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   BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00   

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BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00 (https://dejure.org/2000,1834)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 1 BvR 199/00 (https://dejure.org/2000,1834)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 1 BvR 199/00 (https://dejure.org/2000,1834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der einzuhaltenden Sorgfaltsanforderungen und der zu erfüllenden Darlegungslast eines Wiedereinsetzungsantrages bzgl Inanspruchnahme eines Kurierdienstes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsbegründungsfrist - Berufung - Frist - Verschulden - Briefkasten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung; Verteilung auf die Gerichte durch Bedienstete des Anwaltsvereins

  • datenbank.nwb.de

    Fristversäumung bei Inanspruchnahme eines Kurierdienstes - Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2657
  • MDR 2000, 966
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).

    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ).

    In der Verantwortung des Absenders liegt es daher nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (BVerfGE 41, 23 ).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Diese Grundsätze sind der Sache nach auch auf die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch den Kurierdienst eines Anwaltsvereins anzuwenden (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. August 1999, 1 BvR 1138/97, NJW 1999, S. 3701 f.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Die Gerichte dürfen daher bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
    Die Gerichte dürfen daher bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Zwar trifft es zu, dass es regelmäßig zunächst nur im Verantwortungsbereich des Absenders liegt, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend rechtzeitig zur Post zu geben, sodass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen des Postdienstleisters den Empfänger innerhalb eines Dreitageszeitraums erreicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2000 1 BvR 199/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 495, Rz 8).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Dies gilt auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658; NJW-RR 2002, 1005).
  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Einlegung des Schriftsatzes in

    aa) Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene und ggf. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658).

    Dies folgt schon daraus, dass das Gesetz ein persönliches Überbringen der Rechtsmittelschrift nicht verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1983 - IVa ZB 10/83, JurBüro 1984, 52, 53) und der gewählte Übermittlungsweg im Hinblick auf den erst zwei Arbeitstage nach Einlegung der Berufungsschrift in das Gerichtsfach bevorstehenden Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 2657, 2658).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Wird wie hier der Brief eine Woche vor Fristablauf an ein professionelles privates Zustellunternehmen, das bundesweit Briefzustellungen anbietet, zur Zustellung innerhalb Deutschlands übergeben, darf der Absender davon ausgehen, dass die Frist gewahrt werden kann, jedenfalls wenn derartige Zustellungen unter Heranziehung desselben Unternehmens, wie ergänzend glaubhaft gemacht wurde, in der Vergangenheit innerhalb der üblichen Postlaufzeiten erfolgten und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies im konkreten Fall ausnahmsweise nicht so sein wird (zu privaten Kurierdiensten vgl. BVerfG 4. April 2000 - 1 BvR 199/00 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 67 = EzA ZPO § 233 Nr. 44; BGH 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - NJW-RR 2008, 930).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 B 10.15

    Zwischenurteil über Zulässigkeit der Berufung; schriftliche Entscheidung;

    Dass sich der Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen dafür entschieden hat, die am Tag des Fristablaufs fertiggestellte Berufungsbegründung per Justizboten und nicht direkt per Telefax zu übersenden oder in den Nachtbriefkasten des nahe gelegenen Gerichts einzuwerfen, ist nicht zu beanstanden, weil Beteiligte nicht gehalten sind, Schriftsätze vorab per Telefax zu übermitteln (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rn. 9), und der Prozessbevollmächtigte darauf vertrauen durfte, dass der Kurierdienst des Justizboten die Sendung entsprechend des gewährleisteten und als zuverlässig bekannten Service noch am selben Tag an das als Empfänger ausgewiesene Oberverwaltungsgericht ausliefern würde (vgl. zur Inanspruchnahmen eines als zuverlässig bekannten Kurierdienstes BVerfG, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 BvR 199/00 -, NJW 2000, 2657, juris Rn. 10 f.).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05

    Betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Unkündbarkeit/Verschlechterung durch

    Deshalb hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1991, NJW 1992, 38 f.; zu privaten Beförderungsdiensten: BVerfG, Beschluss vom 04.04.2000, NJW 2000, 2657 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 13 S 70/09

    Wann ist der Bruchteilsberechtigte anfechtungsbefugt?

    Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene und ggf. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701; 2000, 2657; BGH NJW 2008, 667).
  • OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste wie die eines Anwaltsvereins (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005; BGH a.a.O.).

  • BFH, 04.09.2008 - I R 41/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten

    Beauftragt der Prozessbeteiligte einen privaten Zustelldienst, verhält es sich prinzipiell nicht anders (vgl. zu einem privaten Kurierdienst z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. April 2000 1 BvR 199/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2657; Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 930, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06

    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht -

    Deshalb hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1991, NJW 1992, 38 f.; zu privaten Beförderungsdiensten: BverfG, Beschluss vom 04.04.2000, NJW 2000, 2657 f.).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZB 59/05

    Versäumung einer Frist aufgrund Verzögerungen der Übermittlung durch den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 21 A 1981/06

    Sorgfaltsanforderungen der Behörde bei Übermittlung eines fristwahrenden

  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 6 Sa 35/16

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden -

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