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BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen
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Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen - hier: Verbot jeglicher Musikdarbietungen bei Versammlung - Wolters Kluwer
Verbot jeglicher Musikdarbietungen durch Musikgruppen i.R.e angemeldeten Versammlung als versammlungsrechtliche Auflage; Ausübung der Meinungsfreiheit durch Musikfreiheit als integraler Bestandteil einer Demonstration; Untersagung aufgrund eines Verstoßes gegen die ...
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen - hier: Verbot jeglicher Musikdarbietungen bei Versammlung
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen - hier: Verbot jeglicher Musikdarbietungen bei Versammlung
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GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; BVerfGG § 95 Abs. 1 S. 1
Verbot jeglicher Musikdarbietungen durch Musikgruppen i.R.e angemeldeten Versammlung als versammlungsrechtliche Auflage; Ausübung der Meinungsfreiheit durch Musikfreiheit als integraler Bestandteil einer Demonstration; Untersagung aufgrund eines Verstoßes gegen die ... - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Effektiver Rechtsschutz per Fortsetzungsfeststellungsklage
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.10.2004 - 13 K 2702/04
- OVG Hamburg, 28.06.2006 - 4 Bf 382/04
- BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 405
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 110, 77 ).Die in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert, die wie mit der vom Beschwerdeführer in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage Vorkehrungen dafür treffen, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne die Möglichkeit fachgerichtlicher Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ).
Damit der Rechtsschutz nicht unzumutbar beschränkt wird, dürfen aber an ein solches Rechtsschutzbedürfnis keine aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 110, 77 ).
19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert den Rechtsweg nicht nur bei aktuell anhaltenden, sondern auch bei in der Vergangenheit erfolgten Rechtsverletzungen, wenn ein darauf bezogenes Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ).
Darüber hinaus gewährt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nach Maßgabe der Sachentscheidungsvoraussetzungen auch einen Anspruch auf Rechtsschutz in einem Hauptsache- und nicht nur in einem Eilverfahren (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Ein solches Interesse besteht aber dann, wenn die Gefahr einer Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn aus Gründen der Rehabilitierung ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit angenommen werden kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Stets anzunehmen ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt dabei zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Betroffenen voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Veranstalters, über das Ziel sowie die Art und Weise der Durchführung einer Versammlung selbst zu bestimmen, darf für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht verlangt werden, dass die möglichen weiteren Versammlungen unter gleichen Umständen, mit einem identischen Motto und am selben Ort durchgeführt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Ist gerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt worden, bestehen aber Anhaltspunkte dafür, dass eine Behörde sich nicht an den im vorangegangenen Eilverfahren vorgenommenen gerichtlichen Bewertungen ausrichten wird, ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu bejahen, es sei denn die konkret betroffene Behörde hat eindeutig erkennen lassen, in Zukunft von einer Wiederholung der Beschränkung unter Verwendung der von ihr ursprünglich gegebenen Begründung absehen zu wollen (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die betroffene Behörde in Anschluß hieran eindeutig erkennen ließe, in Zukunft der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen und von einer Wiederholung vergleichbarer Versammlungsbeschränkungen mit der von ihr ursprünglich gegebenen Begründung absehen zu wollen (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
Dies käme zwar dann in Betracht, wenn es an der weiteren für die Annahme einer Wiederholungsgefahr erforderlichen Voraussetzung der Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Beschwerdeführer fehlen würde (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Die in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert, die wie mit der vom Beschwerdeführer in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage Vorkehrungen dafür treffen, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne die Möglichkeit fachgerichtlicher Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Damit der Rechtsschutz nicht unzumutbar beschränkt wird, dürfen aber an ein solches Rechtsschutzbedürfnis keine aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 110, 77 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen steht auch nicht entgegen, dass eine Annahme zur Entscheidung dann nicht angezeigt ist, wenn die Verfassungsbeschwerde auch bei einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22
Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113 …
So hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise entschieden, dass nicht jeder Eingriff in die Versammlungsfreiheit ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründet (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Kammerbeschluss vom 8. Februar 2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405 Rn. 22). - VG Düsseldorf, 28.08.2015 - 1 K 1369/15
Aufruf gegen "Dügida" und Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, Rn. 29; Kammerbeschluss vom 8. Februar 2011 - 1 BvR 1946/06 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 15/12 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 -, juris, Rn. 11. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - 15 A 3138/18
Dauerversammlung "Protestcamp" Übernachtungsfläche Infrastrukturelle …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011- 1 BvR 1946/06 -, juris Rn. 22, und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 36.vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011- 1 BvR 1946/06 -, juris Rn. 22 f., und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 41 ff.
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten …
Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Kläger voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich auch zukünftig an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405 ;… BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004, a.a.O.).Jedoch sind Anhaltspunkte dafür zu fordern, dass die Behörde das Verbot solcher weiterer Versammlungen oder die Beschränkung ihrer Durchführung voraussichtlich wieder mit den gleichen Gründen rechtfertigen wird (…vgl. Senatsurteil vom 30.06.2011 - 1 S 2901/10 - a.a.O.; BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.02.2011 a.a.O. S. 406 ).
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12
Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung
Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt dabei zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Betroffenen voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - a.a.O. S.90; BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405). - VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14
Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG
Zudem ist Voraussetzung, dass die Behörde voraussichtlich an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 1 S 2901/10
Pflichten des Versammlungsleiters
Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Kläger voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich auch zukünftig an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (BVerfG, Beschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 -, zitiert nach juris RdNr. 22;… BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004, a.a.O.).Jedoch sind Anhaltspunkte dafür zu fordern, dass die Behörde das Verbot solcher weiterer Versammlungen oder die Beschränkung ihrer Durchführung voraussichtlich wieder mit den gleichen Gründen rechtfertigen wird (BVerfG, Beschl. v. 08.02.2011 -1 BvR 1946/06 -, juris RdNr. 23).
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13 Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne die Möglichkeit fachgerichtlicher Prüfung zu tragen hat (BVerfG NVwZ-RR 2011, 405; BVerfGE 110, 77 (85)).
Sind diese Voraussetzungen - kumulativ - erfüllt, kann der Veranstalter nicht auf die Alternative zukünftig möglichen Eilrechtsschutzes verwiesen werden (BVerfGE 111, 77 (89 ff.); BVerfG NVwZ-RR 2011, 405 (405, 406)).
Für eine Wiederholungsgefahr fehlt es nämlich nach zutreffender Auffassung von Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht schon an dem Erfordernis der Möglichkeit, dass im Wesentlichen unveränderte rechtliche Umstände - gleiche rechtliche Probleme und ihre vergleichbare Beurteilung durch die Verwaltungsbehörde (BVerfG NVwZ-RR 2011, 405 ff.) - jederzeit erneut auftreten können.
Da es sich - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.02.2011 (NVwZ-RR 2011, 405 ff.) zugrunde liegenden Fall - um ein der Sache nach uneingeschränktes, in diesem Verfassungsbeschwerdeverfahren wiederholtes Bekenntnis der Verwaltungsbehörde gehandelt hat, die der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 06.04.2011 - 3 L 298/11 - zugrunde liegende Rechtsauffassung bei zukünftigen Zulassungsanträgen der Beschwerdeführerin zu beachten, bedürfte es, um dennoch eine Wiederholungsgefahr anzunehmen, fest stehender Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine nicht ernst gemeinte Versicherung handelt, die Teil einer Praxis 13.
