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   BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10   

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https://dejure.org/2010,10072
BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 (https://dejure.org/2010,10072)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 (https://dejure.org/2010,10072)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 1 BvR 20/10 (https://dejure.org/2010,10072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 3 AlgIIV 2008, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 103 SGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Auseinandersetzung mit den Erwägungen zur Sachlage und Rechtslage in der mit einer Verfassungsbeschwerde angefochtenen gerichtlichen Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer Auseinandersetzung mit den Erwägungen zur Sachlage und Rechtslage in der mit einer Verfassungsbeschwerde angefochtenen gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht entschieden, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R -, juris, Rn. 21) aufgrund einer Folgenabwägung eine Entscheidung zugunsten desjenigen, der Leistungen nach dem SGB II beansprucht, erfolgen muss, wenn dieser wegen nicht ausreichender Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts verhindert und an seiner Hilfebedürftigkeit deshalb begründete Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10
    Soweit die Beschwerdeführerin darüber hinaus unter Bezugnahme auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - (BVerfGK 5, 237 ff.) sinngemäß eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG geltend macht, setzt sie sich weder mit den von den Gerichten im Einzelnen aufgeführten Umständen, die Zweifel an ihrer Hilfebedürftigkeit begründen, auseinander noch geht sie auf die die Entscheidungen gleichermaßen tragende Erwägung ein, dass es wegen bereiter finanzieller Mittel gegenwärtig auch an einem Anordnungsgrund fehle.
  • BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Sie ermöglicht der Behörde - auch zur Vermeidung des Eintritts der Fiktionswirkung des § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II (zum fehlenden Eintritt der Fiktionswirkung durch Bekanntgabe des Bescheids, und zwar auch bei fehlerhafter abschließender Festsetzung BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 39/17 R - BSGE 126, 294 = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1, RdNr 33 f) - eine zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts rechtmäßige abschließende Entscheidung, ohne dass es in dem beschleunigten Verfahren nach § 41a Abs. 3 Sätze 2 bis 4 SGB II einer Schätzung der Einkommenssituation nach § 3 Abs. 6 Alg II-Verordnung aF (vgl BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 39/17 R - BSGE 126, 294 = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1, RdNr 42) oder einer Beweislastentscheidung nach den allgemeinen Grundsätzen der objektiven Beweislast (zu deren Zulässigkeit BVerfG [Kammer] vom 1.2.2010 - 1 BvR 20/10 - juris RdNr 2; BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R - juris RdNr 21; zuletzt BSG vom 12.10.2022 - B 4 AS 87/22 BH - juris RdNr 3 mwN) durch den Leistungsträger bedarf.
  • BSG, 20.09.2023 - B 4 AS 8/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Davon, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt bestand, müssen sich die Gerichte die volle Überzeugung verschaffen (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl zu den Anforderungen Giesbert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 128 RdNr 26 ff mwN; Hübschmann in BeckOGK, § 128 SGG RdNr 20 ff mwN, Stand 1.8.2023; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl 2023, § 128 RdNr 3b mwN); derjenige, der Leistungen begehrt, trägt insofern die objektive Beweislast (vgl BVerfG [Kammer] vom 1.2.2010 - 1 BvR 20/10 - juris RdNr 2; BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 34 mwN - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • LSG Bayern, 31.08.2012 - L 7 AS 601/12

    Eine Versagung existenzsichernder Leistungen (hier Arbeitslosengeld II) nach § 66

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10, klargestellt.
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