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   BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13   

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https://dejure.org/2015,26251
BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 (https://dejure.org/2015,26251)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 (https://dejure.org/2015,26251)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 1 BvR 1951/13 (https://dejure.org/2015,26251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 132a StGB; § 102 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des Missbrauchs von Titeln (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Herausgabeverlangen als milderes, hinreichend wirksames Mittel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aufforderung zur Herausgabe von Beweismitteln als milderes Mittel zur Durchsuchungsanordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem Strafverfahren betreffend des Missbrauchs von Titeln - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Durchsuchung von Privaträumen und Geschäftsräumen i.R.d. Ermittlung wegen des Verdachts des Missbrauchs von Titeln

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem Strafverfahren betreffend des Missbrauchs von Titeln - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Durchsuchung von Privaträumen und Geschäftsräumen i.R.d. Ermittlung wegen des Verdachts des Missbrauchs von Titeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufforderung zur Herausgabe von Beweismitteln - als milderes Mittel zur Durchsuchungsanordnung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Sondermeldung!! BVerfG schafft das Schweigerecht des Beschuldigten ab ...

Sonstiges

  • steadynews.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Dr. h.c. of Ministry Eva Ihnenfeldt stellt sich vor: "Ich setze mir selbst die Krone auf…"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02

    Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13
    Diese wird dadurch charakterisiert, dass die bereits eingetretene Beschwer des Betroffenen durch eine Anfechtung des Urteils nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 4, 227 ).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 4, 227 ).

    Zwar ist die Beschwerdeführerin als Beschuldigte nicht dazu verpflichtet, zu ihrer Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen (vgl. BGHSt 34, 39 ) und unterliegt im Strafverfahren keiner Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerfGK 4, 227 m.w.N.).

    Eine Vorlage der Ernennungsurkunde hätte - wie auch das Auffinden im Rahmen der Durchsuchung - deren Überprüfung ermöglicht (vgl. BVerfGK 4, 227 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13
    Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 120, 274 ; stRspr).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    bb) Ob die Durchsuchung wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs auch außer Verhältnis zu der geringen Schwere des Tatvorwurfs gestanden hat, den auch die angegriffenen Beschlüsse konzediert haben (vgl. BVerfGE 20, 162 ), kann hiernach offen bleiben.

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Nichtabhilfeentscheidungen sind verfahrensinterne Entscheidungen, die keine selbstständige Beschwer begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, Rn. 41; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2015 - 1 BvR 1951/13 -, Rn. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

    Selbst bei einer weiten Auslegung des Begriffs "Wohnung" gehört zu dem Bereich individueller Persönlichkeitsentfaltung, den das Grundrecht sichern will, ein Betriebsparkplatzgelände jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - die Besitzstörung nicht den Bereich des Betriebsgeländes betrifft, in dem sich die Berufsarbeit vorwiegend vollzieht (zu diesem Aspekt des Schutzbereichs des Art. 13 GG BVerfG 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 Rn. 44; 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfGE 97, 228 Rn. 134; 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 - juris - Rn. 15).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Zum anderen muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2015 - 1 BvR 1951/13 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54-77, Rn. 51).
  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

    aa) Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vergleichbar auch Art. 8 EMRK sowie Art. 8 EuGrCH; Hömig/Wolff Art. 13 Rn. 1) ist erheblich, denn mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung ist dem Einzelnen mit Blick auf seine Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie im Interesse der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein elementarer Lebensraum verbürgt (BVerfGE 103, 142/150 f.; BVerfG NJW 2005, 1707; BVerfG vom 30.7.2015 - 1 BvR 1951/13, juris Rn. 15; vom 14.7.2016 - 2 BvR 2748/14 -, juris Rn. 25 f.; Hömig/Wolff GG Art. 13 Rn. 2).
  • LG Arnsberg, 09.04.2018 - 2 Qs 28/18

    Erforderlichkeit einer Durchsuchung

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff auch in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. insgesamt BVerfG, Beschluss vom 30.07.2015, 1 BvR 1951/13).
  • LG Köln, 13.05.2020 - 112 Qs 4/20
    In der Entscheidung BVerfG 1 BvR 1951/13 ist ein Sachverhalt dargestellt, in dem es nicht darum ging, dass die abstrakte oder konkrete Gefahr einer Zurückhaltung bzw. Unterdrückung von Beweisgegenständen bestand.
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