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13
Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus …
Zum anderen ist Voraussetzung, dass die Behörde voraussichtlich an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (vgl. zu Versammlungen: BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405, m.w.N.). - BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Mit der prozessualen Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung für die Zeit vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen eines Feststellungsbegehrens überprüfen zu lassen, ist dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, hinreichend Rechnung getragen (vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Februar 2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405). - VG Karlsruhe, 12.05.2021 - 2 K 5046/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; beschränkende Verfügung …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13
Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer …
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18
Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 5 A 557/16
- VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung: …
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 1768/21
Versammlung Versammlungsbestätigung Nichtstörer Störer polizeilicher Notstand …
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 1638/15
Öffentliche Ordnung, Meinungskundgabe, Parole, Auflage, Untersagung, gemischte …
- VG Karlsruhe, 24.11.2011 - 3 K 641/11
Auflagen bzgl. Handy-Erreichbarkeit des Versammlungsleiters, Angabe von …
- VG Aachen, 22.06.2021 - 6 K 2734/20
Covid19; Versammlung; Mindestabstand
- VG Düsseldorf, 03.02.2022 - 29 K 78/22
Versammlung Aufzug Versammlung Beschränkung Auflage Verbot Untersagung …
- VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138
Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 23.02.2012 - 7 ZB 11.2606
Ausschreibung eines konkordatsgebundenen Lehrstuhls; katholisch-kirchlicher …
- VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung; …
- VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2774
- VG Mainz, 08.10.2020 - 1 K 581/19
Fahnen und Bilder - Kurdische Farben und Abdullah Öcalan
- VG Lüneburg, 22.05.2019 - 5 A 312/17
Bierdosen-Flashmob; Demonstration; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fraport; …
- VG München, 01.06.2017 - M 10 K 16.800
Verhängung von Hausverbot ggü. eigenem Beamten
- VG Bayreuth, 24.10.2012 - B 1 K 10.922
Keine konkreten Hinweise auf Umwidmung der Versammlung in eine Heß-Kundgebung
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten …
- VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
Jagdrecht - Anordnung zur Erfüllung des Abschussplans
- VG Köln, 16.05.2019 - 20 K 5133/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - 15 B 66/20
Einstweilige Anordnung Anordnung der Klageerhebung Versammlung …
- VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse …
- VG Meiningen, 13.03.2012 - 2 K 348/11
Rechtmäßigkeit der eine Versammlung einschränkenden Auflagen
- VG Köln, 29.11.2018 - 20 K 5917/17
- VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 358/11
Nutzung einer kommunalen Einrichtung durch eine politische Partei; …
- VG Stuttgart, 12.07.2018 - 1 K 13046/17
Besonderes Bedürfnis für die Erteilung einer Grenzerlaubnis; Grenzübertritt mit …
- VG Gießen, 29.11.2019 - 4 K 4129/18
Rechtswidrige Auflagen gegen eine Versammlung
- VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3507/10
Aufrufeinheiten; Bad Nenndorf; Bereitschaftspolizei; DGB; Einsatzkräfte; …
- VG Frankfurt/Main, 20.12.2022 - 5 K 2697/22
Zur Rechtswidrigkeit - insbesondere mangelnden Bestimmtheit - verschiedener …
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 6634/18
Auflage, Kamera, Kamerabeobachtung, Parole, Versammlung, Videobeobachtung, …
- VG Berlin, 11.05.2011 - 1 L 148.11
Aktionstag der Initiative "STOPPT K21" ist eine Versammlung
- VG Gelsenkirchen, 16.06.2023 - 14 K 4640/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Trauermarsch, Versammlung, Aufzug, …
- VG Meiningen, 08.11.2012 - 2 K 212/11
Kein Sachbescheidungsinteresse für Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen …
- VGH Bayern, 29.07.2011 - 10 C 10.542
Prozesskostenhilfe; Beschränkung der Durchführung einer Versammlung; …
- VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
- VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124
Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes …
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 3693/21
Versammlung, Versammlungsbestätigung, Klagebefugnis, …
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 4257/19
Fortsetzungsfeststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsinteresse Versammlung …
- OVG Sachsen, 21.12.2016 - 3 D 87/16
Prozesskostenhilfe, beabsichtigte Feststellungklage, versammlungsrechtliche …