungsfreiheit schließt auch die Information der Öffentlichkeit über Vorstrafen einer in das Blickfeld der Öffentlichkeit getretenen Person ein (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Gleiches gilt für die Voraussetzungen, unter denen der Schutzanspruch des Persönlichkeitsrechts eine Bestärkung durch den von Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des Zusammenlebens von Eltern mit ihren Kindern erfährt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Ist sie betroffen, erfährt der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Zivilgerichte daraufhin, ob sie bei der Anwendung der Zivilrechtsnormen der wertsetzenden Bedeutung der betroffenen Grundrechtsnormen hinreichend Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Deshalb kann auch die über Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vermittelte Bestärkung des Schutzgehalts des Persönlichkeitsrechts zurück treten, wenn sich Eltern mit ihren Kindern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, indem sie sich etwa in den Mittelpunkt einer Veranstaltung stellen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Die Erörterung der von dem Beschwerdeführer weiter erhobenen Rüge einer Verletzung des von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit in dem Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (dazu vgl. BVerfGE 81, 347 ) ist entbehrlich.

    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Dabei wirkt die Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch auf die Anwendung dieser zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts hinzutretenden Anspruchsvoraussetzungen ein (vgl. BVerfGK 3, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 f.).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte setzt der Anspruch auf Geldentschädigung neben einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, dass diese bei Abwägung der Gesamtumstände schwer wiegt und nicht anders als durch Gewährung einer Geldentschädigung ausgeglichen werden kann (vgl. BGHZ 132, 13 ).
  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Dabei wirkt die Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch auf die Anwendung dieser zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts hinzutretenden Anspruchsvoraussetzungen ein (vgl. BVerfGK 3, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 f.).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
    Diese kann den verfassungsrechtlich fundierten Anspruch des verurteilten Straftäters auf Resozialisierung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Denn niemand kann sich auf den Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, VersR 2009, 1085 Rn. 26; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, VersR 2012, 368 Rn. 16; jeweils mwN; vgl. auch BVerfGE 101, 361, 385; BVerfG, NJW-RR 2007, 1191, 1193).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Auch wahre Darstellungen können das Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn ihre Folgen für die Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (BVerfGE 97, 391, 403 f. ; BVerfG, NJW 2004, 3619, 3620 ; vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1191, 1192).

    Zwar ruft der Film das Fehlverhalten des Klägers auf besonders eindringliche, den Zuschauer emotional stark involvierende Weise erneut in Erinnerung, was eine gravierende Stigmatisierung des Klägers zur Folge haben kann und seine im Film dargestellte Persönlichkeit auf die Tat und ihre Entwicklung verkürzt (vgl. BVerfGE 35, 202, 226 ff. ; BVerfG, NJW-RR 2007, 1191, 1192; vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306 f.).

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Je schwerwiegender das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt wird, umso dringlicher muss das Informationsinteresse sein, dessen Befriedigung die Berichterstattung dient (BVerfG, NJW-RR 2007, 1191, 1193; BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07

    Kannibale von Rotenburg II

    Mit der grundsätzlichen Bereitschaft des Klägers, seine Lebensgeschichte öffentlich zugänglich zu machen, entfällt zwar sein Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme der bekannt gemachten Umstände (Bundesverfassungsgericht Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96-, zitiert nach JURIS Rdn. 80; Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04-, zitiert nach JURIS Rdn. 28).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21

    Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode

    Äußerungsrechtlich gilt ebenfalls, dass die Bewertung des Verhaltens eines Betroffenen als freiwillige Mitveranlassung einer auf seine Privatsphäre bezogenen Berichterstattung das Zurücktreten des grundrechtlichen Schutzanspruchs rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. August 2006 - 1 BvR 2606/04 u. a., NJW 2006, 3406 = juris, Rn. 33 f., und vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04, NJW-RR 2007, 1191 = juris, Rn. 28).
  • KG, 18.12.2007 - 9 U 95/07

    Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen

    Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfährt auf diese Weise eine Verstärkung durch Artikel 6 Absatz 1 und 2 GG (BVerfGE NJW 2000, 1021, 1023; BVerfG vom 9. März 2007 1 BvR 1946/04).
  • LG Bonn, 14.02.2008 - 9 O 452/07

    Falschzitat und Anspruch auf Geldentschädigung

    Im Rahmen der durch Artikel 5 GG geschützten Meinungsäußerungsfreiheit fehlt es insoweit nach anerkannten Rechtsprechungsgrundsätzen schon an der Rechtswidrigkeit der inkriminierten Äußerung (vgl. BVerfG, NJW 1999, 2262; NJW 2000, 2413, NJW-RR 2007, 1191 ff.; BGH, NJW 2000, 1036; vgl. auch Palandt-Sprau, BGB-Komm., 67. Auflage 2008, § 823 Rn. 102, 124 mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung).
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