Rechtsprechung
BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1946/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 29.08.1994 - XI B 11/94
- BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1946/94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1946/94
Weil das Finanzgericht nicht von einer tatsächlichen Vermutung ausgeht, daß Eltern und erwachsene Kinder dieselben wirtschaftlichen Interessen verfolgen, und dem Beschwerdeführer nicht Anteile seiner Mutter zurechnet, kommt es nicht darauf an, ob die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 69, 188 entwickelt hat, auf das Verhältnis von Eltern zu ihren erwachsenen Kindern übertragen werden können.
- BFH, 10.05.2016 - X R 5/14
Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung durch Weitervermietung der …
Das BVerfG hat in den Nichtannahmebeschlüssen vom 13. Januar 1995 1 BvR 1946/94 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 223), vom 25. März 2004 2 BvR 944/00 (Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2513, unter 1.b dd) und vom 14. Februar 2008 1 BvR 19/07 (HFR 2008, 754) die Frage, ob das Institut der Betriebsaufspaltung über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügt, mehrfach positiv beantwortet (…so schon Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 1802, unter II.1.a aa). - BFH, 25.06.2013 - X B 96/12
NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung
In der Folgezeit hat das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des Instituts der Betriebsaufspaltung mehrfach bejaht (vgl. Nichtannahmebeschlüsse vom 13. Januar 1995 1 BvR 1946/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 223; vom 25. März 2004 2 BvR 944/00, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2513, HFR 2004, 691, unter 1.b dd; vom 14. Februar 2008 1 BvR 19/07, HFR 2008, 754) und damit auch die Frage, ob das Institut der Betriebsaufspaltung über eine ausreichende (gesetzliche) Grundlage verfügt, mehrfach --positiv-- beantwortet. - BFH, 27.07.2001 - XI B 71/00
Zustellung einer Entscheidung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 13. Januar 1995 1 BvR 1946/94 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 223) entschieden, dass das Festhalten der Finanzgerichte an dem Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung (…dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 2001 VIII R 71/98, BFH/NV 2001, 894) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. - FG Hamburg, 17.12.1997 - II 320/97
Besteuerung des Gewerbekapitals in den alten Bundesländern; Gebotenheit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar