Rechtsprechung
   BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10, 1 BvR 2006/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5233
BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10, 1 BvR 2006/10 (https://dejure.org/2010,5233)
BVerfG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10, 1 BvR 2006/10 (https://dejure.org/2010,5233)
BVerfG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 1 BvR 2005/10, 1 BvR 2006/10 (https://dejure.org/2010,5233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 72 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG, Art 74 Abs 1 Nr 19a GG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer Verletzung von Art 14 GG unsubstantiiert - Rechnungsabschlag verletzt Krankenhaus nicht in Berufsfreiheit - Zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in die Eigentumsfreiheit durch eine Preisreglementierung in Form einer unzulässigen Sonderabgabe im Bereich privatautonom vereinbarter Leistungsbeziehungen; Bundesgesetzgebungskompetenz zur Regelungen der Finanzierung der Sozialversicherung; Finanzielle ...

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in die Eigentumsfreiheit durch eine Preisreglementierung in Form einer unzulässigen Sonderabgabe im Bereich privatautonom vereinbarter Leistungsbeziehungen; Bundesgesetzgebungskompetenz zur Regelungen der Finanzierung der Sozialversicherung; Finanzielle ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer Verletzung von Art 14 GG unsubstantiiert - Rechnungsabschlag verletzt Krankenhaus nicht in Berufsfreiheit - Zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer Verletzung von Art 14 GG unsubstantiiert - Rechnungsabschlag verletzt Krankenhaus nicht in Berufsfreiheit - Zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in die Eigentumsfreiheit durch eine Preisreglementierung in Form einer unzulässigen Sonderabgabe im Bereich privatautonom vereinbarter Leistungsbeziehungen; Bundesgesetzgebungskompetenz zur Regelungen der Finanzierung der Sozialversicherung; Finanzielle ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer Verletzung von Art 14 GG unsubstantiiert - Rechnungsabschlag verletzt Krankenhaus nicht in Berufsfreiheit Art 12 GG> - Zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Insbesondere setzt sich die Beschwerdeführerin nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, das bereits entschieden hat, dass Preisreglementierungen keine gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßenden unzulässigen Sonderabgaben sind, weil sie sich nur im Bereich privatautonom vereinbarter Leistungsbeziehungen auswirken (vgl. BVerfGE 114, 196 ).

    Auch Regelungen zur Finanzierung der Sozialversicherung können auf diese Zuständigkeitsvorschrift gestützt werden (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 114, 196 ), wobei die Regelungsbefugnis neben der Normierung von Beiträgen im engeren Sinne auch sonstige Regelungen zur finanziellen Entlastung der Sozialversicherungssysteme umfasst (vgl. BVerfGE 114, 196 ).

    Denn diese Kompetenzzuweisung umfasst allgemein die Entgelte für teilstationäre und stationäre Krankenhausbehandlung (vgl. BVerfGE 114, 196 ).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Bei der Beurteilung dessen, was er bei der Verwirklichung der von ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke für erforderlich halten darf, steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Bei der Beurteilung dessen, was er bei der Verwirklichung der von ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke für erforderlich halten darf, steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Dabei muss er substantiiert darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Auch insoweit steht dem Gesetzgeber jedoch ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10
    Auch Regelungen zur Finanzierung der Sozialversicherung können auf diese Zuständigkeitsvorschrift gestützt werden (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 114, 196 ), wobei die Regelungsbefugnis neben der Normierung von Beiträgen im engeren Sinne auch sonstige Regelungen zur finanziellen Entlastung der Sozialversicherungssysteme umfasst (vgl. BVerfGE 114, 196 ).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Dieser Spielraum ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - NZS 2011, 500 Rn. 10 m.w.N.).

    Auch insoweit steht dem Gesetzgeber jedoch ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - NZS 2011, 500 Rn. 11 m.w.N.), der hier nicht überschritten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Solche Regelungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10 - SozR 4-5562 § 8 Nr. 3 m.w.N.) und das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - NVwZ 1995, 484).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Dieser Spielraum ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - NZS 2011, 500 Rn. 10 m.w.N.).

    Auch insoweit steht dem Gesetzgeber jedoch ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - NZS 2011, 500 Rn. 11 m.w.N.), der hier nicht überschritten ist.

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
    Eine solche muss durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn, 8); BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -, in: juris (Rn. 231).

    Dieser ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme darstellen können, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 10).

    Trifft der Gesetzgeber in die Freiheit der Berufsausübung eingreifende Regelungen, so muss bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleiben, BVerfG, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 -, in: juris (Rn. 28); BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11); BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 -, in: juris (Rn.117).

    Auch insoweit steht dem Gesetzgeber jedoch ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11); BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 -, in: juris (Rn. 93), für dessen Überschreitung vorliegend nichts ersichtlich ist.

    Hintergrund ist vielmehr die Sicherung der beitragsfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Beitrag der Krankenhäuser, die Teil dieses Gesamtsystems sind und daher auch von dessen Stabilität profitieren, vgl. zu letzterem Aspekt: BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11).

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
    Eine solche muss durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn, 8); BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -, in: juris (Rn. 231).

    Dieser ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme darstellen können, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 10).

    Trifft der Gesetzgeber in die Freiheit der Berufsausübung eingreifende Regelungen, so muss bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleiben, BVerfG, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 -, in: juris (Rn. 28); BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11); BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 -, in: juris (Rn.117).

    Auch insoweit steht dem Gesetzgeber jedoch ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11); BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 -, in: juris (Rn. 93), für dessen Überschreitung vorliegend nichts ersichtlich ist.

    Hintergrund ist vielmehr die Sicherung der beitragsfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Beitrag der Krankenhäuser, die Teil dieses Gesamtsystems sind und daher auch von dessen Stabilität profitieren, vgl. zu letzterem Aspekt: BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 -, in: juris (Rn. 11).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15

    Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan;

    Die Kompetenzzuweisung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG umfasst allgemein die Entgelte für die stationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlung (BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100909.1bvr200510] - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Solche Regelungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10 - SozR 4-5562 § 8 Nr. 3 m.w.N.) und das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - NVwZ 1995, 484).
  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19

    Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013

    Bei der Sicherung der finanziellen Stabilität des gesetzlichen Krankenkassensystems handelt es sich um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16. September 2015 - 3 C 9.14 - GesR 2016, 117 Rn. 17 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 = juris Rn. 23 m.w.N. und vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - juris Rn. 8; Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196 = juris Rn. 231 m.w.N.).

    Dieser ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - juris Rn. 10 und vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - NVwZ-RR 2013, 985 = juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlungen - Sanierungsbeitrag

    Der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser ist auch insoweit verfassungsgemäß, als die am 30.3.2007 verkündete Vorschrift rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist und deshalb auch bereits abgerechnete Behandlungsfälle erfasst (Ergänzung zu BSG vom 20.4.2010 - B 1 KR 19/09 R = SozR 4-5562 § 8 Nr. 1 und vom 29.4.2010 - B 3 KR 11/09 R = SozR 4-5562 § 8 Nr. 2; vgl BVerfG vom 9.9.2010 - 1 BvR 2005/10 ua = SozR 4-5562 § 8 Nr. 3).
  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19

    Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8

    Bei der Sicherung der finanziellen Stabilität des gesetzlichen Krankenkassensystems handelt es sich um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16. September 2015 - 3 C 9.14 - GesR 2016, 117 Rn. 17 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 = juris Rn. 23 m.w.N. und vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - juris Rn. 8; Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196 = juris Rn. 231 m.w.N.).

    Dieser ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. - juris Rn. 10 und vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - NVwZ-RR 2013, 985 = juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 13.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7177/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7178/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - L 11 KA 35/18
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 6352/21

    Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen in § 13 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV

  • VG Düsseldorf, 05.09.2023 - 3 K 8551/22
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 1460/23

    Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!

  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 8164/21
  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 17.01670

    Zur Rechtmäßigkeit von in Pflegesatzvereinbarungen enthaltenen Zentrumszuschlägen

  • SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 4 KR 37/12
  • EGMR - 1191/08 (anhängig)

    AY v. TURKEY

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht